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Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1893
Title:
Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
4
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 3.
Volume count:
3
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Verwendung der Banane.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Instruktion an den Stationschef von Tabora, Sigl.
  • Gefecht gegen die Wahehe. [Bericht von Dr. Arning, stellvertretender Stationschef der Station Kilossa]
  • Zur Skizze der Karawanen-Verbindungen mit dem Victoria-Nyansa. [anliegend: Skizze der augenblicklich begangenen Karawanenstrassen vom West- und Südufer des Victoria-Nyansa zur Küste]
  • Tabakproben aus Yaúnde.
  • Bestrafung von Massais durch den Kompagnieführer Johannes.
  • Von der Station Misahöhe (Togo).
  • Ostafrikanische Perlen.
  • Ein für tropische Malariagegenden besonders geeignetes Getränk.
  • Über Sklaverei in den verschiedenen Theilen Niederländisch-Indiens.
  • Seychellen-Inseln.
  • Fiji. [=Fidschi.]
  • Der Handel im Gebiete der Oelflüsse.
  • Die wirthschaftliche Lage der britischen Kolonien.
  • Erforschung des Juba-Flusses.
  • Die Erhebung von Einfuhrzöllen für den Hafen von Sansibar.
  • Otto Peter Kakala.
  • Die vier Negerknaben. [Ausbildung in Altona]
  • Sir Portals Expedition nach Uganda.
  • Die Verwendung der Banane.
  • Postpacketdienst für das südwestafrikanische Schutzgebiet.
  • Zollfreie Einfuhr von Olivenöl aus Tunis nach Frankreich.
  • Ausdehnung der Einschränkung des Spirituosenhandels in Betschuanaland auch auf „Kölnisches Wasser".
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Minimum von Arbeit ihren Lebensunterhalt er- 
werben können, so werden sie nicht mehr zu den 
mühevollen Arbeiten in den Tabak= und Baumwollen- 
feldern zu bewegen sein. Binnen Kurzem wird die 
Bananenkultur in Amerika dasselbe Unheil anrichten 
wie die Einführung der Kartoffel in Irland. Die 
Neger werden keine Lust mehr zur Arbeit ver- 
spüren und wieder in den Zustand der alten Bar- 
barei zurückfallen. An diese Ausführungen knüpft 
der „Standard“ noch eine Reihe interessanter No- 
tizen über den Nuten und die Kultur der Bananen, 
von denen wir einige als auch für unsere Leser von 
Interesse hier folgen lassen. 
Die Banane ist viel nahrhafter und 100 mal 
fruchtbarer als die Kartoffel; ein mit Bananen be- 
pflanzter Acker produzirt an Gewicht 44 mal mehr 
Früchte als ein mit Kartoffeln bepflanzter Acker 
und 135 mal mehr als ein Weizenfeld. Die Ba- 
naue wird sowohl roh als auch auf die verschiedenste 
Weise zubereitet genossen. In Mombuttu und vielen 
anderen Ländern Centralafrikas wird die Banane 
in der Sonne getrocknet und zu Mehl verarbeitet, 
welches sich monatelang hält. In Westindien genießt 
man sie auch vielfach unreif als Gemüse, oder in 
Pfannkuchenform gebacken. In Verbindung mit 
Zucker und Orangeschalen giebt die Banane ein sehr 
angenehmes Kompott, welches in England sehr beliebt 
ist. Bei einer wildwachsenden abessinischen Bananen- 
art, der „Ensete“, ist auch der Blumenstiel eßbar. 
Der bekannte Reisende Bruce erklärt, daß diese 
Bananenstiele, weich gekocht, mit Butter oder Milch 
genossen, eins der nahrhaftesten und schmackhaftesten 
Gerichte Afrikas seien. Schließlich wird aus den 
unreisen Bananen ein berauschendes Getränk her- 
gestellt, das Merissa. Dieses Bananenbier wird am 
oberen Nil und im ganzen ostafrikanischen Seengebiet 
getrunken und vertritt dort den Palmwein und das 
Hirsebier der Küste. Aber hiermit ist der Nutzen 
dieser Pflanze noch lange nicht erschöpst. 
Aus den Samenkörnern wird eine Medizin her- 
gestellt, die eine sehr heilkräftige Wirkung hat und 
gegen Geschwüre und Brandwunden angewandt wird. 
In Tonkin dient die Asche der verbrannten Stengel 
als Reinigungsmittel für den Zucker. In Dalka 
versertigt das Landvolk aus den Pflanzenfasern 
Bogensehnen, mit denen die Baumwolle gelämmt 
wird und in Indien wird aus den Fasern ein Stoff 
gewebt, welcher an Haltbarkeit kaum dem berühmten 
Manilahanf nachsieht, der ebenfalls von einer Ba- 
nanenart, der Abaka, gewonnen wird. Die getrock- 
neten Blätter der Banane werden in Centralafrika 
zum Decken der Hütten verwendet, während die 
jungen grünen Blätter ein vorzügliches Viehfutter 
abgeben. Selbst wenn die Lebenskraft dieser nütz- 
lichen Pflanze versiegt ist, so liesert sie noch ein 
vorzügliches Düngungsmittel. 
Das Heimathland der Vananen ist, wie bei vielen 
anderen nützlichen Pflanzen, schwer zu bestimmen; es 
ist jedoch wahrscheinlich, daß sie aus Ostindien 
  
