Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1893
Title:
Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
4
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 6.
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Afrikanische Zwerginnen in Deutschland.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Ueber die Expedition des Oberstlieutenants Freiherrn v. Schele.
  • Ueber die Wissmannsche Seen-Expedition.
  • Bericht des Lieutenants Storch über eine Expedition gegen Ngalamiro.
  • Die Expedition des Dr. Baumann.
  • Basler Mission in Kamerun.
  • Ostafrikanische Baumwolle
  • Ueber eine Fahrt auf dem Kagera.
  • Gefecht bei Tabora gegen den Häuptling Sikki.
  • Eine Expedition nach den Fead- (Abgarris-) Inseln. (Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie.)
  • Uebersicht über die gesamte europäische Bevölkerung im deutschen Schutzgebiete von Südwestafrika. Januar 1893.
  • Uebersicht über die im deutschen Schutzgebiete von Südwestafrika ansässigen Deutschen und Fremden. (Erwachsene männliche Bevölkerung.)
  • Tod des Sultans von Sansibar.
  • Deutsche evangelische Mission in Ostafrika.
  • Die Bevölkerung von Windhoek.
  • Katholische Mission in Ostafrika.
  • Deutsche MIssion in Neupommern.
  • Bau eines Hotels in Windhoek.
  • Ankunft des Verstärkungs-Transports für Südwestafrika in Las Palmas.
  • Afrikanische Zwerginnen in Deutschland.
  • Gefecht bei Unyangwira.
  • Britisches Protektorat Central-Afrika.
  • Kommission zur Prüfung von Land-, Bergwerks- und sonstigen Konzessionen im britischen Protektorate Betschuanaland.
  • Eisenbahnen im französischen Westafrika.
  • Gravenreuth-Denkmal.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Weitere, für das dem gefallenen Hauptmann Freiherrn v. Gravenreuth in Kamerun zu errichtende Denkmal eingegangene Beiträge.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Ajritanische 5werginnen in Deutschland. 
Die von dem ehemaligen Begleiter Emin Paschas, 
Dr. Frauz Stuhlmann, aus den Waldregionen 
Centralafrikas nach Dar-es-Salüm mitgenommenen 
beiden weiblichen Zwergneger (Akka-Neger) sind in 
Begleitung eines schwarzen Dieners des Herrn Stuhl- 
mann mit dem Neichspostdampfer „Bundesrath“ am 
5. d. M. in Neapel eingetroffen und nach erfolgter 
zweckmäßiger Einkleidung mit demselben Dampser 
nach Hamburg weitergereist. Dr. Stuhlmann 
beabsichtigt, sich nach Antwerpen zu begeben, um 
die Negerinnen dort persönlich in Empfang zu 
nehmen und nach Berlin zu überführen. Beide 
Negerinnen sind in bestem Wohlsein und in 
bester Stimmung eingetroffen, während ein männ- 
liches Exemplar desselben Zwergstammes bereits auf 
dem Wege zur Küste verstorben ist. In wissen- 
schaftlichen Kreisen dürfle ein lebhaftes Interesse für 
die beiden Zwerginnen bekundet werden, zumal sie 
die ersten Vertreterinnen dieses merkwürdigen Volkes 
sein dürften, welche je den schwarzen Erdtheil ver- 
lassen und Europa betreten haben. 
Gefecht bei Unvangwira. 
Bei Unyangwira, der Regierungsstation in Ugogo, 
zwischen Mpwapwa und Tabora, hat nach telegra- 
bhischer Meldung ein erfolgreiches Gefecht stattgesunden, 
bei welchem die Hauptboma Massentas erstürmt 
wurde. Leider ist in dem Kampfe der Feldwebel 
der Schutztruppe Erktel gefallen, während der Lieu- 
tenant v. Bothmer eine Verwundung am Unter- 
schenkel erlitten hat. Zehn Askaris sind theits todt, 
theils verwundet. 
Britisches Protektorat Central--Afrika. 
Nach einer Bekanntmachung der „London Gazette“ 
vom 22. v. M. werden die britischen Nyasaland- 
Gebiete (vergl. D. Kol. Bl. 1891, S. 245) in Zukunft 
amtlich als „Britisches Central-Afrika-Protektorat" 
bezeichnet werden. 
