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Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Erster Band. (1)

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There is no access restriction for this record.

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fullscreen: Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Erster Band. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
holtzendorff_rechtswissenschaft
Title:
Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung.
Editor:
Holtzendorff, Franz von
Kohler, Josef
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
holtzendorff_rechtswissenschaft_band_1
Title:
Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Erster Band.
Author:
Kohler, Josef
Brunner, Heinrich
Gierke, Otto von
Lenel, Otto
Rabel, Ernst
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Rechtsphilosophie
Rechtssystem
Volume count:
1
Publishing house:
J. Guttentag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
Edition title:
Siebente, der Neubearbeitung zweite Auflage.
Scope:
563 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Geschichte und System des deutschen und römischen Rechts.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Quellen und Geschichte des deutschen Rechts.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Erster Teil. Die Rechtsentwicklung bis zur Aufnahme der fremden Rechte.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Erster Abschnitt. Allgemeine Rechtsgeschichte und Geschichte des öffentlichen Rechts.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Die germanische Zeit.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung.
  • Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Erster Band. (1)
  • Title page
  • Vorbemerkung.
  • Inhalt.
  • I. Rechtsphilosophie und Universalrechtsgeschichte.
  • II. Geschichte und System des deutschen und römischen Rechts.
  • Title page
  • 1. Quellen und Geschichte des deutschen Rechts.
  • Title page
  • Inhaltsübersicht (Seite 69 - Seite 173)
  • Vorbemerkung.
  • Erster Teil. Die Rechtsentwicklung bis zur Aufnahme der fremden Rechte.
  • Erster Abschnitt. Allgemeine Rechtsgeschichte und Geschichte des öffentlichen Rechts.
  • A. Die germanische Zeit.
  • B. Die fränkische Zeit.
  • C. Das Deutsche Reich bis zum Ausgang des 15. Jahrhunderts.
  • Zweiter Abschnitt. Geschichte des Privatrechts bis zur Aufnahme der fremden Rechte.
  • Zweiter Teil. Die Rechtsentwicklung seit der Aufnahme der fremden Rechte.
  • 2. Grundzüge des deutschen Privatrechts.
  • 3. Geschichte und Quellen des römischen Rechts.
  • Grundzüge des römischen Privatrechts.
  • Sachregister.

Full text

Erster Teil. 
Die Rechtsentwicklung bis zur Aufnahme der 
fremden Rechte. 
Erster Abschnitt. 
Allgemeine Rechtsgeschichte und Geschichte des öffent- 
lichen Rechts. 
A. Die germanische Zeit. 
§ 1. Das deutsche Bolk. Das Volk der Germanen taucht nicht als ein großer nationaler 
Staatsverband aus seiner vorgeschichtlichen Vergangenheit auf, sondern es ist in eine erheb- 
liche Anzahl kleinerer Völkerschaften gespalten, deren jede ein selbständiges politisches Dasein 
führt. Nach den Ergebnissen der Sprachforschung zerfallen die Germanen in die Westgermanen 
oder Deutschen und in die Ostgermanen, die aus der gotisch-vandalischen Völkergruppe und 
aus den skandinavischen Stämmen gebildet werden. Trotz der politischen Zersplitterung be- 
steht ein Bewußtsein der Zusammengehörigkeit. Es äußert sich in einer von den römischen 
Schriftstellern überlieferten Sage über die Abstammung der Westgermanen, welche zugleich 
deren natürliche Gliederung in größere, durch nächste Verwandtschaft verbundene Völkerschafts- 
gruppen zum Ausdrucke bringt. Ununterbrochene harte Kämpfe, verursacht durch die Erwerbung 
und Behauptung der in Europa besiedelten Gebiete, erziehen in den Germanen ein wehrhaftes 
Geschlecht, das sich seine Religion, sein Recht und seine Verfassung in wesentlich kriegerischem 
Geiste gestaltet. Durch das Vordringen gegen Gallier und Römer treten sie als ein eigenartiges 
Volkstum in das Gesichtsfeld der antiken Geschichtschreibung ein. Wechselvolle Kämpfe mit 
den Römern setzen zwar ihrer Ausbreitung gegen Westen und Süden eine vorläufige Grenze, 
doch bleibt der Kern des Volkes auf die Dauer unberührt von der Machtsphäre und von der 
nivellierenden Kultur des römischen Weltreichs. 
Seit dem 3. Jahrhundert drängten geschichtliche Ereignisse die vielgespaltene Nation zur 
Bildung größerer Verbände. Benachbarte Völkerschaften schlossen Bündnisse und traten nach 
außen hin unter gemeinsamem Namen auf. Im Laufe der Zeit erwuchs aus dem Bund ein 
staatsrechtlicher Verband und damit eine politische Einheit. Oder die Stammesbildung vollzog 
sich im Wege freiwilligen oder erzwungenen Anschlusses an eine führende und erobernde Völker- 
schaft. Salische und ribuarische Franken, Alemannen, Thüringer, Sachsen, Friesen und Bayern 
sind diejenigen dieser Stämme, die in Deutschland seßhaft blieben, während Ostgoten, Westgoten, 
Vandalen, Burgunder, Angelsachsen, Langobarden und andere aus den heimischen Sitzen aus- 
wanderten, um auf dem Boden des von ihnen zertrümmerten weströmischen Reiches neue 
Heimwesen und Staaten zu gründen. 
§ 2. Das Wirtschaftsleben. Die Germanen trieben die Jagd, standen aber nicht mehr 
auf der Kulturstufe des Jägervolks. Den Mittelpunkt ihres Wirtschaftslebens bildete die Vieh- 
zucht. Das Vieh war Geld. In Viehhäuptern zahlte man die Bußen. Viehstand, nicht Land-
	        

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