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Die Friedensbedingungen.

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Monograph

Persistent identifier:
helfferich_friedensbedingungen_1919
Title:
Die Friedensbedingungen.
Author:
Helfferich, Karl
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Ein Wort an das deutsche Volk
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Reimar Hobbing
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1919
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Wirtschaftliche Knebelung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Friedensbedingungen.
  • Title page
  • Blank page
  • Introduction
  • Der Raub an Volk und Land.
  • Die offenen Annexionen.
  • Danzig.
  • Das Saargebiet.
  • Das linke Rheinufer.
  • Das Ergebnis.
  • Militärische Ohnmacht.
  • Das deutsche „Heer".
  • Die deutsche „Flotte".
  • Deutschland unter Vormundschaft.
  • Wehrlos - Ehrlos!
  • Wirtschaftliche Knebelung.
  • Die „Wiedergutmachung" als Mittel zu Deutschlands Erdrosselung.
  • Die „Kommission für Wiedergutmachung" als Konkursverwalter Deutschlands.
  • Der Blankowechsel.
  • Die erste Hypothek auf Deutschland.
  • Die Zwangsvollstreckung in Volksvermögen und Arbeitskraft.
  • Einziehung des deutschen Staats- und Privateigentums außerhalb der deutschen Grenzen.
  • Der Raub unserer Handelsflotte.
  • Deutschland außerhalb des Rechts.
  • Die Natural-Lieferungen.
  • Die „Abschlagszahlung" auf die Viehlieferung.
  • Die Auslieferung von Maschinen usw.
  • Die Kohlenlieferungen usw.
  • Deutschland unter kapitalistischer Fremdherrschaft.
  • Das Ziel der Feinde.
  • Herr Wilson als Garant.
  • Die Waffenstillstands-Verhandlungen.
  • Das Wilson-Programm und die „Friedensbedingungen".
  • „Lieber tot als Sklav`".

Full text

—_ 21 — 
schaftlichem Siechtum. Der größte Teil der Friedens- 
bedingungen dient diesem Zweck. 
Vollständig werden uns die Hände gebunden in der 
Regelung unserer wirtschaitlichen Beziehung zu der Ge- 
samtheit der alliierten und assoziierten Mächte, d. h, zu 
der ganzen Welt mit Ausnahme der wenigen neutral ge- 
bliebenen Staaten und der Reste, die von unseren Bundes- 
genossen nach der Zertrümmerung Österreich-Ungarns und 
der Türkei übrig bleiben werden. 
Wir sollen gezwungen werden, der Welt unserer 
Feinde die unbeschränkte Meistbegünsti- 
gung zu gewähren für Einfuhr, Ausfuhr, Schiff- 
fahrt, Niederlassung und Betrieb von Handel und 
Gewerbe, und das nicht nur ohne jede Gegen- 
seitigkeit; nein! es wird uns sogar der ausdrückliche 
Verzicht auf sämtliche Rechte und Ansprüche zugemutet, 
die Deutschland außerhalb seiner neuen Grenzen in Europa 
aus irgendwelchen Gründen gegenüber den alliierten und 
assoziiertten Mächten zustehen. Die Verpflichtung der 
meistbegünstigten Behandlung unserer Feinde soll allerdings 
zunächst nur für fünf Jahre gelten; aber der Rat des Völker- 
bundes, der ausschließlich aus Vertretern unserer Feinde 
und damit Vertretern der Nutznießer dieser ungeheuer- 
lichen Bestimmung zusammengesetzt ist, hat das Recht, zu 
entscheiden, daß diese Verpflichtung für einen weiteren 
beliebigen Zeitraum aufrechterhalten werden soll! 
Wir sollen ferner gezwungen werden, für eine Frist 
von 6 Monaten von der Einfuhr der alliierten und asso- 
ziierten Mächte keine höheren Abgaben zu erheben, als die 
sünstigsten Abgaben, die bei uns am 31. Juli 1914 gegen- 
über irgendeinem Lande in Kraft waren; dieselbe Ver- 
pilichtung soll weitere 21, Jahre in Kraft bleiben für alle 
Erzeugnisse des Acker-, Garten- und Wiesenbaues, für dıe 
am 31. Juli 1914 Vertragszölle bestanden. 
Die Anpassung unseres Zolltarifs an unsere durch den 
Weltkrieg von Grund aus veränderten wirtschaltlichen und 
finanziellen Bedürfnisse ist uns also für drei Jahre gänzlich
	        

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