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Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.

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Bibliographic data

fullscreen: Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.

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Monograph

Persistent identifier:
haller_handwoerterbuch_wuert_1915
Title:
Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.
Subtitle:
In Verbindung mit einer größeren Zahl von Mitarbeitern.
Editor:
Haller, Friedrich
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Keyword:
Verwaltungsrecht
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
J. Heß
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Wuerttemberg.
Year of publication.:
1915
Scope:
940 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Homepage

Title:
Register (A-Z).
Document type:
Monograph
Structure type:
Homepage

Chapter

Title:
Uebereich - Ursprungszeugnis.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.
  • Title page
  • Vorwort.
  • Verzeichnis der Mitarbeiter.
  • Homepage
  • Register (A-Z).
  • Aal - Azetylen.
  • Bachforelle - Buttermilch.
  • Carbid - Cholera.
  • Dachpappen - Durchgangsabgaben.
  • Ebenbürtigkeit - Explosionsmotoren.
  • Fabrik - Futterfischfang.
  • Gärtnerei-Betriebe - Gymnasien.
  • Haarzurichtereien - Hypothekentilgungsversicherung.
  • Jäger - Justizministerium.
  • Kabinett - Kurtaxen.
  • Lab - Lungenseuche.
  • Mädchenhandel - Mutung.
  • Nachbarliches - Nutzungsrechte.
  • Obdachlose - Ortsvorsteher.
  • Papiergeld - Prüfungskommision.
  • Quartierleistungsgesetz - Quittungskarten.
  • Rabbiner - Russisch.
  • Saatenstand - Syphilis.
  • Tabakbesteuerung - Typhus.
  • Uebereich - Ursprungszeugnis.
  • Vagabunden - Vorstellungslisten.
  • Wachstuchfabriken - Wutkrankheit.
  • Zahnärzte - Zweite Kammer.
  • Nachtrag.

