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Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen.

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Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen.

Monograph

Persistent identifier:
kaemmel_grundzuege_1912
Title:
Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen.
Author:
Kaemmel, Otto
Place of publication:
Dresden
Publisher:
Alwin Huhle
Document type:
Monograph
Collection:
sachsen
Publication year:
1912
Edition title:
Dritte verbesserte Auflage.
Scope:
82 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Die Neuzeit. Von der Leipziger Teilung bis zur Gegenwart. 1485-1898.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
8. Die Umgestaltung des sächsischen Staatswesens und die Begründung des neuen Deutschen Reichs. König Anton und Prinz Friedrich August. Friedrich August II. Johann. 1830-1873.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen.
  • Title page
  • Vorwort.
  • I. Das Mittelalter. Von den ältesten Zeiten bis zur Leipziger Teilung 1485.
  • 1. Die Begründung der deutschen Herrschaft und Kultur bis 1089.
  • 2. Die ersten Markgrafen aus dem Hause Wettin. Konrad I. 1089-1156.
  • 3. Die Machthöhe des Hauses Wettin. Otto der Reiche. Heinrich der Erlauchte. 1156-1288.
  • 4. Gefährdung und Wiederherstellung des Wettinischen Besitzes. Friedrich der Freidige. 1286-1423.
  • 5. Die Erwerbung der sächsischen Kur und der Abschluß der Gebietserweiterungen. Friedrich der Streitbare. Friedrich der Sanftmütige.
  • II. Die Neuzeit. Von der Leipziger Teilung bis zur Gegenwart. 1485-1898.
  • 1. Die Zeit der Reformation. Friedrich der Weise und Albrecht der Beherzte. Johann der Beständige und Georg der Bärtige. Johann Friedrich der Großmütige und Moritz. 1485-1554.
  • 2. Die Kulturblüte Kursachsens im Zeitalter der Glaubenskämpfe. August. Christian I. Christian II. 1553-1611.
  • 3. Die Zeit des dreißigjährigen Krieges. Johann Georg I. 1611-1656.
  • 4. Das Zeitalter der Türken- und Franzosenkriege. Johann Georg II., III. und IV. 1656-1694.
  • 5. Sachsen in Verbindung mit Polen. Friedrich August I. der Starke. Friedrich August II. 1694-1763.
  • 6. Die Friedenszeit. Friedrich Christian. Kurfürst Friedrich August III. der Gerechte. 1763-1806.
  • 7. Die Napoleonische Zeit und ihre Nachwirkungen. König Friedrich August I. der Gerechte. Anton der Gütige. 1806-1830.
  • 8. Die Umgestaltung des sächsischen Staatswesens und die Begründung des neuen Deutschen Reichs. König Anton und Prinz Friedrich August. Friedrich August II. Johann. 1830-1873.
  • 9. Sachsen als Glied des Deutschen Reichs. König Albert.
  • Zeittafel und Inhaltsübersicht.
  • Handkarte zur Geschichte der Wettinischen Lande.

Full text

— 53 — 
Besitztum. Die Landesvertretung zerfiel in zwei Kammern; der 
ersten gehören die volljährigen königlichen Prinzen, die Mitglieder 
des hohen Adels, die Abgeordneten der Hochstister Meißen und 
Wurzen, der Universität und des Kirchenregimenis, eine Anzahl von 
ihren Standesgenossen gewählter oder vom König ernannter Ritter- 
gutsbesitzer sowie die Bürgermeister von acht größeren Städten an; 
die zweite wurde gebildet von 75 auf 6 Jahre gewählten Abgeord- 
neten der Ritterschaft (20), der Städte (30) und der bisher gar 
nicht vertretenen Bauern (25). 
§ 101. Mit Hilfe dieses neuen Landtags begann dann die 
Umgestaltung der Verwaltung. An Stelle des Geheimen Rats 
traten die sechs Fachministerien des Innern, der Justiz, des 
Kultus, der Finanzen, des Krieges und des Auswärtigen. Für die 
größeren Bezirke übernahmen 1835 die Kreisdirektionen in 
Dresden, Leipzig, Zwickau und Bautzen die Leitung. Auch die Ober- 
Lausitz trat unter die Verfassung des Gesamtstaats, obwohl sie 
ihren Sonderlandtag behielt. Die bisher getrennte Verwaltung der 
landesherrlichen und ständischen Finanzen war damit beseitigt, doch 
überwacht eine ständische Deputation die Verwaltung der Staats- 
schulden. Die Stadtverwaltung erhielt durch die Städteordnung 
von 1832 eine neue Ordnung (Stadtrat aus lebenslänglichen juristischen 
und aus auf 6 Jahre von der Bürgerschaft gewählten Mitgliedern, 
Stadtverordnete zur Uberwachung der Verwaltung). Ebenso wurden 
die staatswirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse gründlich 
umgestaltet. Das bisher überaus verwickelte Steuerwesen wurde auf 
drei allgemeine Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Personalsteuer) 
gegründet; die Ablösung der bäuerlichen Lasten und die Auf- 
hebung des Lehnsverbandes beseitigten drückende Reste des 
Mittelalters und schufen einen freien Bauernstand, dem die Land- 
gemeindeordnung von 1838 die Selbstverwaltung seiner Angelegen- 
heiten übertragen konnte. Die Einheitlichkeit der Rechtspflege 
sicherte das Oberappellationsgericht mit vier Appellationsgerichten 
und das neue Strafgesetzbuch von 1838. Die Leitung der Landes- 
kirche blieb dem Konsistorium in Dresden, als dessen Vertreter die 
Kirchen= und Schulräte bei den Kreisdirektiouen eingesetzt wurden. 
Den evangelischen Charakter Sachsens wahrte die Bestimmung der 
Verfassung, die die Gründung neuer Klöster verbot. Das Volks- 
schulwesen erhielt 1836 eine gesetzliche Grundlage. 
§ 102. So umgestaltet trat Sachsen am 1. Januar 1834 in 
den deutschen Zollverein ein, der sich unter Preußens Leitung 
bereits über Bayern und Württemberg ausgedehnt hatte und nach 
dem Beitritte der thüringischen Staaten, Kurhessens, Badens, Nassaus 
und Frankfurts gegen 8200 □Meilen mit 25 Mill. Einw. umfaßte. 
Er verwandelte das außerösterreichische Deutschland in ein 
einheitliches Wirtschaftsgebiet, das Zölle nur an den Außen- 
grenzen des Vereinsgebiets erhob, und bereitete dadurch die 
1835. 
1838. 
1836. 
1834.
	        

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