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Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

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Monograph

Persistent identifier:
hoffmann_staatssteuern_sachsen_1906
Title:
Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.
Subtitle:
Geschichtlich und kritisch dargestellt.
Author:
Hoffmann, Alexander
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Staatsrecht
Steuern
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Jäh & Schunke
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1906
Scope:
235 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erster Teil. Die Regelung der Ertragssteuern auf Grund der Verfassung von 1831 bis zur Steuerreform von 1874/78.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Die Gewerbe- und Personalsteuer.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Die Reform der alten Gewerbe- und Personalbesteuerung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.
  • Title page
  • Dedication
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Einleitung. Kurze Betrachtung über die Entwicklung der Staatssteuern in Kursachsen und im Königreich Sachsen bis zum Erlaß der konstitutionellen Verfassung vom 4. September 1831.
  • Erster Teil. Die Regelung der Ertragssteuern auf Grund der Verfassung von 1831 bis zur Steuerreform von 1874/78.
  • A. Die Gewerbe- und Personalsteuer.
  • I. Die Reform der alten Gewerbe- und Personalbesteuerung.
  • II. Die Einrichtung der neuen Gewerbe- und Personalsteuer.
  • B. Die Grundsteuer.
  • C. Kritik über die damalige Staatsbesteuerung in Sachsen.
  • D. Finanzstatistik.
  • Zweiter Teil. Die Zeit vorwiegender Besteuerung nach dem Einkommen.
  • A. Die Landtagsverhandlungen über die Reform der Grund- und Gewerbe- und Personalbesteuerung und die Einführung der allgemeinen Einkommensteuer 1874/78.
  • B. Die sächsische allgemeine Einkommensteuer.
  • C. Einkommensteuer-Statistik.
  • Dritter Teil. Die Vermögens-(Ergänzungs)-steuer.
  • A. Der Steuerreformplan von 1897/1898.
  • B. Die Staatssteuerreform von 1902. Einführung der Vermögens-(Ergänzungs)-steuer und Abänderung des Einkommensteuergesetzes.
  • C. Das sächsische Ergänzungssteuergesetz vom 2. Juli 1902.
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Full text

A. Die Gewerbe- und Personalsteuer. 
I. Die Reform der alten Gewerbe- und Personal- 
besteuerung. 
Jene systemlose und ungleichmäßige Verteilung der Steuer- 
lasten, die insbesondere auf dem platten Lande bei wachsen- 
den Steuerbedürfnissen und zunehmender Antiquierung der 
Steuerkataster die Bevölkerung immer härter traf; sodann die 
fast gänzliche Befreiung der Rittergüter und Adligen von der 
allgemeinen Steuerpflicht; endlich die verkehrsstörende Wir- 
kung der Akziseverfassung insbesondere in den Städten, so- 
wie die hiermit in engem Zusammenhang stehende ziemlich 
scharfe steuerpolitische und wirtschaftliche Trennung von 
Stadt und Land: alle diese Mängel der alten sächsischen Steuer- 
verfassung führten unter dem Einfluß der von der großen 
französischen Revolution ausgehenden, auch in Sachsen sich 
Bahn brechenden neuen politischen Ideen von der Notwendig- 
keit allgemeiner und gleichmäßiger Besteuerung, vor allem 
freierer wirtschaftlicher Organisation, auch in unserem Kö- 
nigreiche schon sehr frühe zu Reformtendenzen auf dem Ge- 
biete der Besteuerung. So wurde schon im Jahre 1793!) bei 
der damaligen Ständeversammlung arg geklagt über die man- 
gelhafte Besteuerung in Sachsen. Die Ritterschaft vermochte 
nur durch immer häufigere und größere außerordentliche Bei- 
Loge die Bestrebungen einer baldigen Steuerreform zu unter- 
inden. 
‚Aber erst der in so mancher Hinsicht in Sachsens Ge- 
schichte denkwürdige Landtag des Jahres 1811 trat dem Ge- 
danken einer gründlichen Steuerreform näher. Man hatte jetzt 
die Notwendigkeit der Einführung eines neuen Abgabensystems, 
nach welchem die aufzubringenden Abgaben auf alle Staats- 
bürger gleichmäßig verteilt würden, klar erkannt. Zur Lösung 
. 1) Beschwerden über die unvollkommene Lastenverteilung in Sachsen 
sind natürlich schon für frühere Zeit, z. B. für das Jahr 1711 nachweisbar. 
1a LA, 1833/34, Beil. der I. K. 1. Bd. (Bericht der II. Deputation der 
.K) S. 78.
	        

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