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Die Hohenzollern und ihr Werk.

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Bibliographic data

fullscreen: Die Hohenzollern und ihr Werk.

Monograph

Persistent identifier:
hintze_hohenzollern_1915
Title:
Die Hohenzollern und ihr Werk.
Author:
Hintze, Otto
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Paul Parey
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1915
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VI. Die Begründung des brandenburgisch-preußischen Gesamtstaates (1648--1688).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Umkehr der brandenburgischen Politik und der Ausgang des Großen Kurfürsten (1684--1688).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Testamente des Großen Kurfürsten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Hohenzollern und ihr Werk.
  • Title page
  • Alle Rechte vorbehalten. Copyright.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Das Haus Hohenzollern.
  • Die Hohenzollern und der preußische Staat.
  • Der Urstamm und die Vorfahren des preußischen Königshauses.
  • Genealogische Ausblicke.
  • Die Burggrafen von Nürnberg.
  • II. Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern.
  • Askanier -- Wittelsbacher -- Luxemburger.
  • Verfassung und Verwaltung.
  • III. Die Wiederherstellung des brandenburgischen Landesstaats durch die Hohenzollern (1412--1499).
  • Die allgemeine Lage im 15. Jahrhundert.
  • Kurfürst Friedrich I. (1415--1440).
  • Kurfürst Friedrich II. (1440--1470).
  • Albrecht Achilles (Kurfürst 1470--1486).
  • Kurfürst Johann (1486--1499).
  • IV. Das Jahrhundert der Reformation (1499--1598).
  • [Allgemeine Bewegungen und Verhältnisse.]
  • Kurfürst Joachim I. (1499--1535) und Kardinal Albrecht.
  • Kurfürst Joachim II. (1535--1571) und Hans von Küstrin (1530--1571).
  • Kurfürst Johann Georg (1571--1598).
  • Hof- und Landesverwaltung im 16. Jahrhundert..
  • V. Die neuen Erwerbungen und der Dreißigjährige Krieg (1598--1648).
  • Allgemeiner Charakter des Zeitalters von 1598---1648. -- Luthertum und Calvinismus.
  • Kurfürst Joachim Friedrich (1598--1608).
  • Kurfürst Johann Sigismund (1608--1619).
  • Kurfürst Georg Wilhelm (1619--1640).
  • Kurfürst Friedrich Wilhelm (bis zum Westfälischen Frieden 1640--1648).
  • VI. Die Begründung des brandenburgisch-preußischen Gesamtstaates (1648--1688).
  • Die Erhebung Brandenburgs zu einer selbständigen Macht (1648--1660).
  • Der Aufbau des Gesamtstaates (1648--1688).
  • Im Kampfe mit Ludwig XIV.
  • Im Bunde mit Ludwig XIV.
  • Seemachtspläne.
  • Die Umkehr der brandenburgischen Politik und der Ausgang des Großen Kurfürsten (1684--1688).
  • Bündnis mit den Niederlanden.
  • Das Potsdamer Edikt. -- Bündnis mit dem Kaiser.
  • Verbindung mit Wilhelm III. von Oranien [nachmals König von England].
  • Die Testamente des Großen Kurfürsten.
  • Der Kurprinz und der Schwiebuser Revers.
  • Würdigung der Persönlichkeit und der Regierung des Großen Kurfürsten.
