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Die Friedensbedingungen.

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Monograph

Persistent identifier:
helfferich_friedensbedingungen_1919
Title:
Die Friedensbedingungen.
Author:
Helfferich, Karl
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Ein Wort an das deutsche Volk
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Reimar Hobbing
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1919
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die Zwangsvollstreckung in Volksvermögen und Arbeitskraft.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Einziehung des deutschen Staats- und Privateigentums außerhalb der deutschen Grenzen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Friedensbedingungen.
  • Title page
  • Blank page
  • Introduction
  • Der Raub an Volk und Land.
  • Die offenen Annexionen.
  • Danzig.
  • Das Saargebiet.
  • Das linke Rheinufer.
  • Das Ergebnis.
  • Militärische Ohnmacht.
  • Das deutsche „Heer".
  • Die deutsche „Flotte".
  • Deutschland unter Vormundschaft.
  • Wehrlos - Ehrlos!
  • Wirtschaftliche Knebelung.
  • Die „Wiedergutmachung" als Mittel zu Deutschlands Erdrosselung.
  • Die „Kommission für Wiedergutmachung" als Konkursverwalter Deutschlands.
  • Der Blankowechsel.
  • Die erste Hypothek auf Deutschland.
  • Die Zwangsvollstreckung in Volksvermögen und Arbeitskraft.
  • Einziehung des deutschen Staats- und Privateigentums außerhalb der deutschen Grenzen.
  • Der Raub unserer Handelsflotte.
  • Deutschland außerhalb des Rechts.
  • Die Natural-Lieferungen.
  • Die „Abschlagszahlung" auf die Viehlieferung.
  • Die Auslieferung von Maschinen usw.
  • Die Kohlenlieferungen usw.
  • Deutschland unter kapitalistischer Fremdherrschaft.
  • Das Ziel der Feinde.
  • Herr Wilson als Garant.
  • Die Waffenstillstands-Verhandlungen.
  • Das Wilson-Programm und die „Friedensbedingungen".
  • „Lieber tot als Sklav`".

Full text

_ 30 — 
tum getroffenen Feinde nach deren Wahl entweder in den 
Jrüheren Stand wieder einzusetzen oder zu entschädigen. 
Das Deutsche Reich selbst jedoch muß für seine Btaats- 
angehörigen auf jeden Einspruch und jede Klage wegen der 
von seinen Feinden vorgenommenen Enteignungen und 
Entrechtungen verzichten. Gleichzeitig wird als Ein- 
leitung für den neuen Völkerfrieden das gesamte noch 
vorhandene deutsche Privateigentum außerhalb der neuen 
deutschen Grenzen, außerhalb des Gebiets der wenigen 
neutral gebliebenen Staaten und außerhalb der Rest- 
gebiete unserer ehemaligen Bundesgenossen weiterhin 
für vogelfrei erklärt und dem Zugrili unserer 
Feinde ausgesetzt. Das gilt für deutsches Eigentum 
in Elsaß-Lothringen und in unserer Ostmark, soweit die 
Eigentümer nicht etwa die französische oder polnische 
Staatsangehörigkeit erwerben, genau ebenso wie für die 
deutschen Unternehmungen in unseren Kolonien, wie für 
den deutschen Besitz in Frankreich, England, Italien, den 
Vereinigten Staaten und den weiteren überseeischen Ge- 
bieten. Wir selbst aber sollen uns verpflichten, das Eigen- 
tum, die Rechte der Interessen unserer Feinde keinerlei 
Maßnahmen zu unterwerien, die nicht gleichermaßen auf 
die deutschen Reichsangehörigen angewandt werden. 
Aber damit nicht genug; der Haß und die Rafigier 
unserer Feinde verfolgt uns bis in die Gebiete unserer ehe- 
maligen Bundesgenossen. Die „Kommission für Wieder- 
gutmachung“ kann verlangen, daß die deutsche Regierung 
ihr alle Rechte und Beteiligungen deutscher Staatsange- 
höriger an allen öffentlichen Unternehmungen oder Kon- 
zessionen in Österreich-Ungarn, Bulgarien 
und der Türkei überantwortet. Die Anatolische Bahn 
und die Bagdadbahn fallen damit ebenso in die Konkurs- 
masse, wie die Schantungbahn oder die Venezuela-Bisen- 
bahn, wie ungere Plantagen und Faktoreien. Dem gleichen 
Schicksal verfallen die 14 deutschen Unterseekabel, 
mit denen wir im Laufe der Zeit unseren wirtschaltlichen 
und politischen Nachrichtendienst aus der A'bhängigkeit von
	        

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