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Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

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fullscreen: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

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Multivolume work

Persistent identifier:
holtzendorff_materialien_verfassung_1873
Title:
Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung.
Document type:
Multivolume work
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
holtzendorff_materialien_verfassung_1873_III
Title:
Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III
Author:
Holtzendorff
Buchgattung:
Sachbuch
Volume count:
3
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
C. G. Lüderitz'sche Verlagsbuchhandlung Carl Habel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung.
  • Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Full text

732 Balern. Kammer der Abgeordneten. 
das ist nicht gauz richtig. Haben Sie einmal die Güte und vergleichen Sie 
die Zollvcreinsverfassung mit der Verfassung des Deutschen Reiches, die nun 
Ibrer Beschlußfassung unterbreitet ist. Sie werden schon bei eincr oberfläch- 
lichen Vergleichung sehen können, daß diese beiden Verfassungen, so wie sie 
liegen, nebeneinander gar nicht mehr bestehen können. Früher war es der 
Norddeutsche Bund, der Baiern, Würtemberg, Baden und dem sidlichen 
Hessen entgegengetreten ist, nuun ist von der einen Gruppe Würtemberg, 
Baden, das südliche Hessen weg, und Baiern ist allein geblieben. Der Nord- 
deutsche Bund, der früher diesen Staaten entgegengetreten ist und seine Ver- 
tretung im Bundesrathe und der Bundesversammlung gehabt hat, eristirt 
nicht mehr, und an dessen Stelle ist ein Deutsches Reich getreten. Dieses 
Deutsche Reich ist nun, täuschen w#ir uns darüber nicht, perfekt, ob wir heute, mor- 
gen oder übermorgen Ja oder Nein sagen. Daran kann kein Meusch etwas 
ändern; wir sehen das schon aus den Zusammenstellungen, die uns gemacht 
worden sind: wir haben einen Vertrag Baierno mit dem Deutschen Reiche. 
Das Deutsche Reich als solches wird proklamirt werden, es wird mit oder 
ohne uns in's Leben treten. Nun, meine Herren, wird es absolut notlwen- 
dig sein, einen neuen Zollrereinsvertrag abzuschließen. Es ist gar nicht 
anders möglich, denn mit dem bisherigen Zollvereinsrertrage kaun man schon 
staatsrechtlich gar nicht mehr forthausen, das Zollparlament eristirt einfach 
nicht mehr, — das ist meine Meinung; dem Zollvereine mangelt ein sehr 
wesentliches Glied seiner Organisation, und wenn Sie die Verträge nicht 
annehmen, so kann ich mir im gegenwärtigen Momente schon sehr schwer 
denken, wie die Geschichte überhaupt auch nur bis zum Jahre 1877 sich ge- 
stalten soll. Es ist höchst wahrscheinlich, daß, da Niemand daran denken 
kam, das nicht mehr rechtlich bestehende Jollparlament einzuberufen, daß 
dieser ganze Faktor hinansfallen wird, und daß die ganze Legislation eben 
weil der vorausgesetzte Faktor weggefallen ist, vollständig stille steht. Das 
würde im Allgemeinen ein so enormes Unglück allerdings nicht sein, allein 
es beweist, daß die Kündigung der Verträge schon aus dem Grunde folgen 
muß, weil ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muß, da man mit dem 
alten nicht mehr forthausen kann. Nun bin ich allerdings der Meinung des 
Herm v. Schlör, daß es gar nicht möglich sein wird, den Zollrerein zu 
sprengen. s wird nicht möglich sein, jene Bande — denn es sind nicht 
blos #naterielle, sondern auch geistige Bande, welche Baiern mit dem übrigen 
Deutschland verbunden haben und zur Zeit noch verbinden — zu zerreißen 
und zu zerschneiden. Aber, meine Herren, Sie können aus dieser Unmöglich- 
leit, wie mir wenigstens scheint, gewiß keinen Schluß in Ihrem Sinne ziehen; 
denn diese Unmöglichkeit inrolvirt eben das, was ich beweisen will, daß nem- 
lich Sie dann jene Bedingungen annehmen müssen, welche man Ihnen stellt, 
wenn die ganze Zollvereinsfrage in's Gleiten kömmt, und — noch einmal be- 
tont — nicht die preußische Regierung, sondern der Deutsche Reichs- 
tag ist es, mit dem dann die Bedingungen verhandelt werden und Sie kön-
	        

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