  • VII. Die Erwerbung der Königskrone und der Ausbau des militärischen Großstaats (1688--1740).
  • Staat und Hof des ersten Königs.
  • Im spanischen Erbfolgekriege und im nordischen Kriege.
  • Der Militär- und Beamtenstaat Friedrich Wilhelms I.
  • Die auswärtige Politik von 1720 bis 1740 und der Ausgang Friedrich Wilhelms I.
  • VIII. Die Erhebung Preußens zur Großmacht. 1740--1786.
  • Der Regierungsantritt Friedrichs II. und die beiden ersten schlesischen Kriege.
  • Friedenszeit von 1746--1756.
  • Der siebenjährige Krieg.
  • Retablissement und Wirtschaftspolitik seit 1763.
  • Die Erwerbung Westpreußens und die Handelspolitik.
  • Der bayerische Erbfolgekrieg und der Fürstenbund.
  • Die Carmersche Justizreform. Der „alte Fritz".
  • IX. Umsturz und Wiederaufbau (1786--1840).
  • Charakter des Zeitalters von 1786 bis 1840.
  • Innere Zustände und Regierungstendenzen unter Friedrich Wilhelm II.
  • Politik und Krieg unter Friedrich Wilhelm II.
  • Die Anfänge Friedrich Wilhelms III. und der Zusammenbruch.
  • Die Reformen und die Vorbereitung der Erhebung.
  • Die Befreiungskriege (1813--1815).
  • Abschluß der Reformen und Stillstand (1815--1840).
  • X. Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840--1859).
  • Verfassungsexperimente (1840--1847)..
  • Die Revolution (1848--1849).
  • Der preußische Unionsversuch und die Wiederherstellung des Deutschen Bundes.
  • Die inneren Zustände Preußens seit 1850 und der Ausgang Friedrich Wilhelms IV.
  • XI. Die Begründung des Deutschen Reiches (1859--1871).
  • Die neue Ära und die Heeresreform.
  • Die deutsche Frage und die Krisis im Zollverein.
  • Der Verfassungskonflikt und das Ministerium Bismarck.
  • Der Frankfurter Fürstentag und die Herstellung des Einvernehmens mit Österreich.
  • Die polnische und die schleswig-holsteinsche Frage.
  • Der Verfassungskonflikt auf dem Höhepunkt.
  • Der dänische Krieg.
  • Die Konvention von Gastein und der Bruch mit Österreich.
  • Der Krieg von 1866.
  • Die Begründung des Norddeutschen Bundes.
  • Der deutsch-französische Krieg und die Begründung des Reiches.
  • XII. Im neuen Reich (1871--1888).
  • Die auswärtige Politik seit 1871.
  • Die Krisis von 1875.
  • Der Berliner Kongreß. -- Die Entstehung des Dreibundes. -- Der Rückversicherungsvertrag mit Rußland.
  • Kolonialpolitik.
  • Die Krisis von 1887.
  • Der Ausbau der Reichsverfassung. Reichsgesetzgebung bis 1878. -- Gründerzeit und Krach.
  • Preußische Verwaltungsreform, Ausbau der Selbstverwaltung.
  • Entstehung des Kulturkampfes.
  • Der Kulturkampf bis 1878.
  • Der Kampf gegen die Sozialdemokratie.
  • Die Vorbereitung des wirtschaftlichen Umschwunges von 1878.
  • Die Steuer- und Wirtschaftsreform.
  • Sozialistengesetz. -- Abbruch des Kulturkampfes.
  • Bedeutung des Umschwunges seit 1878. -- Die sozialpolitische Gesetzgebung.
  • Innere Kolonisation und Polenpolitik. -- Septennat und Kartell 1887..
  • Die neue Verwaltungsorganisation in Preußen.
  • Kulturbestrebungen.
  • Persönlichkeit Kaiser Wilhelms. -- Seine Größe.
  • Schlußwort.
  • Personenverzeichnis.

