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Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

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Monograph

Persistent identifier:
hoffmann_staatssteuern_sachsen_1906
Title:
Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.
Subtitle:
Geschichtlich und kritisch dargestellt.
Author:
Hoffmann, Alexander
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Staatsrecht
Steuern
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Jäh & Schunke
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1906
Scope:
235 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Dritter Teil. Die Vermögens-(Ergänzungs)-steuer.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Der Steuerreformplan von 1897/1898.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.
  • Title page
  • Dedication
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Einleitung. Kurze Betrachtung über die Entwicklung der Staatssteuern in Kursachsen und im Königreich Sachsen bis zum Erlaß der konstitutionellen Verfassung vom 4. September 1831.
  • Erster Teil. Die Regelung der Ertragssteuern auf Grund der Verfassung von 1831 bis zur Steuerreform von 1874/78.
  • A. Die Gewerbe- und Personalsteuer.
  • B. Die Grundsteuer.
  • C. Kritik über die damalige Staatsbesteuerung in Sachsen.
  • D. Finanzstatistik.
  • Zweiter Teil. Die Zeit vorwiegender Besteuerung nach dem Einkommen.
  • A. Die Landtagsverhandlungen über die Reform der Grund- und Gewerbe- und Personalbesteuerung und die Einführung der allgemeinen Einkommensteuer 1874/78.
  • B. Die sächsische allgemeine Einkommensteuer.
  • C. Einkommensteuer-Statistik.
  • Dritter Teil. Die Vermögens-(Ergänzungs)-steuer.
  • A. Der Steuerreformplan von 1897/1898.
  • B. Die Staatssteuerreform von 1902. Einführung der Vermögens-(Ergänzungs)-steuer und Abänderung des Einkommensteuergesetzes.
  • C. Das sächsische Ergänzungssteuergesetz vom 2. Juli 1902.
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Full text

A. Der Steuerreformplan von 1897/1898.) 
I. Finanzielle sowohl als finanzpolitische Gründe veran- 
laßten die sächsische Regierung, mit Dekret Nr. 3 vom 9. No- 
vember 1897 dem Landtage einen umfassenderen Steuerreform- 
plan vorzulegen. Die Regierung war zu der Überzeugung ge- 
langt, daß die steigenden staatlichen Finanzbedürfnisse eine 
organische Steuerreform erheischten, um auf die Dauer das 
Gleichgewicht im Staatshaushalte aufrecht zu erhalten. Die 
erhöhten Staatsbedürfnisse bloß durch allgemeine Zuschläge zu 
dem Normalsteuerfuß aller Klassen der Einkommensteuer wie 
z. B. im Jahre 1895 oder durch eine Verschärfung des Ein- 
kommensteuertarifs zu decken, trug man arge Bedenken. 
Andererseits verkannte man nicht, daß das direkte Staats- 
steuersystem Sachsens, wie man schon bei den ständischen Be- 
ratungen über die Einführung der allgemeinen Einkommen- 
steuer sich nicht verhehlte, nach zwei Richtungen hin reform- 
bedürftig war. Einmal ließ man jene besonders dringliche For- 
derung, fundierte Bezüge, d. h. solche, die aus Besitz oder Ver- 
mögen fließen, höher zu belasten als unfundierte, d. h. solche, 
die namentlich aus Arbeit hervorgehen, unberücksichtigt. So- 
dann hatte man bekanntlich bei der Einführung der allgemeinen 
Einkommensteuer zur Hauptsteuer des Staates (1878) aus dem 
früheren Ertragssteuersystem nur die von neun Pfennigen auf 
vier Pfennige pro Steuereinheit herabgesetzte Grund- (ein- 
schließlich Gebäude-)steuer beibehalten, dagegen die Gewerbe- 
und Personalsteuer vollständig aufgehoben. Hierdurch wurde 
nach der Ansicht der Grundbesitzer eine einseitige und damit 
ungerechte Vorausbelastung der einen Quelle des fundierten 
Einkommens, des Grund- und Gebäudebesitzes, begründet. „Da- 
her machten sich auch schon kurze Zeit nach Verabschiedung 
  
1) S. besonders die ministerielle Denkschrift zu dem Dekret No. 3 an 
die Stände vom 9. November 1897, betr. die Weiterführung der Reform der 
direkten Steuern, mit fünf Gesetzentwürfen. (Die Denkschrift auch im 
Finanzarchiv 1898 Bd. XV 1. Hälfte S. 382 ff... Verhandlungen über die 
Reform in der II. Kammer, bes. im Dezember 1897, April, Mai 1898, in der 
I. Kammer Mai 1898. Bericht der Finanzdeputation A der II. Kammer 
vom 27. April 1898 über den Vermögenssteuer- (No. 233) sowie über den 
Erbschafts- und Schenkungssteuerentwurf (No. 248). Über den Verlauf der 
Verhandlungen über die Steuerreform vgl. den Aufsatz im Finanzarchiv 
von Schanz 1898 (Bd. 15) Abt. 2 8. 388 ff.
	        

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