Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • enterFullscreen
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Volltext: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1893
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893.
Bandzählung:
4
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1893
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 8.
Bandzählung:
8
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)
  • Titelseite
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1/2. (1/2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8/9. (8-9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11.)
  • Stück Nummer 12/13. (12/13.)
  • Stück Nummer 14/15 (14/15)
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Amtlicher Teil.
  • Änderung der Satzung der Pomona-Diamanten-Gesellschaft.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Stück Nummer 18/19. (18/19.)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Volltext

Deutsches Kolonialblatt 
Amtsblatt fũr die Schutzgebiete in Afrika und in der Sũdsee 
Herausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
  
26. Jahrgang. Berlin, den 1. September 1915. Nnummer 16/17. 
Diese Zeitschrift erscheimt in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beibefte beigefügt die mindestens einmal 
vierfeljährlich erscheinenden: „Mitteilungen aus den deutschen Schutzgebieten“. Herausgegeen von Dr. Marquardsen. Der 
boertelsaorlich Abonnementspreis für das Kolonialblau mit den Beilbefien beträgt beim zuge dusch die Vost und die Buch- 
handlungen 4 4.—, direkt unter Streifband durch die Verlagshuchbandlunge a) A& 5,— für Deutschland einschl. der deutschen 
Schutzgebtete und Osterreich-= Ungarns. d) 4+. 6.— für die Länder des Weltpostvereins. — Einsendungen und Anfragen find an die 
Königliche Hofduchhandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn. Berlin 8W68, Kochstraße 68—71. zu richten. 
  
  
  
Inhalt: Amtlicher Teil: Anderung der Satzung der Pomona-Diamanten-Gesellschaft. Vom 9. August 1915 
S. 313. — Personalien S. 313. 
Nichtamtlicher Teil: Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten (fünfte Mitteilung) S. 318. 
Togo: Uberführung gefangener Deutscher von Dahomey nach Frankreich S. 342. 
Samoa: Verzeichnis der auf Motuihi kriegsgefangenen Deutschen S. 343. 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Der niederländische Kakao= und Kakaobutter-Markt 
im Jahre 1914 S. 343. — Der Lissaboner Kakaomarkt im Mai und Juni 1915 S. 347. — Kakaoausfuhr aus Haiti 
S. 347. — Die neue Baumwollernte der Vereinigten Staaten von Ameerrika S. 318. — Errichtung eines Kautschuk- 
marktes in Batavia S. 348. — Niederländisch-Indien S. 318. 
Literatur-Bericht S. 348. — Neue Literatur (VIII.) S. 349. 
Eelee Amitlicher Teil 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
finderung der Satzung der Domona-Diamanten-Gesellschaft. 
Vom 9. August 1915. 
In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juli 1915 ist beschlossen worden, den 
§ 15 der Satzung dahin abzuändern, daß die Bilanz und Gewinn= und Verlustrechnung innerhalb 
neun Monate nach Jahresfrist vorzulegen ist. 
Der § 15 Absatz 1 erhält daher folgende Fassung: 
Der Vorstand hat auf den letzten Tag eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine 
Gewinn= und Verlustrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr zu ziehen und diese Vorlage inner- 
halb neun Monate nach Schluß eines jeden Geschäftsjahres mit einem den Vermögensstand und 
die Verhältnisse der Gesellschaft entwickelnden Bericht dem Aufsichtsrat und mit dessen Bemerkungen 
der Hauptversammlung vorzulegen. · 
Zu dieser Anderung ist die Genehmigung des Reichs-Kolonialamts erteilt worden. 
Berlin, den 9. August 1915. 
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts. 
Im Auftrage: 
Haber. 
  
  
Dersonalien. 
Raiserliche Schutztruppen. 
A. K. O. vom 4. August 1915. 
Ein Patent ihres Dienstgrades erhalten: 
Professor Dr. Werner, Oberstabsarzt in der Schutztruppe für Kamerun und für die Dauer des 
mobilen Verhältnisses dem Chef des Feldsanitätswesens zur Verwendung überwiesen.
	        

Downloads

Downloads

Das gesamte Werk oder die angezeigte Seite kann hier in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

METS METS (Gesamtwerk) PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel Bild Groß Bild Master Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Preußische Gesetzsammlung
4 / 64
Borussia. Bilder aus der Geschichte des preußischen Vaterlandes.
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welche Farbe hat der blaue Himmel?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.