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Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1891
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891.
Bandzählung:
2
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1891
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 6.
Bandzählung:
6
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Theil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Vorschriften, betreffend die von dem Gouverneur von Deutsch-Ost-Afrika zu führende Flagge und das ihm gegenüber von der Kaiserlichen Marine zu beobachtende Ceremoniell.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Amtlicher Theil.
  • Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden.
  • Die Kaiser Wilhelms-Land-Plantagen-Gesellschaft.
  • Vorschriften, betreffend die von dem Gouverneur von Deutsch-Ost-Afrika zu führende Flagge und das ihm gegenüber von der Kaiserlichen Marine zu beobachtende Ceremoniell.
  • Beschluß, betreffend Uebertragung konsularischer Befugnisse an den Kaiserlichen Kanzler Schmiele.
  • Beschluß, betreffend Veröffentlichung der Eintragungen in das Handelsregister des Schutzgebietes der Neu-Guinea-Kompagnie.
  • Statistik des Waarenverkehrs mit den deutschen Schutzgebieten.
  • Personalien.
  • Schiffsbewegungen.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Beilage zu Nr. 13 des „Deutschen Kolonialblattes" vom 1. Juli 1891.

Volltext

— 117 — 
Die dem Gouvernement unterstellten Regierungsfahrzeuge führen nach Allerhöchster 
Bestimmung in Zukunft die in der vorletzten, dem Flaggen und Salut Reglement beigegebenen 
Kafel dargestellte Flagge?) nebst Gösch?“) „der übrigen zum Ressort des Handels gehörigen 
Regierungssahrzeuge“. 
Dem nachstehenden Beschlusse des Kaiserlichen Kommissars für das Schutzgebiet der 
Neu-Guinea Kompagnie ist seitens des Reichslanzlers die Genehmigung ertheilt worden: 
Beschluß, betreffend Uebertragung konsularischer Befugnisse an den 
Kaiserlichen Kanzler Schmiele. 
Der Kaiserliche Kanzler Herr Schmiele zu Herbertshöhe wird hierdurch vorbehaltlich 
der Genehmigung des Herrn Reichstanzlers ermächtigt, für den östlichen Verwaltungsbezirl des 
Schutgebietes der Neu Guinea Kompagnie (Vismarck Archipel) die mir durch §# I der Ver 
jügung des Herrn Reichslanzlers vom 23. Mai 1890 ) übertragenen Besugnisse wahr- 
zunehmen. 
Finschhafen, den 21. Oltober 1890. 
Der Kaiserliche Kommissar. 
(L. S.) Nosec. 
Beschluß, betreffend Veröffentlichung der Eintragungen i in das Handels- 
register des Schutzgebietes der Neu--Gnin pag 
  
Gemäß Art. 14 H. G. V. werden für den Bezirk des Kaiserlichen Gerichts des 
Schutzeebietes der Neu Guinca-Kompagnie zu Finschhafen als öffentliche Blätter, in welchen im 
Lause des nächstfolgenden Jahres die in Arl. 13. a. a. O. vorgeschriebenen Bekanntmachungen 
ersolgen sollen: 
1. der Deutsche Reichs Anzeiger und Königlich Preußische Staats-Anzeiger (vierte 
Beilage, Central-Handels Register für das Deutsche Reich), 
2. das Deutsche Kolonialblatt, Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs 
(herausgegeben in der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts), 
hierdurch bestimmt. - 
Finschhafen, den 1. Dezember 1890. 
Schmiele, 
Kaiserlicher Nichter deo Schuygebietes der Neu-Guinea-Kompagnic. 
Statistik des Waarenverkehrs mit den deutschen Schutzgebieten. 
Ueber den Waarenverkehr Dentschlands mit seinen Kolonien enthält die „Statistik des 
Deutschen Reichs“, neue Folge, Band 18, zum ersten Mal nähere Angaben, welchen wir 
Jolgendes entnehmen: 
Die Kriegsflagge mit einem blauen Anler im linlen unteren Felde. 
LDie Handeloflagge mit dem gleichen Anler im mittleren — weißen — Streisen. 
„Deutsches Kolonialblau“ 1800, Seite 65.
	        

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