68 — 
stommt, wo sie noch jetzt in den Niederungen des 
Indus und Ganges ein Hauptnahrungsmittel der 
Bevölkerung bildet. Aber es ist zweiselhaft, wann 
sie von dort nach Afrika gekommen ist. Im frühesten 
Alterthum ist sie jedenfalls in Aegypten unbekannt 
gewesen, da sich auf den alten ägyptischen Denk- 
mälern keine Abbildung der Pflanze befindet und 
auch in den Inschriften ihrer nirgends Erwähnung 
geschieht. Nach der Ansicht Emin Paschas ist 
die noch in Abessinien wildwachsende Ensete die 
Mutterpflanze aller afrikanischen Bananenarten; von 
Abessinien wären die Bananen durch die Galla 
oder Wahuma in das Seengebiet verpflanzt und 
von dort weiter nach dem Süden und Westafrika 
gelangt. Nach der Entdeckung Amerikas hat die 
Banane auch dort Eingang gefunden und ist in 
Süd= und Mittelamerika schon seit Jahrhunderten 
einc der hervorragendsten Nuhpflanzen geworden. 
  
Poflpacketdienst für das südwestafrikanische Schutzgebiet. 
Seit Anfang dieses Jahres ist ein Postpacket- 
dienst für das südwestafrikanische Schußgebiet in der 
Weise eingerichtet, daß ein Austausch von Postpacketen 
ohne Werthangabe bis zum Gewicht von 3 kg 
zwischen Deutschland und der Postagentur in Wind- 
hoek auf dem Wege über England, Kapstadt und 
Walfischbai stattfindet. 
Zwischen Walfischbai und Windhock soll die Be- 
förderung der Packete durch Kameele erfolgen. Der 
erste Versuch hiermit war infolge unvernünftiger 
Behandlung der Thiere auf dem Marsche ungünstig 
ausgefallen. Inzwischen sind brauchbare Wärter 
herangebildet worden, so daß die Kameele wieder 
zur Postbeförderung eingestellt worden sind. Sollten 
sie diesen Dienst auf die Dauer nicht ertragen, so 
werden sie von Tragochsen, den zwar langsameren, 
aber desto zuverlässigeren Lastthieren Südafrikas, 
abgelöst werden. 
  
Sollfreie Einfuhr von Glivenöl aus Cunis nach 
Frankreich.") 
(Journal ollicich vom 20. November 1892.) 
Durch Dekret vom 19. November 1892 hat die 
französische Regierung die Menge des Oliven= und 
Tresteröls, welche auf Grund des Gesetzes vom 
19. Juli 1890 aus Tunis nach Frankreich zollfrei 
eingeführt werden kann, für die Zeit vom 1. Dezem- 
ber 1892 bis 30. November 1893 auf 10 Millionen 
Liter setzgesetzt. 
  
*) Vergl. wegen der ubrigen Zollbefreiungen von Er- 
zeugnissen aus französischen Kolonien bei ihrer Einfuhr in 
Frankreich D. Kol. Bl. Bd. II S. 439 f., sowie Vb. 1II 
S. 55, 112 und S. 617 f.
	        

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