Full text

Die letzten politischen Entwürfe. — Die Testamente des Großen Kurfürsten. 251 
weist auf die verhängnisvollen Folgen der Teilungen im sächsischen und anhal- 
tischen Hause hin. Aber später hat er sich doch den Wünschen seiner Gemahlin 
anbequemt, und schon in einem Testament von 1680, ganz besonders aber in 
einem weiteren und endgültigen von 1686, das dem Kaiser zur Bewahrung und 
Vollstreckung anvertraut wurde, Bestimmungen getroffen, die weit über die 
Grenzen, die er sich früher selbst gesetzt hatte, hinausgingen, indem neben dem 
Thronerben die sämtlichen fünf jüngeren Söhne (vier davon stammten aus der 
zweiten Ehe) mit Land und Leuten ausgestattet wurden, nämlich mit den Fürsten- 
tümern Minden und Halberstadt, der westfälischen Grafschaft Ravensberg, dem 
pommerschen Amt Naugard, den Landen Lauenburg, Bütow, Draheim, dem 
westfälischen Amt Egeln. Allerdings war ihnen keine volle fürstliche Selbständig- 
keit eingeräumt; die wichtigsten Hoheitsrechte, so die eigentliche Landeshoheit, das 
Bündnisrecht, alles, was das Heer, seine Aufstellung, Unterhaltung und Ein- 
quartierung betraf, samt den dazu bestimmten Steuern, blieb dem Kurerben vor- 
behalten; die fürstlichen Stimmen auf dem Reichstag sollten von dem regierenden 
Kurfürsten instruiert und von den brandenburgischen Gesandten namens der 
berechtigten Fürsten geführt werden; ähnlich sollte es auch in den Kreisangelegen- 
heiten des Reiches gehalten werden. Aber die apanagierten Prinzen sollten doch 
in fürstlicher Stellung und Würde an der Spitze der ihnen zugewiesenen Länder 
stehen: sie empfangen die Huldigung (neben dem Kurfürsten), sie residieren und 
halten Hof in fürstlicher Weise, die Regierung wird in ihrem Namen geführt, die 
Beamten werden in ihrem Namen angestellt, allerdings mit Vorwissen und Bei- 
rat des Kurfürsten; alle Einkünfte der Lande (mit Ausnahme der Kriegsgefälle), 
sind ihnen zugeeignet. 
Wenn man diese Verfügungen richtig verstehen will, so darf man nicht von 
der Voraussetzung ausgehen, daß der Große Kurfürst schon in der Idee eines 
modernen Einheitsstaates gelebt habe; sonst würde die Folgerung kaum abzu- 
weisen sein, daß er mit diesen Bestimmungen sein eigenes Lebenswerk, die Staats- 
einheit, wieder zerstört habe; denn wenn auch für den politischen Zusammenhalt 
gesorgt war, so hätten diese Bestimmungen doch eine einheitliche Behörden- 
organisation und ein einheitliches Finanzsystem, wie sie später geschaffen worden 
sind, unmöglich gemacht. Mit der Staatseinheit, wie sie sich, auch noch nicht 
ganz vollkommen, im 18. Jahrhundert darstellt, sind die Testamente des Großen 
Kurfürsten nicht vereinbar. Es ist zwar richtig, daß er bereits die Einheit des 
Staates ins Auge gefaßt hatte, aber noch nicht in der scharfen, modernen Gestalt, 
die uns heute vorschwebt; es war in seiner Auffassung des Staates noch ein 
starker Rest von den patrimonialen Gewohnheiten und Motiven, wie sie die 
territoriale Epoche des Staatslebens charakterisieren; und er hat ihnen in den 
Testamenten von 1680 und 1686 mehr Spielraum gegönnt, als er es 1667 noch 
für zulässig erachtet hatte. 
Der Inhalt der Testamente blieb geheim; wieweit der Kurprinz ihn kannte 
oder ahnte, mag dahingestellt bleiben; ein Motiv für das Entgegenkommen gegen 
den Kaiser, den künftigen Testamentsvollstrecker, in der Angelegenheit des Schwie- 
buser Reverses ist jedenfalls nicht darans entsprungen. Dagegen hat das Vor- 
handensein des Testamentes von 1686 das Verhältnis des Kurprinzen zu seiner 
Stiefmutter, das nie ein gutes war, noch bedeutend verschärft. Er argwöhnte 
sogar, daß sie ihn um die Erbfolge bringen wolle zugunsten ihres ältesten Sohnes:
	        

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