Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Deutschland und der Weltkrieg.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutschland und der Weltkrieg.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
hintze_weltkrieg_1915
Title:
Deutschland und der Weltkrieg.
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Berlin
Publishing house:
B. G. Teubner
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Full text

  
Deutschland und das Weltstaatenshstem 13 
  
seiner glücklichen Vollendung. Unser Königtum nennt sich „von Gottes 
Gnaden“, aber nicht in dem Sinne, den die Engländer mit dem be- 
rüchtigten jure divino-Königtum der Stuarts verbinden. Diese Bezeich- 
nung bedeutet bei uns staatsrechtlich nichts anderes, als daß die könig- 
liche Gewalt nicht vom Volke übertragen ist, sondern vielmehr auf al- 
tem, historischem Recht beruht, das in und mit der Geschichte unseres 
Volkes erwachsen ist und also aus einem Zusammenhang stammt, den 
frommer Sinn wohl einer höheren Fügung zuschreiben mag. Aber- 
schwengliche, mystische Vorstellungen, wie sie etwa Friedrich Wil- 
helm IV. hegte, sind subjektive Zutat ohne alle staatsrechtliche Bedeu- 
tung. Der Monarch ist uns nicht der Stellvertreter Gottes auf Erden, 
sondern, wie Friedrich der Große es ausgedrückt hat, der erste Diener 
des Staates; und wenn Wilhelm ll. gern bekennt, daß er sich als ein 
Werkzeug des Höchsten fühlt, so ist das in keinem anderen Sinne ge- 
meint, als wic es von der religiösen Auffassung jedes anderen Berufes 
anch gilt. Es erhöht den moralischen Schwung und das Verantwort- 
lichkeitsgefühl, das Staatsrecht aber berührt es überhaupt nicht. Aeben 
dem Kaiser und den verbündeten Regierungen steht der Rcichstag als 
eine auf breitester demokratischer Grundlage aufgebante Vertretung des 
deutschen Volkes, mit der vor allem auch die Ausgaben für Heer und 
Flotte, die Einrichtung der indirekten Steuern und der Zölle zu ver- 
einbaren sind. Aber das allgemeinc, gleiche, direkte Wahlrecht mit ge- 
heimer Stimmabgabe, aus dem diese parlamentarische Körperschaft her- 
vorgeht, kann nicht mit demselben Recht für die preußische Landes- 
vertretung in Anspruch genommen werden. Im Rciche mag das all- 
gemeine Wahlrecht als Aquivalent der allgemeinen Wehrpflicht und 
der allgemeinen indirekten Bestenerung erscheinen; in Preußen aber, 
wo der Landtag über die Fragen der direkten Bestenerung zu entscheiden 
hat und wo ein großer Teil der Wähler überhaupt keine direkten Staats- 
stenern bezahlt, könnte es unter Umständen zu großen, Ungerechtigkeiten 
führen. Dic jetzige Einrichtung freilich, die auf dem Grundsatz einer Ab- 
stufung des Wahlrechts nach der Stenerleistung beruht, ist im Laufe 
der Zeit nach der plutokratischen Seite entartet und bedarf einer gründ- 
lichen Reform. Das schlechthin allgemeine Wahlrecht aber, das ja übri- 
gens auch in England bekanntlich noch keineswegs durchgeführt ist, emp- 
fiehlt sich für Preußen schon aus dem Grunde nicht, weil die parla- 
mentarischen Reibungen nicht noch vermehrt werden dürfen, ohne den 
glatten Gang unserer ohnehin sehr komplizierten Staatsmaschine in ver- 
hängnisvoller Weise zu beeinträchtigen. 
Die Regierung ist bei uns schwieriger als in parlamentarischen Staa-
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment