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Die Friedensbedingungen.

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fullscreen: Die Friedensbedingungen.

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Monograph

Persistent identifier:
helfferich_friedensbedingungen_1919
Title:
Die Friedensbedingungen.
Author:
Helfferich, Karl
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Ein Wort an das deutsche Volk
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Reimar Hobbing
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1919
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die „Wiedergutmachung" als Mittel zu Deutschlands Erdrosselung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Friedensbedingungen.
  • Title page
  • Blank page
  • Introduction
  • Der Raub an Volk und Land.
  • Die offenen Annexionen.
  • Danzig.
  • Das Saargebiet.
  • Das linke Rheinufer.
  • Das Ergebnis.
  • Militärische Ohnmacht.
  • Das deutsche „Heer".
  • Die deutsche „Flotte".
  • Deutschland unter Vormundschaft.
  • Wehrlos - Ehrlos!
  • Wirtschaftliche Knebelung.
  • Die „Wiedergutmachung" als Mittel zu Deutschlands Erdrosselung.
  • Die „Kommission für Wiedergutmachung" als Konkursverwalter Deutschlands.
  • Der Blankowechsel.
  • Die erste Hypothek auf Deutschland.
  • Die Zwangsvollstreckung in Volksvermögen und Arbeitskraft.
  • Einziehung des deutschen Staats- und Privateigentums außerhalb der deutschen Grenzen.
  • Der Raub unserer Handelsflotte.
  • Deutschland außerhalb des Rechts.
  • Die Natural-Lieferungen.
  • Die „Abschlagszahlung" auf die Viehlieferung.
  • Die Auslieferung von Maschinen usw.
  • Die Kohlenlieferungen usw.
  • Deutschland unter kapitalistischer Fremdherrschaft.
  • Das Ziel der Feinde.
  • Herr Wilson als Garant.
  • Die Waffenstillstands-Verhandlungen.
  • Das Wilson-Programm und die „Friedensbedingungen".
  • „Lieber tot als Sklav`".

Full text

‚Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden 
verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Re- 
gierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, 
der ihnen durch Deutschland und seine Verbündeten auf- 
gezwungen wurde, erlitten haben.“ 
Zwar erkennen die alliierten und assoziierten Regie- 
rungen ausdrücklich an, daß die Hilfsmittel Deutschlands 
nicht ausreichen, um die volle Wiedergutmachung aller 
dieser Verluste und Schäden zu gewährleisten. Aber sie 
verlangen und Deutschland soll sich verpflichten, alle 
Schäden wieder gutzumachen, die ihre Zivilbevölkerung 
durch Kriegshandlungen beider kriegführender Gruppen zu 
Land, zu Wasser und in der Luft an ihrer Person oder 
ihrem Eigentum, wo immer es auch sei, erlitten haben. — 
Dazu gehört nach der Erläuterung der „Friedensbedin- 
gungen” auch die Beeinträchtigung der Gesundheit, Ar- 
beitsfähigkeit und Ehre durch irgendwelche Maßnahmen 
Deutschlands und seiner Verbündeten, sowie die Schäden auf 
Grund einer nicht angemessenen Vergütung für die der 
Zivilbevölkerung von Deutschland oder seinen Verbündeten 
auferlegten Arbeitsleistungen; ferner alle Schäden, die 
durch jede Art schlechter Behandlung von Kriegsgeian- 
genen verursacht sind; weiter alle Pensionen und ähnliche 
Vergütungen an die militärischen Opfer des Krieges und 
deren Hinterbliebenen, ein Betrag, der nach der Schätzung 
des Reichsfinanzministers Dernburg allein zehn Milliarden 
Mark jährlich erreichen kann; ebenso die Kosten der 
Unterstützung von Kriegsgefangenen und ihren Angehörigen 
sowie der Unterstützung der Familien der Kriegsteil- 
nehmer. Außerdem sollen wir wiedergutmachen alle 
Schäden, die dem Eigentum der alliierten und assoziierten 
Mächte selbst, außer an Werten und Material von Armee 
und Marine, infolge von irgendwelchen Kriegshandlungen 
zugefügt worden sind; schließlich die Schäden durch Kon- 
tributionen, Geldstrafen oder ähnliche Beitreibungen, die 
von Deutschland oder seinen Verbündeten der Zivilbevölke- 
rung aulerlegt worden sind.
	        

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