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Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

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fullscreen: Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

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Monograph

Persistent identifier:
hoffmann_staatssteuern_sachsen_1906
Title:
Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.
Subtitle:
Geschichtlich und kritisch dargestellt.
Author:
Hoffmann, Alexander
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Staatsrecht
Steuern
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Jäh & Schunke
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1906
Scope:
235 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Introduction

Title:
Einleitung. Kurze Betrachtung über die Entwicklung der Staatssteuern in Kursachsen und im Königreich Sachsen bis zum Erlaß der konstitutionellen Verfassung vom 4. September 1831.
Document type:
Monograph
Structure type:
Introduction

Contents

Table of contents

  • Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.
  • Title page
  • Dedication
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Einleitung. Kurze Betrachtung über die Entwicklung der Staatssteuern in Kursachsen und im Königreich Sachsen bis zum Erlaß der konstitutionellen Verfassung vom 4. September 1831.
  • Erster Teil. Die Regelung der Ertragssteuern auf Grund der Verfassung von 1831 bis zur Steuerreform von 1874/78.
  • A. Die Gewerbe- und Personalsteuer.
  • B. Die Grundsteuer.
  • C. Kritik über die damalige Staatsbesteuerung in Sachsen.
  • D. Finanzstatistik.
  • Zweiter Teil. Die Zeit vorwiegender Besteuerung nach dem Einkommen.
  • A. Die Landtagsverhandlungen über die Reform der Grund- und Gewerbe- und Personalbesteuerung und die Einführung der allgemeinen Einkommensteuer 1874/78.
  • B. Die sächsische allgemeine Einkommensteuer.
  • C. Einkommensteuer-Statistik.
  • Dritter Teil. Die Vermögens-(Ergänzungs)-steuer.
  • A. Der Steuerreformplan von 1897/1898.
  • B. Die Staatssteuerreform von 1902. Einführung der Vermögens-(Ergänzungs)-steuer und Abänderung des Einkommensteuergesetzes.
  • C. Das sächsische Ergänzungssteuergesetz vom 2. Juli 1902.
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Full text

18 — 
bis 18361) zur Übersicht zu bringen, wobei die in Tabelle I 
Seite 17 eingestellten Daten der besseren Übersichtlich- 
keit halber durch Zusammenziehung der Etatsposten des amt- 
lichen Budgets nach finanzwissenschaftlichen Prinzipien ge- 
bildet sind. 
Nach vorstehender Tabelle basierte der sächsische Staats- 
haushalt in den 1830er Jahren auch schon vorzugsweise auf 
Steuern, ungefähr zu zwei Dritteln seiner Reineinnahme. Von 
den Steuern und sonstigen Abgaben waren nach dem Roh- 
ertrage ca. 40% direkte und 60% indirekte, wobei von letz- 
teren etwa 110% auf Verkehrssteuern und 10% auf Gebühren 
entfallen. Nach dem Reinertrage waren ca. 470% direkte und 
530) indirekte Abgaben (einschließlich etwa 11% Verkehrs- 
steuern und 13% Gebühren). Jedoch ist die Einstellung einiger 
Posten in diese Steuergruppen wegen ihres zweifelhaften Cha- 
rakters nicht ganz sicher. Dies gilt namentlich bezüglich der 
Generalakzise. Indessen dürften immerhin die direkten und in- 
direkten Abgaben (einschließlich Verkehrssteuern und Gebüh- 
ren) nach dem Reinertrage ungefähr sich die Wage halten. 
Von den direkten Steuern dürften nach dem Reinertrage etwa 
85—88% auf Grundsteuern und 12—15% auf Gewerbs- und 
persönliche Abgaben (nämlich rund 152000 Taler Personen- 
steuer + ca. 60000 Taler sogen. Nahrungsquatember in der 
Quatembersteuer?) u. dgl.) entfallen. Aber auch dies läßt sich 
nicht mit vollständiger Sicherheit feststellen. 
1) Dieser Voranschlag für 1834—36 ist bei v. Reden, Bd. I S. 1209 if. 
abgedruckt. 
2) S. Erläuterungen zu dem Entwurf des Gewerbe- und Personal- 
steuergesetzes von 1834 (Landt.-Akten 1833, 1. Abt. 2. Bd. S. 689).
	        

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