Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Die Stellung des deutschen Kaisers

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Die Stellung des deutschen Kaisers

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
hertramph_kaiser_1905
Title:
Die Stellung des deutschen Kaisers
Author:
Hertramph, Heinrich
Buchgattung:
Inaugural-Dissertation
Keyword:
Stellung des Kaisers
Place of publication:
Breslau
Publishing house:
Schlesische Druckerei-Genossenschaft
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1905
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die Stellung des deutschen Kaisers zur Reichsgesetzgebung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Ausfertigung und Verkündigung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
b) Verkündigung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Stellung des deutschen Kaisers
  • Title page
  • Meinen Eltern.
  • Vorwort.
  • Introduction
  • Die Stellung des deutschen Kaisers zur Reichsgesetzgebung.
  • I. Der Gesetzesvorschlag.
  • II. Die Beratung und Beschlussfassung.
  • III. Ausfertigung und Verkündigung.
  • a) Ausfertigung.
  • b) Verkündigung.
  • Literatur.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Lebenslauf.

Full text

_ 5 —_ 
Die Verkündigung. 
Was nun die „Verkündigung“ der Gesetze betrifft, 
so ist über sie weit weniger zu sagen, als über die Aus- 
fertigung. Denn einmal haben sich im Anschluss an sie 
viel weniger Streitfragen ergeben, und dann sind Fragen, 
die die Verkündigung mitbetreffen, bereits bei der Aus- 
fertigung erschöpfend behandelt worden, wie beispielsweise 
die Frage nach dem Verhältnis zwischen Ausfertigung 
und Verkündigung. 
‚ Was zunächst den Sprachgebrauch der Reichsver- 
fassung anbetrifft, so wird wohl fast allgemein anerkannt, 
dass mit der „Verkündigung“ des Artikel 17 in erster Linie 
der Verkündigungsbefehl gemeint wird, während in 
Artikel 2 derselbe Ausdruck die Realisierung dieses Be- 
fehls, die eigentliche Verkündigung bezeichnet. 
In welcher Weise wird nun der Verkündigungsbefehl 
vom Kaiser erteilt ? 
Meines Erachtens ist zweifellos, dass, wenn wir die 
Ausfertigung als kaiserliche Anordnung im Sinne des 
Artikel 17 aufgefasst haben, wir auch in der Verkündigung 
eine solche erblicken müssen. Mithin muss auch der Ver- 
kündigungsbefehl vom Kaiser im Namen des Reichs er- 
lassen und vom Reichskanzler gegengezeichnet werden. 
Wenn nun von manchen behauptet wird, dass der Ver- 
kündigungsbefehl des Kaisers regelmässig in der Aus- 
fertigung als solchen enthalten sei, so kann ich dem nur 
unter Anlehnung an Brie') entgegentreten. Nach dem 
oben besprochenen, heut üblich gewordenen Wortlaute 
der Ausfertigung, die, wie gezeigt, weiter nichts sein will, 
als eine authentische, urkundenmässige Feststellung des 
Gesetzestextes, hiesse es, diesem Wortlaute Zwang antun, 
wenn wir gleichzeitig in ihm den Ausdruck des Verkün- 
digungsbefehls sehen wollten. Andererseits scheint mir 
auch die Annahme unhaltbar, dass die blosse Uebergabe 
des ausgefertigten Gesetzes an den Reichskanzler bezw. 
ein mündlicher Befehl den verfassungsmässigen Verkün- 
digungsbefehl darstellen sollte, denn wie gesagt, dieser 
1) Brie im Arch. IV, S. 23 Anm. 62.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment