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Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Erster Teil. Deutsche Geschichte bis 1648. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Erster Teil. Deutsche Geschichte bis 1648. (1)

Multivolume work

Persistent identifier:
heinze_quellen_lesebuch
Title:
Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen.
Author:
Heinze, Wilhelm
Place of publication:
Hannover
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
preussen
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
heinze_quellen_lesebuch_1
Title:
Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Erster Teil. Deutsche Geschichte bis 1648.
Author:
Heinze, Wilhelm
Volume count:
1
Publisher:
Carl Meyer
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1918
Edition title:
Vierzehnte Auflage
Scope:
239 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
V. Aus den Jahrhunderten des ausgehenden Mittelalters.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
83. Eine verhanste Stadt.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Die Verhansung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen.
  • Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Erster Teil. Deutsche Geschichte bis 1648. (1)
  • Title page
  • Meinem Vater.
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur vierzehnten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Aus der Urzeit unseres Volkes.
  • II. Aus der Zeit der großen Völkerwanderung.
  • III. Aus der Zeit der Merowinger und Karolinger.
  • IV. Aus der Zeit der drei großen deutschen Kaiserhäuser.
  • V. Aus den Jahrhunderten des ausgehenden Mittelalters.
  • 73. Ottokar von Böhmen unterwirft sich Rudolf von Habsburg.
  • 74. Die Gründung der habsburgischen Hausmacht an der Donau.
  • 75. Rudolf von Habsburg in Thüringen.
  • 76. Die Schlacht bei Mühldorf.
  • 77. Kaiser Ludwig von Bayern und der Papst.
  • 78. Die Gründung der Universität Prag.
  • 79. Der schwarze Tod, der Judenmord und die Geißelfahrten.
  • 80. Die Vorrechte der Kurfürsten nach der Goldenen Bulle vom Jahre 1356.
  • 81. Graf Eberhard von Württemberg und die Städte.
  • 82. Die Erhebung der Zünfte in Braunschweig.
  • 83. Eine verhanste Stadt.
  • A. Die Verhansung.
  • B. Die Sühne und Wiederaufnahme.
  • 84. Die Verbrennung des Johann Hus.
  • 85. England und die Hansa.
  • 86. Die deutschen Städte im ausgehenden Mittelalter.
  • 87. Das Innere einer mittelalterlichen Stadt (Augsburg).
  • 88. Die Feme.
  • 89. Der ewige Landfrieden Maximilians I.
  • VI. Aus der Reformationszeit.
  • VII. Aus der Zeit des großen Krieges.

Full text

— 140 — 
83. 
Eine verhanste Stadt. 
A. Die Verhansung. 
1376. 
Quelle: Beschluß der Tagfahrt zu Lübeck am 24. Juni 1375.)) 
Übertragung aus dem Abdruck des niederdeutschen Textes in den „Rezessen und anderen Akten der Hhansetage“. 
Leipzig 1872. Bd. 2. Nr 92. 
Fürsten, Herren, Städten, Rittern und Knechten, Landen und Leuten ist wohl 
offenbar und kund, daß die von Braunschweig übel an den ehrlichen Leuten in 
ihrem Rate gehandelt haben ... Die gemeinen Städte an der See haben daher 
gewünscht, mit ihnen um dieser Sache willen zu verhandeln . aber sie wollten 
nicht zur Tagung kommen. Zuletzt jedoch, da die Städte mit ihnen in Lüneburg 
verhandeln ließen, weigerten sie sich, recht für unrecht zu tun . . . . Da sie nun 
noch nicht daran denken, ihr Unrecht wieder gut zu machen, so sind die gemeinen 
Städte, die in der deutschen Hansa sind, unter Zustimmung der anderen Städte, 
die zu ihrem Rechte gehören, männiglich und mit ganzer Eintracht eins geworden, 
daß sie die von Braunschweig aus der Hansa und aus des Kaufmanns Recht und 
Freiheit ausstoßen wollen, also daß kein Kaufmann in Flandern, in England, in 
Dänemark, in Norwegen, zu Nowgorod, noch an irgend einer Stätte, die in des 
Kaufmanns Recht ist, Gemeinschaft oder irgend welchen Handel mit ihnen haben 
darf, weder zu Lande, noch zu Wasser, weder im Ankauf, noch im Verkauf, bei 
Verlust von Ehre und Gut. Auch soll man niemandem gestatten, ihnen irgend- 
welche Güter abzunehmen oder zuzuführen, wo immer man es nur verhindern 
kann. Außerdem sollen sie und ihre Güter in keiner Stadt, die in des Kaufmanns 
Recht ist, Geleite und Sicherheit haben .. Alle angegebenen Maßnahmen sollen 
solange währen, bis sie wegen der erwähnten Untat eine Sühne leisten, die recht 
und möglich ist. 
B. Die Sühne und Wiederaufnahme. 
1380. 
Quelle: Sühneurkunde der Stadt Braunschweig aus dem Jahre 1380. 
Übertragung aus dem Abrruck des niederdeutschen Textes in den „Hansa-Rezessen“. Bd. 2. Nr. 218. 
Wir Ratsherren und Bürger der Stadt Braunschweig bekennen und bezeugen 
in dieser Urkunde vor allen, die sie sehen und lesen hören, daß wir uns ein- 
trächtig mit den ehrlichen Herren und Ratmannen der Städte Lübeck, Hamburg 
und Lüneburg, denen es von den gemeinen Seestädten befohlen ist, wegen der 
Geschichte, die gegen die ehrlichen Braunschweiger Leute, die Toten und Ver- 
triebenen, geschehen ist, auf eine völlige Buße geeinigt haben, wie hier auf- 
gezeichnet ist (es folgt zunächst die kirchliche Sühne: man will eine Kapelle bauen, 
Messen stiften .. ). Ferner sollen zwei unserer Bürgermeister und sechs andere 
ehrliche Leute aus Braunschweig nach Lübeck vor die gemeinen Städte kommen 
und in Gegenwart der Vertriebenen sprechen: die Geschichte, die zu Braun- 
schweig geschehen ist, ist in blinder Hast geschehen und ist uns leid; wir wollen 
das mit unseren Eiden bezeugen, wenn anders ihr sie uns nicht vergeben wollt, 
und bitten euch um Gottes und unserer lieben Frauen willen, daß ihr uns das 
1) Diese und die folgende Urkunde beziehen sich auf die Braunschweiger Ereignisse aus 
dem Jahre 1374 (vgl. Nr. 82).
	        

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