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Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Dritter Teil. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

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fullscreen: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Dritter Teil. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart. (3)

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Multivolume work

Persistent identifier:
heinze_quellen_lesebuch
Title:
Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen.
Author:
Heinze, Wilhelm
Place of publication:
Hannover
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
heinze_quellen_lesebuch_3
Title:
Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Dritter Teil. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart.
Author:
Heinze, Wilhelm
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Bundesstaat
Reichsgründung
Frankreich
Weltkrieg
Volume count:
3
Publishing house:
Carl Meyer
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1918
Scope:
253 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Der Bundesstaat und die deutsche Frage.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
21. Die Verfassung Preußens.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen.
  • Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Dritter Teil. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart. (3)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Wiederherstellung und Stillstand.
  • II. Der Bundesstaat und die deutsche Frage.
  • 13. Der Vereinigte Landtag.
  • 14. Die Revolution in Berlin.
  • 15. Friedrich Wilhelm IV. und die deutsche Frage.
  • 16. Großdeutsch-kleindeutsch; Wahlkaisertum-Erbkaisertum.
  • 17. Aus der Gesetzgebung der deutschen Nationalversammlung.
  • 18. Die Kaiserwahl in der Nationalversammlung zu Frankfurt a. M.
  • 19. Die Ablehnung der Kaiserwürde durch Friedrich Wilhelm IV.
  • 20. Der Prinz von Preußen und die Ablehnung der deutschen Kaiserwürde.
  • 21. Die Verfassung Preußens.
  • 22. Friedrich Wilhelm IV. beschwört die Verfassung.
  • 23. Die Ordnung der Thronfolge in Dänemark.
  • 24. Österreich und Preußen im Ausgang der Regierung Friedrich Wilhelms IV.
  • III. Die Begründung des Deutschen Reiches.
  • IV. Im neuen Reich.
  • V. Der Aufstieg zur Weltmacht.
  • VI. Der Weltkrieg.

Full text

21. 
Die Verfassung Preußens. 
1850. 
Quelle: Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat 
vom 31. Januar 1850. 
Fundort: Karl Pannier, Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat. 5. Aufl. Leipzig o. J. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen usw., tun 
kund und fügen zu wissen, daß wir, nachdem die von uns unterm 5. Dezember 
1848 vorbehaltlich der Revision im ordentlichen Wege der Gesetzgebung ver- 
kündigte und von beiden Kammern unseres Königreiches anerkannte Verfassung 
des preußischen Staates der darin angeordneten Revision unterworfen ist, die Ver- 
fassung in Übereinstimmung mit den beiden Kammern endgültig festgestellt haben. 
Wir verkünden sie demnach als Staatsgrundgesetz, wie folgt: 
Titel I. Vom Staatsgebiete. 
Art. 1. Alle Landesteile der Monarchie in ihrem gegenwärtigen Umfange 
bilden das preußische Staatsgebiet. 
Art. 2. Die Grenzen dieses Staatsgebietes können nur durch ein Gesetz ver- 
ändert werden. 
Titel II. Von den Rechten der Preußen. 
Art. 4. Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich. Standesvorrechte finden 
nicht statt. Die öffentlichen Amter sind unter Einhaltung der von den Gesetzen 
festgestellten Bedingungen für alle dazu Befähigten gleich zugänglich. 
Art. 5. Die persönliche Freiheit ist gewährleistte . 
Art. 6. Die Wohnung ist unverletzlich 
Art. 7. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. 
Art. 9. Das Eigentum ist unverletzlich 
Art. 11. Die Freiheit der Auswanderung kann von Staatswegen nur in bezug 
auf die Wehrpflicht beschränkt werden. 
Art. 12. Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu 
Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religions= 
übung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen 
Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen und 
staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein 
Abbruch geschehen. 
Art. 14. Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des 
Staates, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet 
der im Art. 12 gewährleisteten Religionsfreiheit zugrunde gelegt. 
Art. 20. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. 
Art. 21. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen ge- 
nügend gesorgt werden. 
Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen 
nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die öffentlichen Volksschulen vor- 
geschrieben ist. 
Art. 22. Unterricht zu erteilen und Unterrichtsanstalten zu gründen und zu 
leiten, steht jedem frei, wenn er seine sittliche, wissenschaftliche und technische Be- 
fähigung den betreffenden Staatsbehörden nachgewiesen hat.
	        

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