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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achter Jahrgang. 1892. (33)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achter Jahrgang. 1892. (33)

law_collection

Persistent identifier:
holtzendorff_encyclopaedie
Title:
Encyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer und alphabetischer Bearbeitung.
Document type:
law_collection
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
holtzendorff_encyclopaedie_0231
Title:
Rechtslexikon. Dritter Band. Erste Hälfte. Pachmann - Stöckhardt.
Editor:
Holtzendorff, Franz von
Volume count:
2.3.1
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Duncker & Humblot
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1881
Scope:
806 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Index

Title:
Buchstabe S.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Index

Chapter

Title:
Staatsgebiet.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achter Jahrgang. 1892. (33)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Chronik der wichtigsten Ereignisse des Jahres 1892.
  • I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Die Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Niederlande.
  • XII. Dänemark.
  • XIII. Schweden und Norwegen.
  • XIV. Rußland.
  • XV. Türkei und Bulgarien.
  • XVI. Rumänien.
  • XVII. Serbien.
  • XVIII. Griechenland.
  • XIX. Nord-Amerika.
  • XX. Mittel- und Süd-Amerika.
  • XXI. Afrika.
  • XXII. Asien.
  • Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1892.
  • Alphabetisches Register.
  • Druckfehler.
  • Werbung.

Full text

Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Januar 22.) 17 
erworben, haltet denselben aufrecht und steht treu zu Kaiser und Reich, wo 
es auch immer sei, und vergeßt nicht, was euch eure Eltern schon gelehrt 
haben, die Religion. Dann werdet ihr euch auch wohl fühlen in euren 
Dienstverhältnissen.“ 
21. Januar. (Abgeordnetenhaus.) Erste Lesung des Etats, 
die hier und da zu einer Generaldebatte über das Volksschul- 
gesetz auswächst. Namentlich die Abgg. Rickert und Hobrecht 
greifen es an. Der Ministerpräsident Graf Caprivi erwidert: 
Der Herr Abg. Rickert hat gemeint, die gegenwärtige Regierung habe 
eine Schwenkung ihrer Politik vorgenommen, und hat dies damit motiviert, 
daß das Volksschulgesetz ihm nicht zusagt. Ich habe schon an einer anderen 
Stelle ausgesprochen, daß ich nicht für richtig halte, wenn heutzutage die 
Regierung eines monarchischen Staats sich ausschließlich auf bestimmte Par- 
teien stützt. Es tritt in unserer Parteibildung das Moment, die wirtschaft- 
lichen Motive hervorzukehren, stark hervor, und je mehr dies geschieht, um 
so mehr liegt in der Thätigkeit der Parteien eine gewisse Gefahr, daß das 
Ganze außer acht gelassen wird, daß man zu Extremen kommt, die nachher 
in andere Extreme ebenso schnell umschlagen. Ich glaube auch, daß in einem 
wesentlich monarchischen Staate, wie der unsrige es ist, eine Regierung sich 
niemals verpflichten kann und darf, auf die Dauer mit gewissen Parteien 
zu gehen, und ich halte noch heute an dem Standpunkt fest: man soll das 
Gute nehmen, wo man es findet. Die Herren von der freisinnigen Partei 
haben mir diese Aeußerung bei jeder Gelegenheit, wo sie glaubten, daß das 
Gute mehr nach ihrer Seite lag, vorgehalten. Nun, wo der Pendel nach 
der Anschauung des Herrn Abg. Rickert etwas mehr nach der anderen Seite 
schwingt, und ob er darin Recht hat und wie weit dies begründet ist, das 
wird sich bei der Debatte über das Volksschulgesetz zeigen — nun sollen wir 
an dem Grundsatz, das Gute zu nehmen, wo es sich findet, nicht mehr 
festhalten. 
22. Januar. Fortsetzung. Die Abgg. Frhr. v. Zedlitz (frei- 
kons.) und Sattler (nat.-lib.) bekämpfen von neuem das Volks- 
schulgesetz. Graf Caprivi sagt in seiner Erwiderung: 
Neben diesen Motiven, den Gesetzentwurf einzubringen, hat die Staats- 
regierung im vorigen wie in diesem Jahre das Motiv geleitet, soweit als 
es möglich ist, mit unseren katholischen Mitbürgern zum Frieden zu gelangen 
und einen Zustand in der Schule zu schaffen, mit dem auch die katholische 
Kirche, soweit es möglich ist, zufrieden sein kann. Die jetzige Regierung 
hat den Kulturkampf nicht geführt; wir haben das Ende, den Abbruch des 
Kulturkampfes übernommen. Wir haben das Bewußtsein, daß wir in einer 
sehr schweren Zeit stehen. Wir stehen einer Entwickelung von Kräften im 
Innern des Staates gegenüber, wie ich mir schon wiederholt erlaubt habe, 
auszuführen, gegen die wir alle Mittel zusammen nehmen müssen. 
Daß zu den wesentlichsten Mitteln dieser Bewegung gegenüber die 
Schule gehört, ist keine Frage. Daß aber die Schule auch gerade von diesem 
speziellen Gesichtspunkte aus der Religion nicht entbehren kann, wenn sie ihre 
Aufgabe erfüllen soll, ist ebenso sicher. 
Braucht die Schule die Religion, so wird für die überwiegende Mehr- 
zahl aller Preußen keine Frage sein, daß die Schule das Christentum braucht. 
Braucht die Schule aber das Christentum, so kann sie es nicht ergreifen und 
erfassen ohne Konfessionen. 
Europ. Geschichtskalender. Bd. XXXIII. 2
	        

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