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Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1891
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891.
Bandzählung:
2
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1891
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 19.
Bandzählung:
19
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Theil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Verordnungen und Mittheilungen der Behörden in den Schutzgebieten.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs für Deutsch-Ost-Afrika, betreffend die Ertheilung einer ausschließlichen Berechtigung an die Aktien-Gesellschaft für Monier-Bauten zu Berlin.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Amtlicher Theil.
  • Verordnungen und Mittheilungen der Behörden in den Schutzgebieten.
  • Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs für Deutsch-Ost-Afrika, betreffend die Ertheilung einer ausschließlichen Berechtigung an die Aktien-Gesellschaft für Monier-Bauten zu Berlin.
  • Personalien.
  • Bekanntmachungen für die Schiffahrt.
  • Schiffsbewegungen.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Beilage zu Nr. 13 des „Deutschen Kolonialblattes" vom 1. Juli 1891.

Volltext

— 406 — 
Wer wissentlich dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 
Rupien oder mit Gefängniß bis zu 3 Monaten bestraft und ist dem Verletzten zur Entschädi- 
gung verpflichtet. 
84. 
Das Monier-Verfahren hat zum Gegenstand: 
a) Die Herstellung von Bautheilen und ganzen Bauwerken aller Art aus Eisen und 
Cement, welche derartig verfertigt werden, daß entweder Rund= und Facon-Eisen so in Cement- 
mörtel eingebettet werden, daß das Eisen die Zugspannungen und der Cement die Druckspannungen, 
welche in den Konstruktionen auftreten, in der Hauptsache aufnehmen, oder daß auf angespannte 
Drahtgewebe und -Geslechte Cementmörtel, welcher cventuell auch durch Gips oder durch Gips 
mit Kalk ersetzt werden kann, ausgetragen wird. 
) Die Fabrikation von Hartgipsdielen (Gipsbretter, Gipsbohlen, auch Schilfbretter 
genannt) aus einer Mischung von Gips mit Beisätzen, welche eincstheils eine große Leich- 
tigkeit und anderntheils eine große Festigkeit und Härte des Fabrikats herbeiführen. Solche 
Beisätze sind in der Hauptsache: Kork, Pflanzenmark, Stroh, Holzwolle, Cellulose, Leimwasser, 
Dextrin, Eisenvitriol, Alaun u. s. w. Dic gemischte Masse wird auf Lagen von Schilfrohr, 
Binsen, Bambus oder ähnlichen langsaserigen, vegetabilischen Stoffen in beliebiger Form aus- 
gegossen und auf natürlichem oder künstlichem Wege getrocknet. Die Theile können voll oder 
mit Hohlräumen hergestellt werden, auch ist das Schilfrohr 2c. bei gewissen Zusätzen überflüssig. 
) Die Herstellung von Bautheilen und ganzen Bauwerken aller Art unter Verwen- 
dung von Hartgipsdielen oder ähnlichen Fabrikaten, deren Hauptbestandtheil Gips ist. 
Dar-es-Salam, den 11. August 1891. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
(I. S.) (gez.) Freiherr v. Soden. 
  
Perspnalien. 
Der Dirigent der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts Wirkliche Geheime 
Legationsrath I)r. Kayser ist von dem ihm ertheilten Urlaub zurückgelehrt und hat die Geschäfte 
der Abtheilung wieder übernommen. 
Der Selondlieutenant v. François, à la suite des Infanterie-Negiments Fürst 
Leopold von Anhalt-Dessau (1. Magdeburgisches) Nr. 26, kommandirt zum Auswärtigen Amt, 
ist zum Premierlientenant ernannt worden. 
Der Kaiserliche Vizelonsul in St. Peiersburg Anton ist nach Sansibar zur Ver 
waltung des dortigen Kaiserlichen Konfulats entsandt worden. 
  
Brkannkmachungen für die Srhifffahrk. 
Neu erschienene britische Admiralitäts-Karten. 
In den Monaten Juli und August d. J. sind nachstehende Karten von dem „II#dr- 
grabhic Department, Admiralt“ zu London herausgegeben worden: 
Nr. 119: Alrica west coast: Old Calahar river. 1 s. 6 U(. 
Nr. 2123: New Guinca, south coasl: Boigu island 1o cape Blackwood, in- 
cluding Fle river. 2 F. 6 d.
	        

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