  
Rommisston zur prüfung von Land-, Bergwerks- 
und sonstigen Ronzessionen im brilischen protektorate 
Betschunanaland. 
Durch eine Proklamation vom 10. Jannar d J. 
hat der Ober-Kommissar für Südafrika eine Kommission 
eingesetzt, welche angebliche Land-, Bergwerks= und 
sonstige Konzessionen im britischen Protektorat 
Betschuanaland prüfen und begutachten soll. Die 
Kommission besteht aus einem Präsidenten, zwei 
Kommissaren und einem Sekretär, welche vom Ober- 
Kommissar ernannt werden. Sie hat in den amtlichen 
nnd Kilometer. 
  
158 — 
Blättern der Kapkolonie und von Betschnanaland 
rechtzeitig bekannt zu machen: 
1. den Zeitpunkt, bis zu welchem die Konzessions- 
ansprüche angemeldet sein müssen. 
Zeit und Ort der Prüfungsterminc. 
Nicht rechtzeitig angemeldete Ansprüche können 
weder zur Prüfung zugelassen noch als gültig an- 
erkannt werden, es sei denn, daß dies auf Grund 
einer besonderen Ermächtigung des Ober-Kommissars 
geschieht. Ueber das Prüfungsverfahren, das sich im 
Allgemeinen nach den gesetzlichen Bestimmungen der 
Kapkolonie richten soll, beschließt die Kommission 
selost. Sie hat das Recht, Zeugen zu laden und 
eidlich zu vernehmen sowie gegen Nichterscheinende 
Strafen zu verhängen; in dieser Beziehung ist sie 
mit denselben Befugnissen ausgestattet wie das Oberste 
Gericht der Kapkolonie. Mit der Beweisaufnahme 
kann der Präsident oder einer der beiden Kommissare 
mit dem Sekretär beaustragt werden. Eingeborene 
Häuptlinge und sonstige betheiligte Personen sind 
rechtzeitig von den Terminen zu benachrichtigen und 
auf ihren Antrag zu vernehmen. Ueber die Ver- 
bendlunoen soll ein genaues Protokoll geführt 
werden. 
Eisenbahnen im französischen Weflafrika. 
Seit Mitte der achtziger Jahre ist in der 
Senegalkolonie eine Eisenbahn zwischen St. Louis 
und Dakar in der Länge von 263 km in Betrieb. 
Die Spurweite beträgt 1 m. Die Bahn besitzt 
18 Zwischenstationen. Es verkehrt auf ihr in jeder 
Richtung täglich ein Zug, welcher die Strecke in 
12 Stunden zurücklegt. Die Fahrpreise betragen 
31,55 Frcs. in I., 21,05 Frcs. in II., 14,45 Frcs. 
in III. Klasse für die ganze Linie. Der Frachtsatz 
beläuft sich im Durchschnitt auf 20 Cenk. pro Tonne 
Die Bahn wird von der Com- 
bagnic de construction des Batignolles betrieben, 
welche die Konzession für 99 Jahre besihzt und ein 
Ertragsminimum von 1154 Fres. für den Betriebs- 
kilometer garantirt erhalten hat. 
Einc zweite schmalspurige Eisenbahn ist kürzlich 
am Mittellaufe des Senegal zwischen Kayes und 
Bafulabé zur Umgehung der dortigen Stromschnellen 
fertig gestellt worden. Wie die Annales apostoliques 
mittheilen, ist im September 1891 eine Expedition, 
geführt vom Kommandanten Marmier, in das 
Gebiet des oberen Senegal gegangen, um die Frage 
der Verlängerung der letzterwähnten Bahn bis zum 
Niger zu studiren. Der Bericht des Kommandanten, 
welcher jetzt fertig gestellt ist, empfiehlt sofortige In- 
angriffnahme der neuen Linie, zunächst bis Kita. 
Die Kosten veranschlagt er auf 75 000 Frcs. für 
den Kilometer, d. h. auf 15 Millionen für die 
Strecke von Bafulabé bis Kita, die Banzeit auf 
4 Jahre. Er erachtet Herstellung von regierungs- 
wegen, unter Aufsicht von Militärs, für die beste 
und billigste Methode.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment