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Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

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fullscreen: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Multivolume work

Persistent identifier:
hoffman_medizinal_bay
Title:
Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern.
Document type:
Multivolume work
Collection:
Kingdom of Bavaria.
DDC Group:
Gesundheit/Medizin
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
hoffman_medizinal_003
Title:
Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung).
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Medizinalpolizei
Volume count:
3
Place of publication:
Landshut
Publishing house:
Jos. Thomann'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1863
DDC Group:
Gesundheit/Medizin
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern.
  • Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

Full text

119 
Wasser, öder besser Kalkwasser hinein gießen, oder älich unge- 
löschten Kalk hinein streuen, und mit Wasser übergießen; deß- 
gleichen kann auch dieses bei Brunnen und anderen Gruben 
geschehen. 
4) In Gewölben oder Vertiefungen, wo brennbare Luft, schwefel- 
artige oder andere schädliche Dünste sind, ist Schießpulver ab- 
zubrennen, vor der Oeffnung ein verhältnißmäßiges großes 
Strohfeuer anzumachen, wie auch frisches Wasser oder Kalk- 
wasser hineinzuschütten; bei Zimmern, die mit Kohlendampf 
angefüllt sind, ist der Luftzug durch geöffnete Thüren und 
Fenster zureichend, und kann die Reinigung der Luft durch Ein- 
schütten von Wasser beschleunigt werden. 
5) Mit diesen Reinigungs-Mitteln ist anzuhalten, und in- 
zwischen öfters durch Einlassung eines brennenden Lichtes zu 
versuchen, ob solches ungestört an dem gefährlichen Orte fort- 
brenne; eher wenigstens soll es niemand wagen, sich an einen 
solchen Ort zu begeben, sei es, aus welcher Ursache es wolle. 
0) Geräth Jemand aus Unvorsichtigkeit oder einer andern 
Ursache in einen solchen Ort, so muß der Verunglückte schleunig 
heraus geschafft werden, es könnte sonst zur völligen Lufterneue- 
rung zu viele Zeit verfließen, und der Verunglückte durch zu 
lange verschobene Rettung wohl gar sterben; daher behängt sich 
derjenije, welcher einem solchen Erstickten zu Hilfe eilt, mit 
Tüchern, die mit kaltem Wasser durchnässet sind, trinke etwas 
Branntwein, nehme einen in Essig getauchten Schwamm vor 
den Mund, oder bei Vertiefungen mit kohlensaurem Gas, einen 
Schwamm mit Salmiak-Geist vor die Nase. 
7) Ist der Verunglückte in einem Brunnen oder in einer 
Grube, so steige der eben so vorbereitete Retter auf einer 
Leiter hinab, wo die Umstehenden das Seil eines Flaschenzuges 
hinablassen, an welches der Retter den Verunglückten fest an- 
bindet. Er unterstützt das Hinaufziehen des Körpers, indem 
er hinter dem Körper wiever die Leiter hinauffteigt, und ihn in 
solcher Richtung lenkt, daß er nicht beschädigt werde; sollte aber 
das Hinabsteigen auf einer Leiter nicht thunlich, oder keine 
Leiter vorhanden sein, so bindet man dem Retter ein voppeltes 
Seil um den Leib, welches man unter den Achseln durchzieht, 
und gibt ihm ein anderes Seil in die Hand, wodurch er ein 
Zeichen geben kann. Es ist besser, wenn der Retter durch einen 
Flaschenzug hinabgelassen wird: das Seil zum Anbinden des
	        

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