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Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

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Multivolume work

Persistent identifier:
heinze_quellen_lesebuch
Title:
Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen.
Author:
Heinze, Wilhelm
Place of publication:
Hannover
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
heinze_quellen_lesebuch_2
Title:
Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815.
Author:
Heinze, Wilhelm
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Brandenburg
Jena
Auerstädt
Volume count:
2
Publishing house:
Carl Meyer
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1918
Edition title:
Dreizehnte Auflage
Scope:
251 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Das Kurfürstentum der Hohenzollern in Brandenburg.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
38. Ludwig der XIV. gegen die Hugenotten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen.
  • Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)
  • Title page
  • Vorwort zur dreizehnten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Zur Vorgeschichte der Mark Brandenburg bis zur Besitznahme durch die Hohenzollern.
  • II. Aus der Geschichte des Landes Preußen bis zu seiner Vereinigung mit Brandenburg.
  • III. Das Kurfürstentum der Hohenzollern in Brandenburg.
  • 20. Das erste Auftreten des Burggrafen Friedrich VI in Brandenburg.
  • 21. Die Übertragung der Mark und der Kurwürde an Friedrich VI.
  • 22. Die Belehnung Friedrichs mit der Mark Brandenburg.
  • 23. Kurfürst Albrecht Achilles verfügt letztwillig über seine Länder.
  • 24. Die Stiftung der Universität Frankfurt a. O.
  • 25. Die Stiftung des Kammergerichts.
  • 26. Die Erbverbrüderung der Hohenzollern mit dem schlesischen Herzogshause von Liegnitz und Brieg.
  • 27. Die Einführung der Reformation in Brandenburg unter Joachim II.
  • 28. Die Mitbelehnung Joachims II. mit dem Herzogtum Preußen.
  • 29. Unterredung Gustav Adolfs mit dem brandenburgischen Bevollmächtigten in Stettin.
  • 30. Die Schlacht bei Warschau.
  • 31. England zum Siege bei Warschau.
  • 32. Die Schlacht bei Fehrbellin.
  • 33. Ludwig XIV. raubt Kolmar und Straßburg.
  • 34. Der Friede von St. Germain.
  • 35. Die Kolonialpolitik des Großen Kurfürsten.
  • 36. Indirekte Steuern unter dem Großen Kurfürsten.
  • 37. Die Belagerung Wiens durch die Türken.
  • 38. Ludwig der XIV. gegen die Hugenotten.
  • 39. Der Große Kurfürst nimmt die Hugenotten auf.
  • 40. Aus dem politischen Testament des Großen Kurfürsten.
  • 41. Kurfürst Friedrich III. tritt für ein deutsches Straßburg ein.
  • IV. Der Erwerb der preußischen Königskrone und der Bau des preußischen Staates durch Friedrich Wilhelm 1.
  • V. Das Zeitalter Friedrichs des Großen.
  • VI. „Wir sind eingeschlafen auf den Lorbeeren Friedrichs des Großen.“ (Luise, Königin von Preußen.)
  • VII. „Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte.“ (Arndt.)

Full text

— 62 — 
der Friede, den er seinen Untertanen nach den großen, während der Dauer der 
inneren und äußeren Kriege von ihnen erlittenen Verluste wieder verschafft hatte, 
aus Anlaß der vorgeblichen reformierten Religion gestört würde, wie es unter den 
Regierungen der Könige, seiner Vorgänger geschehen war, wollte durch sein zu 
Nantes im Monat April 1598 gegebenes Edikt das Verhalten regeln, welches 
gegen die von der besagten Religion beobachtet werden sollte, die Orte be— 
stimmen, in denen sie dieselbe sollten ausüben können, außerordentliche Richter ein— 
setzen, um ihnen Recht zu sprechen, und endlich sogar durch besondere Artikel für 
alles das sorgen, was er für nötig hielt, um die Ruhe in seinem Königreiche zu 
erhalten, und um die Abneigung zu verringern, die zwischen denen von der einen 
und von der anderen Religion bestand, damit er besser imstande wäre, seinem 
festen Vorsatze gemäß an der Wiedervereinigung derer mit der Kirche zu arbeiten, 
die sich so leichtfertig von ihr entfernt hatten. 
Nachdem hierauf dargelegt worden ist, daß diese angebliche Absicht des Königs weder 
während seiner eigenen, noch während der Regierung seines Nachfolgers hatte ausgesührt 
werden können, fährt der Erlaß folgendermaßen fort: 
Jetzt endlich hat Gott in seiner Gnade gefügt, daß unsere Völker einer voll— 
kommenen Ruhe genießen, und daß wir selbst, nicht mehr mit der Sorge be— 
schäftigt, sie gegen unsere Feinde zu schützen, diese Waffenruhe ausnutzen konnten, 
die wir durch unser Entgegenkommen erleichtert haben, um mit ganzem Fleiße 
zu erforschen, wie wir die Absicht der Könige, unseres besagten Großvaters und 
unseres Vaters, in die wir seit unserer Thronbesteigung eingetreten sind, zum 
guten Ende führen könnten. So sehen wir nun jetzt mit dem gerechten Danke, 
den wir Gott schuldig sind, daß unsere Sorgen das vorgesteckte Ziel erreicht 
haben, da ja der bessere und größere Teil unserer Untertanen von der besagten 
vorgeblichen reformierten Religion die katholische angenommen hat. Weil denn nun 
die erhalb die Ausführung des Edikts von Nantes und alles dessen, was zu 
Gunsten der besagten vorgeblichen reformierten Religion angeordnet worden ist, 
den Nutzen verloren hat, so haben wir geurteilt, daß wir nichts Besseres 
tun könnten, als das besagte Edikt von Nantes vollständig 
aufzuheben. 
1. Tun zu wissen, daß wir aus diesen und anderen hinzukommenden uns 
bewegenden Ursachen und aus unserer sicheren Erkenntnis, königlichen Allgewalt 
und Macht durch dieses gegenwärtige, beständige und unwiderrufliche Edikt unter- 
drückt und aufgehoben haben, unterdrücken und aufheben das Edikt des Königs, 
unseres besagten Großvaters, gegeben zu Nantes im Monat April 1598, in seiner 
ganzen Ausdehnung .n Und infolgedessen wollen wir und gefällt es uns, daß 
alle Tempel derer von der besagten vorgeblichen reformierten Religion .. un- 
verzüglich zerstört werden. 
2. Verbieten unseren besagten Untertanen von der vorgeblichen reformierten 
Religion, sich noch ferner zu versammeln, um den Gottesdienst nach der besagten 
Religion an irgend einem Orte oder in einem Privathause, unter welchem Vor- 
wande es auch sein könnte, zu halten 
4. Befehlen ernstlich allen Predigern der besagten vorgeblichen reformierten 
Religion, die sich nicht bekehren und die katholische, apostolische und römische 
Religion annehmen wollen, vierzehn Tage nach der Veröffentlichung unseres gegen- 
wärtigen Ediktes unser Königreich und die Länder unserer Botmäßigkeit zu ver- 
lassen bei Strafe der Galeeren.
	        

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