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Die Friedensbedingungen.

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fullscreen: Die Friedensbedingungen.

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Monograph

Persistent identifier:
helfferich_friedensbedingungen_1919
Title:
Die Friedensbedingungen.
Author:
Helfferich, Karl
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Ein Wort an das deutsche Volk
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Reimar Hobbing
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1919
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Deutschland unter Vormundschaft.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Friedensbedingungen.
  • Title page
  • Blank page
  • Introduction
  • Der Raub an Volk und Land.
  • Die offenen Annexionen.
  • Danzig.
  • Das Saargebiet.
  • Das linke Rheinufer.
  • Das Ergebnis.
  • Militärische Ohnmacht.
  • Das deutsche „Heer".
  • Die deutsche „Flotte".
  • Deutschland unter Vormundschaft.
  • Wehrlos - Ehrlos!
  • Wirtschaftliche Knebelung.
  • Die „Wiedergutmachung" als Mittel zu Deutschlands Erdrosselung.
  • Die „Kommission für Wiedergutmachung" als Konkursverwalter Deutschlands.
  • Der Blankowechsel.
  • Die erste Hypothek auf Deutschland.
  • Die Zwangsvollstreckung in Volksvermögen und Arbeitskraft.
  • Einziehung des deutschen Staats- und Privateigentums außerhalb der deutschen Grenzen.
  • Der Raub unserer Handelsflotte.
  • Deutschland außerhalb des Rechts.
  • Die Natural-Lieferungen.
  • Die „Abschlagszahlung" auf die Viehlieferung.
  • Die Auslieferung von Maschinen usw.
  • Die Kohlenlieferungen usw.
  • Deutschland unter kapitalistischer Fremdherrschaft.
  • Das Ziel der Feinde.
  • Herr Wilson als Garant.
  • Die Waffenstillstands-Verhandlungen.
  • Das Wilson-Programm und die „Friedensbedingungen".
  • „Lieber tot als Sklav`".

Full text

_ 19 — 
dungen zwischen dem Gebiet der antragstellenden Macht 
und dem irgendeiner anderen Macht nötig sind“, 
Vollendet wird die Entmündigung Deutsch- 
lands durch diejenigen Vorschriften und Einrich- 
tungen, die der Durchführung der uns zugedachten 
wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen dienen 
eollen. Diese Vorschriiten und Einrichtungen lassen, 
wie ich zeigen werde, der deutschen Staatsgewalt 
in der Verfügung über die deutschen wirtschaft- 
lichen und finanziellen Hilfsquellen weniger DBe- 
wegungsfreiheit als sie eine Person hat, über deren Ver- 
mögen der Konkurs eröfinet ist. 
Wehrlos — ehrlos! 
Die Feinde wollen zur Ohnmacht den Schimpf, zur 
Entwehrung die Entehrung hinzufügen. 
Dem Deutschen Reich wird zugemutet, sich in dem von 
ihm zu unterschreibenden Friedensvertrag als Staat 
dritter Klasse behandeln zu lassen. Die Bestimmungen 
über den „Völkerbund“, die Herrn Wilson zu Ehren in den 
Friedensbedingungen die erste Stelle einnehmen, sehen drei 
Kategorien von Staaten vor: Die „ursprünglichen Mitglieder 
des Völkerbundes“, das sind die allierten und assoziierten 
Staaten von den Vereinigten Staaten von Amerika bis zur 
Tschecho-Slowakei und der Negerrepublik Liberia; ferner 
„Staaten, die aufgefordert worden sind, dem Völkerbunde 
beizutreten“, das sind die während des Krieges neutral ge- 
bliebenen Staaten; schließlich die übrigen Staaten, nämlich 
Deutschland und seine ehemaligen Verbündeten sowie Ruß- 
land, die nicht zum Beitritt aufgefordert werden, die jedoch 
Mitglieder des Bundes werden können, wenn ihre Zulassung 
von zwei Dritteln der Mitglieder des Völkerbundes ange- 
nommen wird, „vorausgesetzt, daß sie tatsächliche Ga- 
rantien für ihre aufrichtige Absicht, ihre internationalen 
Verpflichtungen zu beobachten, geben und die hinsichtlich 
ihrer Land- und Seestreitkräfte und Rüstungen von dem 
Bunde jestgesetzte Ordnung annehmen“. 
2% 
o
	        

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