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Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Contents: Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1893
Title:
Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893.
Volume count:
4
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1893
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 2.
Volume count:
2
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Personal-Nachrichten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.
  • Title page
  • Vorwort.
  • Index
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Prepage
  • I. Einleitung.
  • II. Die ursprüngliche Entwicklung der Landschaft in den sächsischen Landen.
  • III. Die alte ständische Verfassung. (1438 - 1831.)
  • Das ständische Recht der sogenannten ,,willkürlichen" Zusammenkünfte.
  • Corporative Zusammensetzung der Landtage.
  • Die verschiedenen Arten der Ständeversammlungen.
  • Geschäftsgang bei den Ständeversammlungen.
  • Ceremoniell bei der Landtagseröffnung.
  • Formalien der Landtagsverhandlungen.
  • Das Verfahren bei Abfassung ständischer Schriften.
  • IV. Die Wirksamkeit der alten Stände.
  • Steuerbewilligungsrecht.
  • Mitwirkung bei Regierungsacten.
  • Wirksamkeit in kirchlichen Angelegenheiten.
  • Mitwirkung bei Errichtung von Landescollegien.
  • Mitwirkung bei der Gesetzgebung.
  • Schlußbetrachtung.
  • V. Der Sächsische Behördenorganismus zur Zeit der alten ständischen Verfassung.
  • VI. Die ersten Regierungsjahre des Königs Anton.
  • Eintritt des Geheimen Raths von Könneritz in das Geheime Cabinett und Berufung des Ministers von Lindenau in den königl. sächsischen Staatsdienst .
  • Einleitende Schritte behufs Herbeiführung von Abänderungen der alten ständischen Verfassung.
  • Streben nach Erweiterung der finanziellen Zuständigkeit des Landtags.
  • Schritte zur Herbeiführung größerer Publicität der ständischen Verhandlungen.
  • Schärferes Hervortreten einer systematischen Opposition auf dem Landtage.
  • Die Septemberunruhen des Jahres 1830.
  • Schritte aus der Mitte der Regierung im Interesse einer den Bedürfnissen des Landes entsprechenden Neugestaltung der staatlichen Verhältnisse.
  • Prinz Friedrich August zum Mitregenten, Lindenau zum Cabinetsminister ernannt.
  • VII. Der Cabinetsminister von Lindenau und die Mitglieder des Geheimen Raths.
  • Bernhard August von Lindenau.
  • Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Jänkendorf.
  • Johann Adolph von Zezschwitz.
  • Hans Georg von Carlowitz.
  • Julius Traugott Jacob von Könneritz.
  • Heinrich Anton von Zeschau.
  • VIII. Die Verhandlungen im Geheimen Rath über die neue Verfassung.
  • IX. Die Mitglieder des Landtags von 1831.
  • Otto Victor, Fürst, Graf und Herr von Schönburg.
  • Albert von Carlowitz.
  • Dr. Christian Adolph Deutrich.
  • Christian Gottlieb Eisenstuck.
  • X. Die Verhandlungen des Landtags über die neue Verfassung.
  • XI. Vernehmung des Landtags mit der Staatsregierung über die neue Verfassung. Veröffentlichung der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 und deren Einführung. Schlußwort.
  • Beilagen.
  • Beilage Nr. 1. Verzeichniß der in den sächsischen Landen bis zur Einführung der constitionellen Verfassung abgehaltenen Landesversammlungen.
  • Beilage Nr. 2.
  • Beilage Nr. 3. Der Landschafft Vereinigung in dem Bruder-Kriege zwischen Churfürst Friderico II. und Hertzog Wilhelm zu Sachsen de Anno 1445.
  • Beilage Nr. 4. Bericht über den Verlauf des im Jahre 1548 in Leipzig abgehaltenen Landtags.
  • Beilage Nr. 5. Bericht über den Verlauf der aufständischen Bewegungen in Sachsen im Herbst des Jahres 1830.
  • Beilage Nr. 6.
  • Beilage Nr. 7. Entwurf der Verfassungs-Urkunde des Königreichs Sachsen.
  • Beilage Nr. 8. Verzeichniß der Mitglieder des Landtags von 1831.
  • Beilage No. 9. Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen.

Full text

— 138 — 
besaß. Die ganze Bewegung ging eben viel weniger gegen die 
Regierung und ihren allerhöchsten Würdenträger, als gegen ein— 
zelne von deren Organen.“) 
Schritte aus der Die Nothwendigkeit einer, den jeweiligen Bedürfnissen des 
Mitte der Regie- « » 
rung im Interesse Landes entsprechenden Neugestaltung der staatlichen Verhältnisse 
einer den Beodbe) hatte inzwischen innerhalb der obersten Landescollegialbehörde selbst 
mrprhennn eine von echt patriotischem Geiste getragene beredsame Vertretung 
scicen Ber. gefunden, der es wesentlich zu verdanken sein dürfte, daß die 
Bewegung von 1830 in ihren allmälig sich steigernden Aus- 
schreitungen keine an die Fundamente des Staatswesens Hand 
anlegenden Dimensionen annahm, sondern in des Wortes eigent- 
lichster Bedeutung „vor dem Thron stehen blieb“. Nach den bio- 
graphischen Mittheilungen des Geheimen Raths von Weber über 
den Grafen Einsiedel ist es der Geheime Rath von Könneritz ge- 
wesen, der zuerst, bereits nach den Pariser Julitagen, den Grafen 
Einsiedel auf den, sich namentlich auch unter den wohlgesinnten 
Elementen der Bevölkerung immer lebhafter geltend machenden 
Wunsch aufmerksam gemacht hat, daß dem Prinzen Friedrich 
August, Bruderssohn des Königs Anton, eine größere Theilnahme 
an den Regierungsgeschäften verschafft werden möchte.') Das 
erste Mal zurückgewiesen, brachte Herr von Könneritz diese Ange- 
legenheit nach den Vorgängen in Brüssel nochmals zur Sprache, 
— 
*) Es liegt uns ein Brief eines angesehenen Leipziger Universi- 
tätsprofessors aus jenen Tagen vor, der seinem Dresdner Freunde 
berichtet, welche Entrüstung es allenthalben in Leipzig erregt habe, 
als im November des Jahres 1830 ein Leipziger Bilderhändler eine 
Carricatur zum Verkauf ausgehängt hatte, den Dey von Algier, 
Karl X., den Herzog Karl von Braunschweig und eine vierte Person 
mit den Gesichtszügen des Königs Anton darstellend, mit der Unter- 
schrift: „Die Bostonparthie“. Unter den Studirenden war der Un- 
wille darüber so groß, daß verschiedene derselben und zwar ohne gegen- 
seitige Verabredung, Anzeige von der Unschicklichkeit der Polizei machten 
und Bestrafung des betreffenden Bilderhändlers verlangten. 
**) Archiv für die Sächsische Geschichte a. a. O. S. 167.
	        

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