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Die Friedensbedingungen.

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Monograph

Persistent identifier:
helfferich_friedensbedingungen_1919
Title:
Die Friedensbedingungen.
Author:
Helfferich, Karl
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Ein Wort an das deutsche Volk
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Reimar Hobbing
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1919
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die „Kommission für Wiedergutmachung" als Konkursverwalter Deutschlands.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Friedensbedingungen.
  • Title page
  • Blank page
  • Introduction
  • Der Raub an Volk und Land.
  • Die offenen Annexionen.
  • Danzig.
  • Das Saargebiet.
  • Das linke Rheinufer.
  • Das Ergebnis.
  • Militärische Ohnmacht.
  • Das deutsche „Heer".
  • Die deutsche „Flotte".
  • Deutschland unter Vormundschaft.
  • Wehrlos - Ehrlos!
  • Wirtschaftliche Knebelung.
  • Die „Wiedergutmachung" als Mittel zu Deutschlands Erdrosselung.
  • Die „Kommission für Wiedergutmachung" als Konkursverwalter Deutschlands.
  • Der Blankowechsel.
  • Die erste Hypothek auf Deutschland.
  • Die Zwangsvollstreckung in Volksvermögen und Arbeitskraft.
  • Einziehung des deutschen Staats- und Privateigentums außerhalb der deutschen Grenzen.
  • Der Raub unserer Handelsflotte.
  • Deutschland außerhalb des Rechts.
  • Die Natural-Lieferungen.
  • Die „Abschlagszahlung" auf die Viehlieferung.
  • Die Auslieferung von Maschinen usw.
  • Die Kohlenlieferungen usw.
  • Deutschland unter kapitalistischer Fremdherrschaft.
  • Das Ziel der Feinde.
  • Herr Wilson als Garant.
  • Die Waffenstillstands-Verhandlungen.
  • Das Wilson-Programm und die „Friedensbedingungen".
  • „Lieber tot als Sklav`".

Full text

6 — 
Ungnade ausgeliefert. Die Kommission ist der Konkursver- 
walter Deutschlands. 
Der Blankowechisel. 
Spätestens am 1. Mai 1921 wird die Kommission der 
deutschen Regierung den Gesamtbetrag der von ihr zu er- 
stattenden Schäden bekanntgeben. Da Deutschland kein 
Mittel gegeben ist, diesen Betrag anzufechten, verpflichtet 
sich Deutschland mit der Unterzeichnung der Friedens- 
bedingungen, den unbekannten Betrag, den die Kommission 
nach zwei Jahren über uns verhängen wird, im voraus an- 
zuerkennen. Deutschland soll also einen Blankowechsel 
unterschreiben und seinen Feinden in die Hand geben, von 
dem es genau weiß, daß seine Feinde ihn mit einem Betrag 
ausfüllen werden, der seine Zahlungsfähigkeit weit über- 
steigt. 
Einstweilen wird in den Friedensbedingungen eine Ab- 
schlagszahlung von 100 Milliarden Markin Gold 
festgesetzt. Davon hat Deutschland 20 Milliarden bis zum 
1. Mai 1921 in Gold, Waren, Schiffen, Wertpapieren und 
ähnlichen Werten zu bezahlen; ferner sind alsbald zu zah- 
len 40 Milliarden Mark Gold in Schuldverschreibungen, die 
von 1921 bis 1926 mit 21%, v. H. verzinslich sind, dann mit 
5 v.H. für das Jahr verzinst und mit 1 v. H. jährlich amorti- 
siert werden müssen; für die restlichen 40 Milliarden Mark 
hat die deutsche Regierung gleichfalla Sprozentige Schuld- 
verschreibungen zu übergeben, sobald die Kommission: die 
Überzeugung gewinnt, daß Deutschland die Zinsen und Til- 
sungsraten dieser Schuldverschreibungen aufbringen kann. 
Für den Betrag der JEintschädigung, der 100 Milliarden 
Mark übersteigt, gilt die Bestimmung: „Neue Emissionen, 
als Anerkenntnis und Garantie können unter den Bedin- 
gungen, die die Kommission späterhin festsetzen -wird, von 
Zeit zu Zeit gefordert werden.“ 
Unsere Feinde sehen also selbst ein, daß schon die 
Leistung der als Anzahlung gedachten 100 Milliarden Mark, 
zu denen noch eine ganze Anzahl von Milliarden aus den
	        

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