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Die Friedensbedingungen.

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fullscreen: Die Friedensbedingungen.

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Monograph

Persistent identifier:
helfferich_friedensbedingungen_1919
Title:
Die Friedensbedingungen.
Author:
Helfferich, Karl
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Ein Wort an das deutsche Volk
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Reimar Hobbing
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1919
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Militärische Ohnmacht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die deutsche „Flotte".
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Friedensbedingungen.
  • Title page
  • Blank page
  • Introduction
  • Der Raub an Volk und Land.
  • Die offenen Annexionen.
  • Danzig.
  • Das Saargebiet.
  • Das linke Rheinufer.
  • Das Ergebnis.
  • Militärische Ohnmacht.
  • Das deutsche „Heer".
  • Die deutsche „Flotte".
  • Deutschland unter Vormundschaft.
  • Wehrlos - Ehrlos!
  • Wirtschaftliche Knebelung.
  • Die „Wiedergutmachung" als Mittel zu Deutschlands Erdrosselung.
  • Die „Kommission für Wiedergutmachung" als Konkursverwalter Deutschlands.
  • Der Blankowechsel.
  • Die erste Hypothek auf Deutschland.
  • Die Zwangsvollstreckung in Volksvermögen und Arbeitskraft.
  • Einziehung des deutschen Staats- und Privateigentums außerhalb der deutschen Grenzen.
  • Der Raub unserer Handelsflotte.
  • Deutschland außerhalb des Rechts.
  • Die Natural-Lieferungen.
  • Die „Abschlagszahlung" auf die Viehlieferung.
  • Die Auslieferung von Maschinen usw.
  • Die Kohlenlieferungen usw.
  • Deutschland unter kapitalistischer Fremdherrschaft.
  • Das Ziel der Feinde.
  • Herr Wilson als Garant.
  • Die Waffenstillstands-Verhandlungen.
  • Das Wilson-Programm und die „Friedensbedingungen".
  • „Lieber tot als Sklav`".

Full text

_ 17 — 
Hauptfeinden zu ernennenden internationalen Kommission 
zu erfolgen, die mit den weitestgehenden Befugnissen aus- 
gestattet wird. Darüber hinaus muß sich Deutschland aus- 
drücklich verpflichten, jeder Nachforschung gegenüber, 
die der Rat des Völkerbundes mit Mehrheitsbeschluß für 
notwendig halten sollte, entgegenzukommen. 
Alle diese Bestimmungen sprechen für sich selbst. Jede 
Erläuterung würde nur die Wucht ihrer Brutalität ab- 
schwächen. Niemals in der Geschichte sind einem Volke 
ähnliche Bedingungen auferlegt worden; nur den Kar- 
thagern beim Schluß des dritten punischen Krieges als 
Einleitung zur völligen Zerstörung ihrer Stadt und Vernich- 
tung ihres Staatswesens. 
Deutschland unter Vormundschaft. 
Das also zerfetzte und wehrlos gemachte Deutschland 
wird durch die Friedensbedingungen unter die Vormund- 
schaft seiner Feinde gestellt. 
Schon die Einrichtung einer Kontrolle unserer Feinde 
über die Durchführung unserer Entwaffnung und Aufrecht- 
erhaltung unserer Wehrlosigkeit macht der Selbständigkeit 
Deutschlands ein Ende. 
Dazu kommen weitere dauernde Einmischungen 
schwerster Art. | 
Die großen deutschen Flüsse hören aul, 
deutsche Flüsse zu sein. Der Rhein und die Mosel, die 
Elbe, die Oder, die Memel, die Donau und alle schiffbaren 
Teile ihrer Flußnetze werden für international erklärt 
und der Verwaltung durch internationale Konm- 
missionen unterstellt, die sich alle dadurch aus- 
zeichnen, daß sich in ihnen die deutschen Ver- 
treter in rettungsloser Minderheit befinden. Unter den 
sieben Mitgliedern der Kommission für die Oder soll sich 
ein einziger Deutscher befinden, unter den elf Mitgliedern 
der Donau-Kommission zwei Deutsche; unter den achtzehn 
Mitgliedern der Zentralkommission für den Rhein, deren 
Sitz Straßburg und deren Vorsitzender ein Franzose sein 
2
	        

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