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Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1894
Title:
Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
5
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1894
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 11.
Volume count:
11
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)
  • Stück Nummer 26. (26)

Full text

Mr. Chambers von der Universities' Mission 
ist am 4. März d. Is. im Alter von 32 Jahren in 
Sansibar gestorben. 
Nus fremden Rolonirn. 
Sir Gerald Hortals Bericht über Uganda. 
Die Berichte des kürzlich verstorbenen Sir Gerald 
Portal über seine Mission nach Uganda sind be- 
kanntlich dem englischen Parlament vorgelegt worden. 
Danach ist keine Hoffnung vorhanden, daß sich, 
wenigstens in den nächsten Jahren, die Kosten der 
Okkupation rentiren würden. Dagegen bestehen 
wichtige Rücksichten philanthropischer und strategischer 
Natur, welche für die Aufrechterhaltung britischer 
Antorität in irgend einer Form sprechen. 
Sir Gerald Portal nennt fünf Möglichkeiten 
für die Lösung der Ugandafrage: 
1. Gänzliche Evaknation. 
2. Uebertragung von Uganda und der ganzen 
Interessensphäre an Sansibar. 
3. Verwaltung durch Sansibar im englischen 
Auftrage. 
4. Direkte Verwaltung durch die britische Ne- 
gierung. 
5. Eine Verschmelzung der drei letztgenannten 
Vorschläge, so daß die Verwaltung Ugandas von 
England und Sansibar gemeinsam geführt würde. 
Mit Bezug auf die Hauptfrage der Räumung 
oder Beibehaltung äußert Sir Gerald Portal sich in 
nachstehendem Sinne: Durch die von den Vertreiern 
der britisch-ostafrikanischen Gesellschaft mit den ein- 
geborenen Häuptlingen abgeschlossenen Verträge hätten 
diese letzteren den Eindruck gewonnen, als ständen 
sie mit der britischen Regierung im Vertrags- 
verhältniß. Wenn nun plößlich die englische Kontrole 
ganz aufhörte, so würde dadurch dem englischen 
Prestige unter allen Völkern jener Gebiete ein harter 
Stoß verseßt werden, und wenn nicht eine andere 
Macht sofort in Uganda an Englands Stelle trete, 
so würde die ganze Stellung der Europäer in Ost- 
und Centralafrika erschüttert werden. Es würde 
daher ganz natürlich sein, wenn sich im Falle der 
Evaluation eine andere Macht in Uganda, dem 
Schlüssel des Nilthals und der reichsten Gcebiete 
Centralafrikas, sestsetzte. Sir Gerald Portal ist 
daher der Ansicht, daß von einer Näumung Ugandas 
nicht die Rede sein dürfe. 
Was die Britisch-Ostafrikanische Gesellschaft betreffe, 
so habe die Erfahrung gezeigt, daß man sich von 
ihrer Thätigkeit als politischen Verwaltungsorgans 
keinen Nutzen versprechen könne. Als eine Gesell- 
schaft zur Betreibung und Förderung des Handels 
könne sie freilich noch wesentliche Dienste leisten. 
Sir Gerald Portal formulirt nun seine Vor- 
schläge über die künftige Verwaltung Ugandas in 
folgender Weise: 
  
238 
  
1. Ein britischer Kommissar solle für Uganda 
angestellt und ihm eine bestimmte Anzahl von 
Beamten und Soldaten unterstellt werden. Seine 
Befugnisse würden darin bestehen, die Interessen der 
Europäer zu schützen, das Land gegen äußere und 
innere Feinde zu sichern, Zölle zu erheben, den 
Handel zu fördern und dem Sklavenhandel entgegen- 
zutreten, während er sich in die Details der Ver- 
waltung, die den eingeborenen Häuptlingen über- 
lassen würden, nicht einzumischen habe. 
2. Ein Beamter solle für die Beaussichtigung 
der Kommunikationen und des Karawanenverkehrs 
zwischen Kikuyn und dem Victoria-Nyanza ernannt 
werden. 
3. Eine Station wäre an der „Berkeleybai“ des 
Victoriasees zu errichten als Endpunkt des Kara- 
wanenverkehrs. Von dort aus müsse der Güter- 
transport nach Uganda durch zwei zu erbauende 
Dampfser erfolgen. 
4. Ein Kommissar mit den nöthigen Beamten 
und Mannschaften müsse in Kikuyn eingesetzt werden. 
Da der Handelsverkehr der um den Victoriasee 
gelegenen Gebiete nach der ostafrikanischen Küste 
wegen des besseren Zustandes der Wege bisher im 
Wesentlichen durch das deutsche Schußgebiet geleitet 
worden sei und dadurch den Engländern manche Ein- 
nahme verloren gehe, sei es nothwendig, die eng- 
lische Ronte nach der Küste, welche die kürzeste sei, 
derartig zu verbessern, daß der Handel seinen Weg 
künftig durch britisches Gebiet nehme. In aus- 
reichender Weise könnte dies nur durch den Bau 
einer Eisenbahn bewirkt werden. 
Die Gesammtkosten der Verwaltung Ugandas 
nach den im Vorstehenden dargestellten Grundsätzen 
wird auf ## 50 000 für das Jahr berechnet, eine 
Summe, die bei zunehmendem Wohlstande des Landes 
zweifellos mit der Zeit sich verringern würde. 
Inzwischen hat die englische Regierung beschlossen, 
Uganda zum britischen Schutzgebiet zu erklären und 
eine regelrechte Verwaltung daselbst zu begründen. 
  
Pondoland. 
Das amtliche Publikationsorgan der Kapregierung 
veröffentlicht eine Proklamation des Gouverneurs 
und High Commissioners vom 20. März d. Is., 
durch welche Pondoland zu britischem Besitzthum er- 
klärt und die Einverleibung in die Kapkolonie aus- 
gesprochen wird. Gleichzeitig werden die Ernennungen 
verschiedener Beamten für Ost= und für West-Pondo- 
land bekannt gemacht. 
Die Schutztruppe im Nongostaat. 
Wie wir dem „Bulletin ollcicl de TEtat 
indépendant du Congo“) entnehmen, ist die im 
Jan.—Fv. 1894. 
  
*) 100 anncc.
	        

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