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Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1890
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890.
Bandzählung:
1
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 2.
Bandzählung:
2
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Theil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
II. Verordnungen und Mittheilungen der Behörden in den Schutzgebieten.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Polizei-Verordnung, betreffend Ordnung des Verkehrs in den Häfen des Schutzgebietes der Neu-Guinea-Kompagnie.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Amtlicher Theil.
  • I. Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden.
  • II. Verordnungen und Mittheilungen der Behörden in den Schutzgebieten.
  • Uebereinkommen mit der britisch-ostafrikanischen Gesellschaft über die Beschränkung des Handels mit Waffen und Munition.
  • Nachtrag zu der Verordnung, betreffend die Anwerbung und Ausführung von Eingeborenen des Schutzgebietes der Neu-Guinea-Kompagnie als Arbeiter.
  • Polizei-Verordnung, betreffend Ordnung des Verkehrs in den Häfen des Schutzgebietes der Neu-Guinea-Kompagnie.
  • III. Personalien.
  • IV. Bekanntmachungen für die Schiffahrt.
  • V. Schiffsbewegungen.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)

Volltext

— 22 
ihm einmal angewiesenen Platz außer im Falle der Seenoth und höherer 
Gewalt nicht zu verändern, es sei denn mit Genehmigung des Hafenmeisters; 
II. dem Hafenmeister auf Erfordern wahrheitsgetreu anzugeben: 
1. den Namen, das Unterscheidungssignal, den Heimathshafen, die Gattung 
und den Nettoraumgehalt des Schiffes, 
2. den Namen und den Wohnort des Eigenthümers oder des Korrespondent- 
rheders des Schiffes, 
3. den Ort und den Tag der Ausfertigung des Schiffscertifikats oder des 
Flaggenattestes des Schiffes, 
4. den Ort und den Tag der Ausfertigung der Musterrolle, sofern die- 
selbe nicht vorgelegt wird, sowie die Zahl der Schiffsmannschaft, 
5. den Ort und den Tag des Reiseantritts und den Tag der Ankunft im 
Hafen, sowie den Bestimmungsort des Schiffes und den Tag der 
Abfahrt, 
6. die Zahl der mit dem Schiffe angekommenen und abgehenden Passagiere, 
7. ob das Schiff mit Ballast oder mit Ladung angekommen ist und abgeht 
unter summarischer Bezeichnung der Ladungsgegenstände, 
8. ob bezw. welche Häfen von dem Schiffe während der Reise angelaufen 
worden sind, 
9. die Adresse desjenigen, welcher die Klarirungsgeschäfte des Schiffes am 
Orte besorgt, und den Tag der Ausklarirung. 
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des § 1 werden, sofern nicht nach anderen 
gesetzlichen Vorschriften eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu Einhundert Mark, 
eventnuell mit Haft, bestraft. 
Finschhafen, den 13. Dezember 1889. 
Der Kaiserliche Kommissar. 
(gez.) Rose. 
  
  
  
  
III. Perspnalien. 
Zusammensetzung der Kolonial-Abtheilung im Answärtigen Amt. 
Dirigen: Dülfsarbeiter: 
Dr. Krauel, Geh. Legations-Rath. Frhr. v. Nordenflycht, Kaiserlicher Konsul. 
Sonnenschein, Kaiserlicher Kommissar. 
vortragender Rath: Schuckmann, Kaiserlicher Vizekonsul 
3 Geb. Ralkulatur: 
Dr. Rettich, Wirklicher Legations-Rath. Krüger, Hofrath 
Geh. Registratur: 
1 Ständige Pülfsarbeiter: Biermann, Geh. Sekretär, Vorsteher. 
Stemrich, Legations-Rath. Schönborn, Geh. Negistrator. 
  
v. König, Königl. preußischer Gerichtsassessor. Schober, Geh. Registrator.
	        

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