Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Die Stellung des deutschen Kaisers

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Die Stellung des deutschen Kaisers

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
hertramph_kaiser_1905
Title:
Die Stellung des deutschen Kaisers
Author:
Hertramph, Heinrich
Buchgattung:
Inaugural-Dissertation
Keyword:
Stellung des Kaisers
Place of publication:
Breslau
Publishing house:
Schlesische Druckerei-Genossenschaft
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1905
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die Stellung des deutschen Kaisers zur Reichsgesetzgebung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Ausfertigung und Verkündigung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
a) Ausfertigung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Stellung des deutschen Kaisers
  • Title page
  • Meinen Eltern.
  • Vorwort.
  • Introduction
  • Die Stellung des deutschen Kaisers zur Reichsgesetzgebung.
  • I. Der Gesetzesvorschlag.
  • II. Die Beratung und Beschlussfassung.
  • III. Ausfertigung und Verkündigung.
  • a) Ausfertigung.
  • b) Verkündigung.
  • Literatur.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Lebenslauf.

Full text

- 5 _ 
Weise handeln, die gegen die Absichten der Reichsver- 
fassung verstösse. — Auch Frormann!) spricht sich für 
eine möglichst baldige Ausfertigung der Reichsgesetze aus, 
indem er sich auf einen diesbezüglichen Satz des alt- 
deutschen Verfassungsrechtes bei Moser?) beruft. 
Hinsichtlich der Form der Ausfertigung bestimmt die 
Reichsverfassung in Art. 17 zweierlei: 
„Die Anordnungen und Verfügungen (und eine 
solche ist die Ausfertigung unbestritten)?) des Kaisers 
werden im Namen des Reiches erlassen und bedürfen 
zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung des Reichs- 
kanzlers, welcher dadurch die Verantwortlichkeit 
übernimmt“. 
Man hat nun darüber gestritten, ob der Zusatz ‚im 
Namen des Reichs“ ein essentiale der Ausfertigung sei, 
oder ob eine Ausfertigung auch ohne diesen Zusatz gültig 
vollzogen werde. Anlass zu dieser Frage hat die Fassung 
des Art. 17 gegeben, indem die einen den Ausdruck 
„werden erlassen“ nicht für gleichwertig mit „bedürfen 
zu ihrer Gültigkeit“ ansehen, während die anderen in der 
Verschiedenartigkeit der Ausdrucksweise nur eine sprach- 
lich gerechtfertigte Abwechselung im Ausdrucke erblicken. 
So führt in ersterem Sinne z. B. Seydel‘) aus: „Die Worte 
„bedürfen zu ihrer Gültigkeit“ sind nur der zweiten Hälfte 
des Satzes beigefügt, woraus sich für die erste Vorschrift 
e contrario ergibt, dass sich an ihre Nichtbeachtung keine 
1) Frormann a. a. O. S. 66. 
2) Moser a. a. O. S. 46f.: „....wenn etwas einmahl von dem 
Reich beschlossen worden ist, so einer Ausfertigung bedarff, so solle 
derselben kein ungebührlicher Anstand gegeben werden ....“, wobei 
allerdings wiederum nicht klar ist, ob hier mit „Ausfertigung“ der 
von ung heut angenommene Begriff verbunden wird. 
3) Die anlässlich der veränderten Fassung des Art. 17 R.-V. 
gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurfe, welcher lautete: 
„Die hiernach von dem Präsidium ausgehenden Anordnungen... “, 
entstandene Streitfrage, ob die Ausfertigung auch nach der jetzigen 
Fassung als eine solche Anordnung anzusehen sei oder nicht, kann 
m. E. als heut nicht mehr existent angesehen werden; mindestens 
spricht sich die erdrückende Majorität der Schriftsteller im ersteren 
Sinne aus. 
#) Comm. 8. 175.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment