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Um den Kaiser.

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Monograph

Persistent identifier:
hammann_um_den_kaiser_1919
Title:
Um den Kaiser.
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Erinnerungen aus den Jahren 1906-1909
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Reimar Hobbing
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1919
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Full text

Ausnahmemaßregeln die Bevölkerung in die Arme des polnischen 
Radikalismus treiben würden, ferner neben Großgrundbesitzern, wie 
Graf Mirbach, Graf von der Schulenburg-Grünthal, Graf Tiele- 
Winkler, auch der Generallandschaftsdirektor v. Tschammer und der 
Generalfeldmarschall Graf v. Haeseler. In seiner Verteidigung der 
Enteignungsbefugnis konnte sich Fürst Bülow darauf berufen, daß 
schon Fürst Bismarck bei Beginn der Ansiedelungspolitik 1886 
erklärt hatte, sie werde ohne die Möglichkeit, die Enteignung anzu- 
wenden, auf einen toten Strang geraten. Diese Erinnerung trug 
nicht wenig dazu bei, daß im Herrenhaus eine Mehrheit von 143 
gegen 111 Stimmen die Vorlage guthieß.. 
Jahrelang wurde von der Möglichkeit, mit Hilfe der Enteig- 
nung das nötige Land für die deutsche Ansiedlung zu erlangen, kein 
Gebrauch gemacht. Unter dem Einfluß des Chefs des Zimvilkabinetts 
v. Valentini, der ein Gegner der Maßregel war, hatte der Kaiser 
verfügt, daß jeder Enteignungsfall ihm zur Genehmigung vorgelegt 
werden sollte. Auch dem Landwirtschaftominister Frhrn. v. Schor- 
lemer schien es gut, nur mit großer Vorsicht von der zweischneidigen 
Waffe Gebrauch zu machen. Sodviel ich weiß, ist nur in wenigen 
ausgesuchten Fällen, in denen es sich nicht um alten Familienbesitz 
handelte oder der Eigentümer dauernd im Auglande wohnte, das 
Gesetz angewandt worden. Bald stellte sich heraus, daß dem 
praktischen Vorteil für die deutsche Ansiedlung doch der politische 
Schaden einer starken Förderung der antideutschen Agitation unter 
der polnischen Bevölkerung gegenüberstand. 
Fürst Bülow hatte in seiner „Deutschen Politik“ auch über die 
Ostmarkenpolitik und über die Notwendigkeit ihrer Stetigkeit geschrie- 
ben. Als Ziel bezeichnet er die Versöhnung der Staatsangehörigen pol- 
nischer Nationalität mit dem preußischen Staat und der deutschen 
Nation. Kann man schon zweifelhaft sein, ob die Anwendung von 
Ausnahmegesetzen, wie dem Enteignungsgesetz, eine geeignete Maß- 
regel war, so kam es doch für das Versöhnunggziel jedenfalls viel 
mehr auf den Kampf um die Seelen an, als auf den Kampf um den 
Boden. Wie stand es da? Mochten die polnischen Staatsangehörigen 
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