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Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1893
Title:
Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
4
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Erklärung englischer Schutzherrschaft über Jebu.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Friedensschluß mit den Bakokos in Kamerun.
  • Die Handelsverhältnisse am Victoria-Nyansa. Von Lieutenant Herrmann, Stationschef in Bukoba.
  • Die gegenwärtige Lage am Victoria-Nyansa.
  • Bericht des Lehrers Barth über die deutsche Schule in Tanga.
  • Landwirthschaftliche Station im südwestafrikanischen Schutzgebiete.
  • Bericht über eine im April und Mai 1892 an Bord S. M. Kreuzer „Bussard" im Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie ausgeführte Dienstreise. Von dem früheren Kommissar für das Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie Herrn Regierungsrath Rose.
  • Erfolge der deutschen Waffen in Ostafrika.
  • Zu der augenblicklichen Lage am Kilimandjaro.
  • Die Missionsthätigkeit in den deutschen Kolonien.
  • Bekämpfung der Sklaverei.
  • Der Hafen von Kamerun und seine nördliche Fortsetzung.
  • Die Handelskammer in Sansibar.
  • Das Government von Sansibar.
  • Das Neben-Zollamt Moa.
  • Verkauf von Munition in Betschuanaland.
  • Im Bereiche des Schutzgebietes der Marshall-Inseln.
  • Der Etat des Kongo-Staates.
  • Erklärung englischer Schutzherrschaft über Jebu.
  • Zululand im Jahre 1891.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Erklärung engülscher Schutzberrschaft über Jebu. 
Wie bekannt, hatten sich die an die englische 
Lagos-Kolonie anschließenden Jebn= und Egbastämme 
gegen die englische Kolonialregierung wiederholt auf- 
gelehnt. Sie hatten den Verkehr ihres eigenen Hin- 
terlandes nach Lagos und umgekehrt zeitweilig voll- 
ständig gesperrt oder doch von durchziehenden Händlern 
unverhältnißmäßige Durchgangszöllc verlangt. Nach- 
dem sie mehrfache Mahnungen der englischen Kolonial- 
regierung unbeachtet gelassen hatten, rüstete die Letztere 
im Beginn vorigen Jahres eine starke Expedition 
gegen die Jebus aus und besiegte sie vollständig. 
Unter dem 4. November 1892 macht nun der 
Gouverneur von Lagos durch Proklamation belannt, 
daß das Gebiet an der Nordseite der Lagos-Lagune 
zwischen der Ortschaft Bayeku 6° 34 13““ nördl. Br. 
und 3° 35“ 5" östl. Länge nordwärts bis zur Breite 
der Ortschaft Itoiki am Ibuflusse 6°% 447 54“ nördl. 
Breite und ostwärts bis zum Schnittpunkte dieses 
Breitengrades mit der Ostscite des Oshunflusses und 
von da ab bis zu dessen Mündung einschließlich 
aller Haupt= und Nebenlandschaften dieses Gebietes 
vom Tage der Proklamation ab unter die Oberhoheit 
der Königin von England gestellt ist. 
  
ululand im Jahre 189). 
Nach einem als englische Parlamentsvorlage er- 
schienenen Berichte des Resident Comwissioners 
für das Jahr 1891 läßt sich die Bevölkerung von 
Zululand nur annähernd, wie folgt, angeben: 
1. Weiße: 548, hiervon 384 männliche und 
264 weibliche. 
2. Eingeborene: 144 788, hiervon 61 646 männ- 
liche und 83 142 weibliche. 
Daß die eingeborene weibliche Vevölkerung die 
mämnliche weit übersteigt, ist theils auf frühere Kriege, 
theils darauf zurückzuführen, daß viele Männer zeit- 
weilig das Land verlassen und in Natal, Transvaal 
oder Kimberley lohnende Beschäftigung suchen. 
Die thatsächlichen Einnahmen des Landes be- 
trugen in dem Berichtsjahre & 40 080, während die 
Ausgaben sich auf 36 118 beliefen. Die wich- 
tigste Einnahmequelle ist eine von den Eingeborenen 
zu zahlende Hüttensteuer im Betrage von 14 Shilling 
pro Jahr. Der Ertrag aus dieser Steuer hat den 
Voranschlag bedeutend übertrosfen, was zum Theil 
davon herrührt, daß in dem Distrikle Ubombo rück- 
ständige Steuern in erheblicherem Maße, als er- 
wartet wurde, eingegangen sind. 
Die eingeborene Polizeitruppe ist 250 Mann stark 
und wird von sechs europsklschen Offizieren und Unter- 
offizieren befehligt, sie ist auf acht Stationen ver- 
theilt. Die Kosten ihrer Unterhaltung, die etwas 
geringer als im Vorjahre waren, betrugen F 9830. 
Die Kosten der zeitweiligen Stationirung regulärer 
97 
  