Full text

810 
der Gew Gehilfen kann bei der U. in Betracht ge- 
zogen werden. Die U. gilt für das Gebiet des 
Mst. — § 35 Abs. 6 regelt die Wiederaufnahme 
eines untersagten Betr., sofern seit der U., mind. 
1 J. verflossen ist. — Zuständig zur U. des 
Gew Betr. ist der BezRat, Art. 42 a 19 BezO., 
§ 27 VV. 9. 11 83, § 3 Verf V. 30. 10. 07, zur 
Gestattung der Wiederaufnahme die Kreisreg., 
§ 3 VV. 12. 12. 96. Gegen die U. ist der Rekurs 
zulässig, § 40 und 54 GewO. Nach SpTar. Nr. 83 
Z. 2aà ist bei der rechtskräft. U. eines GewBe- 
trichs eine Sp. von 10 X anzusetzen, daneben nach 
Z. 4 a bei Abweisung einer Beschw. gegen die U. 
die BeschwSp., Tar. Nr. 15. — Der Beginn 
des GewBetr. ist nach § 35 Abs. 7 dem Oll. 
anzuzeigen. Die Anz. ist gemäß § 27 VW. 
vom Ortsvorst. mit einer Aeußerung des 
Gde Rats vorzulegen. Zuwiderhandlungen gegen 
die Untersagung und die Unterlassung der Anz. 
sind nach § 148 Z. 4 strafbar. — Den vor- 
stechenden Bestimmungen unterlie- 
en f. Gew.: 1. Erteilung von Tanz-, Turn= u. 
Echwimmunterr. als Gew. Für die U. kommt 
beim Tanzunt. vor allem die sittliche Unzuver- 
lässigkeit in Betracht, beim Turn= und Schwimm- 
unterr. neben diesem Gesichtspunkt die Rücksicht 
auf Leben und Gesundheit. — 2. Betrieb von 
Badeanst.; aus denselben Gründen wie bei Z. 1. 
— 3. Handel mit lebenden Vögeln, im Interesse 
des Vogelschutzes, s. d., wobei für die Unt. Mangel 
an berufl. Sachkunde und sittliche Unzuverlässig- 
keit in Betracht zu ziehen sind. — 4. Trödelhandel, 
s. d., Gründe: sowohl sicherheits- als gesundheits- 
polizeiliche. — 5. Kleinhandel mit Garnabfällen, 
s. d., oder Dräumen von Seide, Wolle, Baumwolle 
oder Leinen. — 6. Handel mit Dynamit oder an- 
deren Sprengstoffen, s. d. — 7. Handel mit 
Losen von Lotterien und Ausspielungen oder 
mit Bezugs= und Anteilscheinen auf solche 
L. Unt Gründe sind bes. Verfehlungen gegen 
§ 248, 286, 360 Z. 14 St G. und gegen das 
Lotterieges. 18. 8. 11, Rgbl. 575, s. Lotteriewesen. 
— 8. Gewerbsmäßige Besorgung fremder Rechts- 
angelegenheiten und bei Beh. wahrzunehmender 
Geschäfte, bes. Abfassung der darauf bezügl. 
schriftl. Aufsätze, d. i. der Betrieb der Winkel- 
advokaten, Winkelkonsulenten, auch Rechtskon- 
sulenten und Kommissionäre genannt. Nur der 
gewerbsmäßige Betr. fällt unter § 35, nicht z. B. 
Arbeitersekretäre, Volksbureaus, wenn diese ihre 
Tätigkeit nicht zur Gewinnerzielung, sondern aus 
sosialpolitischen, gemeinnützigen Gründen aus- 
üben. Nicht unter 35 fällt der Beruf der 
Rechtsanwälte und Patentanwälte, s. d. An- 
lässe zur Unt. lind u. a. unordentliche oder un- 
geschickte Ausführung der Geschäfte und Mangel 
der erforderl. Befähigung in Rechtsgeschäften, 
§ 28 VV. gibt hiezu näh. Anw. Die rechtskräftige 
Unt. ist dem Min J. anzuzeigen, das im Abl. Bek. 
erläßt. Vgl. MV. 1. 9. 01, Rgbl. 268, b. den Ge- 
schäftsbetr. der Rechtsagenten. — 9. Gewerbs- 
mäßige Auskunfterteilung über Vermögensver- 
hältnisse oder persönl. Angelegenheiten. — 10. 
Gewerbsmäß. Betr. der Viehverstellung (Vieh- 
pacht), des Viehhandels und des Handels mit 
ländl. Grundstücken. Bezweckt ist die Verhütung 
der wucherischen Ausbeutung der Landleute. 
Unterstützung — Verbände. 
Die Unzuverlässigkeit kann auch aus Zuwider- 
handlungen gegen die MV. 19. 10. 96, Robl. 
215, 16. 7. 06, Rgbl. 212, geschlossen werden. 
— 11. Geschäft der gewerbsmäßigen Vermitt- 
lungsagenten für Immobiliarverträge, Dar- 
lehen und Heiraten. — 12. Geschäft eines Auktio- 
nators, s. d. Versteigerern fremder Sachen ist es 
verboten, Immobilien zu versteigern, wenn sie 
nicht von den dazu befugten Staats= oder Kom- 
munalbehörden oder Korporationen als solche an- 
gestellt sind, § 36 Gew O.— 13. Handel mit Drogen, 
s. d., und chemischen Präparaten, die zu Heil- 
zwecken dienen. Voraussetzung der Unt. ist, daß 
die Handhabung des GewBetr. Leben und Ge- 
sundheit von Menschen gefährdet. Darüber, ob eine 
solche Gefährdung vorliegt, ist vom OA. der O##l. 
gutächtlich zu hören, § 2 VV. — 14. Kleinhandel 
mit Bier. Dieser wird anders behandelt als die 
übr. Gew. des § 35. Die Unt. ist nur zulässig, 
wenn der Gew—Treib. wiederholt wegen Zu- 
widerhandlungen gegen die Vorschr. des § 33 be- 
straft ist. Aber auch beim Zutreffen dieser Vor- 
aussetzung besteht nicht die Verpflichtung zur Unt., 
diese ist dann nur jederzeit möglich. Es soll der 
unerlaubte Ausschank von Bier verhindert werden. 
— 15. Baugewerbe, s. Bauunternehmer. Der 
Unt. muß die Anhörung von Sachverständigen 
vorangehen, die zur Abgabe von Gutachten dieser 
Art nach Bedarf im voraus von der höh. Verw.-= 
Beh. ernannt sind. Soweit es sich um die 
Begutachtung für handwerksmäßige GewBetr. 
handelt, erfolgt die Ernennung nach Anhörung 
der Handwerkskammer (§ 103) des Bez. Nach 
§ 35a kann bei gepr. Pers. i. S. des Abs. 1 Mangel 
an theoret. Vorbildung, bei solchen i. S. des 
Abs. 2 Mangel an theoret. und praktischer Vor- 
bildung nicht als Tatsache die zur Unt. berechtigt, 
geltend gemacht werden. Solche Tatsachen, die 
die Unzuverlässigkeit dartun, können u. a. auf 
sittlichem und wirtschaftl. Gebiet liegen. — Wegen 
Unters. in einz. Fällen s. §5 53a. Die w. AusfBest. 
sind in MV. 30. 10. 07, Rgbl. 761, enthalten. Zu- 
ständig zur Unt. ist der BezRat, § 67 VV. BezO.; 
über das Verfahren s. § 3 u. 10 VerfV. 30. 10. 
07, Rgbl. 747. Wagner. 
Unterstützung von Familien von in den Dienst 
getretener Mannschaften s. Familienunterstütz- 
ungen I. Dazu: Min JE. 27. 8. 14, 29. 8. 14, 
5. 9. 14, 3. 10. 14, 13. 11. 14, 23. 12. 14, 20. 2. 15, 
26. 4. 15, Abl. 426, 432, 437, 471, 489, 521, 43, 
84; auch R#l. 1915 187. 
Unterstützungswohnsitz 8 Armenwesen II. A. 4. 
— Inkrafttreten des UWG. in Bahern 1. 1. 16, 
s. RGl. 1915 221. 
Unvordenkliche Verjährung s. Herkommen. 
Urlaub s. Gemeindebeamte, Lehrer, Staats- 
beamte. 
Urlaubspaß s. Ersatzwesen IX. 
Ursprungszeugnis über Wild s. Jagpolizei II. 2. 
VBue s. Stromertum. 
VBeränderung d. Verhältnisse s. Unfallver- 
sicherung A. II. Z. gh sse D f 
Berarbeitungsräume von Fleisch s. Aufbe- 
wahrungsräume. 
Berbände, Betriebe und Tätigkeiten öff. V. s. 
Unfallversicherung III C.
	        

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