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Die Friedensbedingungen.

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fullscreen: Die Friedensbedingungen.

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Monograph

Persistent identifier:
helfferich_friedensbedingungen_1919
Title:
Die Friedensbedingungen.
Author:
Helfferich, Karl
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Ein Wort an das deutsche Volk
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Reimar Hobbing
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1919
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Herr Wilson als Garant.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Das Wilson-Programm und die „Friedensbedingungen".
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Friedensbedingungen.
  • Title page
  • Blank page
  • Introduction
  • Der Raub an Volk und Land.
  • Die offenen Annexionen.
  • Danzig.
  • Das Saargebiet.
  • Das linke Rheinufer.
  • Das Ergebnis.
  • Militärische Ohnmacht.
  • Das deutsche „Heer".
  • Die deutsche „Flotte".
  • Deutschland unter Vormundschaft.
  • Wehrlos - Ehrlos!
  • Wirtschaftliche Knebelung.
  • Die „Wiedergutmachung" als Mittel zu Deutschlands Erdrosselung.
  • Die „Kommission für Wiedergutmachung" als Konkursverwalter Deutschlands.
  • Der Blankowechsel.
  • Die erste Hypothek auf Deutschland.
  • Die Zwangsvollstreckung in Volksvermögen und Arbeitskraft.
  • Einziehung des deutschen Staats- und Privateigentums außerhalb der deutschen Grenzen.
  • Der Raub unserer Handelsflotte.
  • Deutschland außerhalb des Rechts.
  • Die Natural-Lieferungen.
  • Die „Abschlagszahlung" auf die Viehlieferung.
  • Die Auslieferung von Maschinen usw.
  • Die Kohlenlieferungen usw.
  • Deutschland unter kapitalistischer Fremdherrschaft.
  • Das Ziel der Feinde.
  • Herr Wilson als Garant.
  • Die Waffenstillstands-Verhandlungen.
  • Das Wilson-Programm und die „Friedensbedingungen".
  • „Lieber tot als Sklav`".

Full text

_ 4 — 
4. Diemoralische Demütigung Deutsch- 
lands. Das gleiche gilt von der Forderung der Aus- 
lieferung des Kaisers und derjenigen deutschen Reichs- 
angehörigen, die die Alliierten vor ihre Gerichte zu ziehen 
wünschen. In dem Völkerbund muß Deutschland auf 
Grund der Wilsonschen Erklärungen von dem gleichen 
Recht für alle Völker den gleichen Platz wie jedes andere 
Kulturvolk verlangen. 
5. Die wirtschaftspolitische Knebe- 
lung Deutschlands widerspricht eklatant dem 
3. Punkt der Wilsonschen Botschaft vom 8. Januar 1918, 
lautend: 
„Die Beseitigung, soweit es möglich ist, aller wirt- 
schaftlichen Schranken und die Schaffung gleicher Handels- 
bedingungen zwischen allen Nationen, die dem Frieden zu- 
stimmen und sieh zu seiner Erhaltung vereinigen wollen.“ 
6. Der Raub der deutschen Kolonien 
widerspricht ebenso eklatant dem Punkt 5 der Wilsonschen 
Botschaft vom 8. Januar 1918, lautend: 
„Eine freie, oflfenherzige und unbedingt unparteiische 
Regelung aller kolonialen Fragen, beruhend auf der strikten 
Beobachtung des Grundsatzes, daß bei der Entscheidung 
aller solcher Souveränitätsfragen das Interesse der be- 
trolfenen Bevölkerung ein ebensolches Gewicht haben sollte 
wie die berechtigten Ansprüche der Regierung, über 
deren Rechtstitel entschieden werden soll. 
1. Die finanzielle und wirtschaftliche 
Erdrosselung Deutschlands. In dem Wilson- 
Programm und dem dazu von den Alliierten gemachten 
Vorbehalt ist die Entschädigungspflicht Deutschlands genau 
besrenzt, und zwar auf den Schaden, den Deutschland durch 
seine Angriffe der Zivilbevölkerung der Aliierten und ihrem 
Eigentum zugefügt hat. Alles andere hat auszuscheiden. 
Denn nach Wilsons Rede vom 11. Februar 1918 soll es 
keine Kontributionen und keine als Strafe auferlegten Ent- 
schädigungen geben. Über den Umfang und die Art der 
Wiedergutmachung der uns zur Last fallenden Schäden
	        

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