Truppen aus Natal in Zululand sind in der Finanz= 
übersicht nicht mitberechnet. 
Die wesentlichen im Jahre 1891 erlassenen Ver- 
ordnungen bezogen sich auf eine Aenderung des Zoll- 
und Abgabentarifs und auf die Regelung des Ver- 
kaufs von Spirituosen an Eingeborene, Inder und 
gewisse farbige Personen. 
Zwei nene Beamtenstellen wurden geschaffen, 
nämlich die eines zweiten Arztes und die eines Auf- 
sehers für öffentliche Arbeiten und Wege. 
An öffentlichen Bauten wurden neu errichtet ein 
Gerichtsgebäude, eine Beamtemwohnung, ein Hospital 
und Baracken für die Polizeitruppe. 
Verschiedene für Eingeborene reservirte Gebiete 
wurden von einer Kommission abgegrenzt und zwar, 
wie berichtet wird, zur vollen Zufriedenheit der be- 
treffenden Stämme. 
Die Zahl der Uebertretungen hat zugenommen, 
während schwere Verbrechen nur höchst selten vor- 
gekommen sind. 
Der in den ersten Anfängen befindliche Gold- 
bergbau hat sich keiner günstigen Entwickelung zu 
erfreuen gehabt, da das Kapital noch immer kein 
besonderes Vertrauen in die Rentabilität der dortigen 
Felder zu haben scheint. Die Einnahmen aus dem 
Bergbau sind von 787 im Jahre 1890 auf 
8232 zurückgegangen. 
Die Schulen der Eingeborenen stehen alle unter 
Leitung der Missionsgesellschaften. Die Zahl der 
Schüler ist von 603 auf 719 gestiegen. 
Die Ernte war infolge der reichlichen Sommer- 
regen eine ganz vorzügliche, der Preis von Mais 
schwankte zwischen 5 und 10 Shilling pro Doppel- 
centner. Die Löhne für eingeborene Arbeiter be- 
trugen in Zululand 7 bis 10 Shilling, während 
die Löhne in Natal und den Industriecentren Trans- 
vaals die Höhe von 30 bis 40 Shilling pro Monat 
erreichten. Infolge dessen arbeiten zahlreiche Zulus 
in den letztgenannten Gegenden und kehren erst, nach- 
dem sie sich eine ansehnliche Summe baaren Geldes 
verdient haben, in ihre Heimath zurück. 
  
Tikterarische Besprechungen. 
Les maladies de I'Alridue tropicale par 
le P. Joseph Etterlé, S. J., Missionaire 
du Zambeze, Bruxelles, Socictc Belge de 
Librairie (Socieétc Anonyme). Oscar Sche- 
pens, Directeur, 16 rue Treurenberg. 1892. 
Das vorliegende Buch giebt eine höchst geistvolle 
und interessante Uebersicht der Beobachtungen und 
Erfahrungen, welche von Reisenden und Forschern 
über die Krankheiten des tropischen Afrikas gemacht 
worden sind. Nach dem Sate Experientia docet 
hat der Verfasser aus diesen Erfahrungen höchst be-
	        

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