Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1891
Title:
Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
2
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1891
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 14.
Volume count:
14
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Antisklaverei-Lotterie.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Aus dem Bismarck-Archipel.
  • Gesundheitsverhältnisse in Stephansort (Kaiser Wilhelmsland).
  • Sklavenhandel in den ostafrikanischen Gewässern.
  • Handelsbewegung der französischen Besitzungen am Busen von Benin.
  • Die „Nieuwe Africaansche Handels-Vennootschap".
  • Ueber die Möglichkeit der Kultur der Dattelpalme in Südwest-Afrika.
  • Die Bevölkerung von Süd-Afrika.
  • Der französische Ober-Kolonialrath.
  • Bericht des Administrators für Walfisch-Bai.
  • Neven-Dumont-Berg.
  • Vereinbarung zwischen Portugal und dem Unabhängigen Kongo-Staat.
  • Die Antisklaverei-Lotterie.
  • Die Landeserzeugnisse der Goldküsten-Kolonie, deren Gewinnung und Verwerthung. (Schluß.)
  • Die Befugnisse des High Commissioners in dem Gebiete der Britisch-Südafrikanischen Gesellschaft südlich des Sambesi.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Beilage zu Nr. 13 des „Deutschen Kolonialblattes" vom 1. Juli 1891.

Full text

und einen zweiten stellvertretenden Vorsigenden, 
einen Schriftführer, einen stellvertretenden 
Schristführer und einen Schatzmeister. Die 
Ausführungskommission befindet über die 
Verwendung des Lotterie-Ertrages selb- 
ständig. Sie faßt ihre Beschlüsse mit ein- 
jsacher Stimmenmehrheit in Sibungen, welche 
von dem Vorsitzenden berusen und geleitet 
werden, oder durch schriftliche Abstimmung. 
Der Vorsitzende muß eine Sitzung berusen, 
wenn dies von dem Reichskommissar oder von 
drei Mitgliedern unter Angabe der Tages- 
orduung verlangt wird. Die Ausführungs- 
lommission ist beschlußfähig, wenn 7 Mitlglieder 
und außerdem der Reichslommissar an der 
Abslimmung Theil nehmen. Dem Reichs-= 
lommissar sieht bei allen Veschlüssen das Veto 
zu. Der Vorsitzende bezw. dessen Stiellver- 
treter ist berechligt, über das Velo des Reichs- 
lommissars die Entscheidung des Reichslanzlers 
anzurusen. Die Mitglieder der Ausführungs- 
ommission verwalten ihr Amt als Ehrenamt 
unentgeltlich. Baare Auslagen und Auslagen 
für Reisen in Ausübung ihres Amtes werden 
ihnen nach näherer Festsetzung durch Sitzungs- 
beschluß erstattet. Ueber die Verwendung der 
Gelder hat die Ausführungskommission all- 
jährlich im Laufe des ersten Vierteljahres einen 
Bericht zu erstatten, welcher in dem Reichs-= 
anzeiger zu veröfsentlichen ist. 
Verfsügung siehenden Gelder 
gemäsz verwendet, so erstattel die Ausführungs. 
lommission einen gleichsalls im Reichsanzeiger 
zu verössentlichenden Hauptbericht über die ge- 
sammte Verwendung und spricht in diesem 
gleichzeitig ihre Auflösung aus. 
Die Landeser zeugnisse der Goldküsten = Rolonie, 
deren Gewinnung und verwerthung.“) 
(Schlub.) 
Einc große Anzahl von Pflanzen findet 
eine medizinische Verwendung von Seiten der 
Eingeborenen, jedoch ist hierüber zu wenig 
belannt, um Einzelheiten angeben Zu lönnen. 
Unzweiselhaft wird eine sachversländige 
botauische Ersorschung der Flora zur Ent- 
deckung von ebenso werthvollen Pflanzen führen, 
wic Strophantus, auf den die Aufmerlsamleit 
lürzlich gelenkt wurde. 
Kassee wurde von der Baseler Mission 
im Jahre 1843 von West. Indien aus ein- 
ki Vergl. Nr. 13 ven Dauschen Kolonialblatteo“ 
vom 1. Juli 1891, S. 
297 
Sind alle zur 
bestimmungs 
geführt, und bedarf es zur Entwickelung dicser 
Kultur nur der Ausdauer und des Kapitals. 
Es zeigt sich dies schon daraus, daß ein Ein- 
geborener im Jahre 1881 für die von ihm bei 
den Aqguapim Hügeln gezogene und nach Ham 
burg exporktirte Fruchl, obschon dieselbe nur 
durch Handarbeit gereinigt war, einen Preis 
von 1 8 bis 1 S I d das Pfund erzielte. 
Die Pflanzen gedeihen wundervoll, und hat 
bis jetzt nur Unlenntniß in der Behandlung 
auf Seilen der Eingeborenen größere Ersolge 
verhindert. Die angebaute Staude scheint 
Collea Arabica zu sein, jedoch bietet die 
liberische Spielart mehr Vortheil, da sie auch 
auf den Ebenen und in der Nachbarschaft der 
Sce gepslanʒt werden lann und weit frucht- 
barer ist. Die erste Ernte bringt in der Regel 
nur wenige Beeren, jedoch sleigt der Ertrag 
der Stande bei weiterem Wachsthum bis zu 
2½0 Psund. Kassec ist daher unzweiselhaft ein 
Prodult, auf welches die Anbauer in erster 
Linie ihre Aufmerlsamleit zu richten haben, 
denn wenn auch afrilanischer Kassce gegenwärtig 
noch sehr niedrig im Preise stehl und zwar 
wegen seiner mangelhaften Verarbeitung, so 
kann doch Sorgfalt, Geschicklichleit und Ge- 
brauch von geeigucten Maschinen denselben auf 
gleiche Stuse mit jedem anderen bringen. 
Jüngst ist der Versuch gemacht worden, Kassee 
in den Schalen von Süd Indien und Benczuela 
nach England zu verschissen, um ihn dort zu 
reinigen und zu sorliren. Da diese Versuche 
ermuthigende Resultate gehabt haben, verdienen 
sie die Aufmerlsamleit aller Kasseebauer, jedoch 
ist es wesentlich, daß der Kassee vor dem Ver- 
schissen vollständig gelrockuet werde. 
Mit der Kultur von Kotkosnüssen sind bis 
jetzt nur geringe Versuche gemacht worden, 
welche noch lein Urtheil zulassen. Der Anbau 
ist wohlseil und die Vehandlung einfach, nur 
liegt ein Nachtheil in der Länge der Zeit 
15 Jahre), bis zu welcher die erste Ernte er- 
langt wird. 
Die Tabalpflanze wächst in der ganzen 
Kolonic wild; die Eingeborenen müssen jedoch 
noch, wie dies bereits in Aschauti und Dahomey 
der Fall, das Beizen der Blätter lernen, wo- 
durch ein jedenjalls für den lolalen Gebrauch 
greignetes Prodult gewonnen werden kann. 
Gegenwärtig wird der ausgedehnte Bedarf der 
Gegend durch Bezüge aus den Vereinigten 
Staaten gedeckt und sind nur zwei Versuche 
mit Anbau gemacht worden. 
Da Zuckerrohr nur zum Kauen gebraucht 
wird, ist es in geringen Quantitäten angebant. 
Wenn die Zuckersabrilation vortheilhaft gemacht 
werden lönnte, würde sich die Produlktion un- 
beschränlt entwickeln können. 
 
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment