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Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1893
Title:
Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893.
Volume count:
4
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1893
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Dienstinstruktion für den Leiter der Station Yaúnde.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Dienstinstruktion für den Leiter der Station Yaúnde.
  • Rückkehr der Expedition v. Stetten nach Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Beilage zu Nr. 24 des „Deutschen Kolonialblattes", IV. Jahrgang.

Full text

werden die Aufgaben der von Ihnen geleiteten 
Station in höherem Maße als bisher erfüllt werden 
können, und wollen Sie sich für Ihr Verhalten 
folgende Instruktion zur Richtschnur dienen lassen: 
Im Verkehr mit den Eingeborenen wollen Sie 
vor Allem darauf bedacht sein, Streitigkeiten zu ver- 
meiden und freundliche Beziehungen zu knüpfen und 
aufrecht zu erhalten. Zur Verhängung von Strafen 
über die Eingeborenen wollen Sie sich nur dann 
für ermächtigt halten, wenn es sich um Strasthaten 
handelt, welche gegen die von Ihnen geleitete Station 
oder das Personal derselben gerichtet sind. 
Ihnen über die Eingeborenen eine allgemeine 
Gerichtsbarkeit zu übertragen, empfiehlt sich nicht, da 
die Vollstreckung der Urkheile in einem fern von der 
Küste gelegenen Orte kaum ausführbar und jedenfalls 
geeignet ist, unliebsame und in ihren Folgen unbe- 
rechenbare Zwistigkeiten zwischen dem Stationspersonal 
und den Eingeborenen herbeizuführen. 
Die Station Yaunde hat zusammen mit der 
Station Lolodorf vor Allem den Zweck, die von 
Maunde nach der Küste führende Handelsstraße offen 
zu halten. Auf dies Ziel muß hauptsächlich durch 
Belehrung der an der Straße wohnenden Stämme 
über die auch ihren Interessen nützliche Ausdehnung 
des Handels hingewirkt werden, und wollen Sie 
beachten, daß ein bewaffnetes Einschreiten gegen 
Uebergriffe der Eingeborenen nur im Nothfall dann 
stattfinden darf, wenn der Ersolg desselben mit Sicher- 
heit zu erwarten steht. 
Ihre nächste Aufgabe ist es, durch Anknüpfung 
freundschaftlicher Beziehungen zu allen umwohnenden 
Häuptlingen und Stämmen für die Ausdehnung 
deutschen Einflusses und Verbreitung von Sitte und 
Kultur zu sorgen, sowie unseren Handelsinteressen 
neue Wege zu bahnen. 
Sie wollen ferner Versuche mit der Anpflanzung 
von Kafssee, Kakao, Vanille, Gummipflanzen, Faser- 
pflanzen, Pfeffer, Droguen= und anderen Nutbpflanzen 
gefälligst anstellen bezw. fortsetzen und dabei feststellen, 
ob und unter welchen Bedingungen diese Kulturen 
sich als lohnend für das Schutzgebiet erweisen können. 
Auch werden Sie es sich weiter angelegen sein lassen, 
die Eingeborenen zur Arbeit zu erziehen und zu 
veranlassen, sich auch an der Küste als Arbeiter zu 
verdingen. 
Sie werden endlich regelmäßige meteorologische 
Beobachtungen vornehmen und, soweit Ihre übrigen 
Aufgaben es gestatten, die Erforschung des Yaunde- 
landes mit Bezug auf Botanik, Zoologie und Eth- 
nologie fortsetzen. Die gemachten Sammlungen stehen 
bestimmungsgemäß zur Verfügung des Auswärtigen 
Amts 
Ueber die Fortschrikte der Arbeiten haben Sie 
regelmäßig, mindestens vierteljährlich, durch Vermitte- 
lung des Kaiserlichen Bezirksamtes Kribi, welchem 
ich die von Ihnen geleitete Station unterstellt habe, 
zu berichten. gez. Leist. 
562 
  
Nückkehr der Expedition v. Stetten nach Ramerun. 
Nach der letzten die v. Stettensche Expedition 
betreffenden Veröffentlichung (Nummer 21 S. 496 ff. 
dieses Blattes) war die Zurückbeförderung derselben 
von Yola nahe bevorstehend. Wir entnehmen darüber 
einem Bericht des Premierlieutenants Haering das 
Folgende: 
Am 31. August traf der Dampfer „Kuka“ der 
Royal Niger Compagnie mit der von dem Freiherrn 
v. Uechtriß geführten Kamerunhinterland-Expedition 
an Bord vor Yola ein. Wie es nach den freund- 
schaftlichen Beziehungen, welche zwischen dem Premier- 
lieutenant v. Stetten und dem Emir von Yola 
geherrscht und sich nach des Ersteren Abreise auf 
seinen Nachfolger, Premierlieutenant Haering, über- 
tragen hatten, nicht anders zu erwarten war, fand 
v. Uechtritz bei dem Emir das bereiteste Entgegen- 
kommen und erhielt schon kurz nach seiner Ankunft 
die Erlaubniß, die Gebiete des Emirs zu betreten. 
Er bezog zunächst am 4. September mit seiner Truppe 
die von der v. Stettenschen Expedition bewohnten, 
auf einem Hügel am Benne belegenen Hütten. 
Die Abreise des Premierlieutenants Haering ver- 
zögerte sich durch die Verhandlungen, welche der 
gleichzeitig anwesende Generalagent der Royal Niger 
Compagnie mit dem französischen Schiffslientenant 
Mizon zu führen hatte. Wenngleich dieselben keinen 
Ersolg hatten, insofern Mizon mit seinen Schiffen 
bei Yola verharrte, gelang es doch der Einwirkung 
des Generalagenten unschwer, den Emir von Yola 
zur Herausgabe der ihm von Mizon geschenkten 
Messingkanonen und Hinterladergewehre zu vermögen. 
Am 6. September sebte sich endlich die „Kuka“ in 
Fahrt und erreichte am 16. nachmittags Akassa. Die 
Verpflegung der v. Stettenschen Expedition während 
der Fahrt und in Akassa war gut und ausreichend, 
und der Gesundheitszustand der Mannschaft ließ 
nichts zu wünschen übrig. - 
Von Kamerun war zur Abholung des Premier= 
lieutenants Hacring und seiner Truppe S. M. S. 
„Hyäne" beordert, welche am 28. September die 
Truppe einschiffte und mit ihr am 29. wohlbehalten 
Kamerun erreichte. 
Togo. 
Einem Berichte aus Togo über das Gedeihen euvopkischer 
Pflanzen und Gemüsearten 
entnehmen wir Folgendes: 
Die mit Anbau von europäischen Gemüsesäme- 
reien gemachten Versuche haben im Gegensaßz zu den 
in anderen tropischen Gegenden gemachten Erfah- 
rungen glänzende, die mit Blumen recht zufrieden- 
stellende Resultate ergeben, während die Anbauwer- 
suche von europäischen Futterkräutern und Feldfrüchten 
mehr oder weniger als gescheitert zu betrachten sind. 
Von Gemüsen wurden folgende Sorten angebaut:
	        

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