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Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1894
Title:
Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894.
Volume count:
5
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1894
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 12.
Volume count:
12
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Advertising

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Advertising

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)
  • Stück Nummer 26. (26)

Full text

Gelände. Man erreicht dasselbe vom Flußufer nach 
einem Anstieg von wenigen Minnten und tritt, nach- 
dem man einen Komplex von Häusern, welche zur 
Unterbringung von Beamten und Handwerkern, zu 
Wohnungen für die farbigen Gouvernementsarbeiter, 
zur Aufbewahrung von Materialien dienen, in die 
ausgedehnten Parkanlagen, welche um das Gonver-= 
neurshaus als Mittelpunkt in geschmackvoller Weise 
gruppirt sind. Sie geben dem Fleiße, welcher hier 
seit der deutschen Besitzergreifung geherrscht hat, 
das beste Zeugniß und suchen ihres Gleichen an der 
afrikanischen Westküste. Saubere Kieswege, vielfach 
bepflanzt mit Mango= und Brotfruchtbäumen, be- 
grenzen die einzelnen Abtheilungen des Parks und 
bieten dem Besucher alle Bequemlichkeit. Neben den 
Repräsentanten des früheren Zustandes, mächtigen 
Baumwollbäumen, schlanken Oel= und Kokospalmen, 
zahlreichem Bambusgesträuch, findet man hier die 
verschiedenartigsten Vertreter der tropischen Vegetation, 
welche aus anderen Ländern, insbesondere der por- 
tugiesischen Nachbarkolonie St. Thomé, hergeschafft 
sind. Auch sind kleinere Versuchspflanzungen tro- 
pischer Nutzpflanzen angelegt, von denen eine etwa 
zweijährige von Liberiakaffee, im Februar im herr- 
lichsten Blüthenschmuck prangend, besonders erwähnt 
sein mag. Eine besondere Weihe erhält der Gou- 
vernementspark durch die Denkmäler, welche hier 
den im Dienst der deutschen Sache gestorbenen 
Männern errichtet sind. Zur Zeit unserer Ankunft 
war man mit den Arbeiten zur Wiederherstellung 
der durch die Unruhe an den Gebäuden verursachten 
Beschädigungen bereits energisch vorgegangen. Ich 
hatte Schlimmeres zu sehen erwartet; das Gonver- 
neurshaus war völlig wieder in den alten Stand 
gesetzt, das stattliche Verwaltungsgebäude desgleichen, 
und hätten nicht wegen Mangels von Glas die 
Fensterscheiben gesehlt, man würde nicht daran er- 
innert sein, daß hier noch wenige Wochen vorher ein 
Kampf getobt hatte. Das hart mitgenommene Lazareth 
konnte Ende Febrnar wieder bezogen werden. Jetzt 
dürfte der frühere Zustand überall wiederhergestellt 
sein. Nicht ein einziges Gebände ist derart be- 
schädigt worden, daß es hätte preisgegeben werden 
müssen, und der Gesammtschaden bewegt sich in 
mäßigen Grenzen. 
Vor einem Theile des Gonvernementsgeländes 
und den zunächst folgenden Faktoreien erstreckt sich 
diejenige Regierungsanlage, welche zur Zeit das 
meiste Interesse beansprucht, das ist der von der 
Firma Schmidt in Altona zur Ausführung über- 
nommenec Kaiban, welcher seiner Vollendung ent- 
gegengeht. Die aus eisernen, mit Beton ausgegossenen 
Caissons bestehende Wand, die nunmehrige Ufer- 
grenze, war fertig gestellt und zu einem großen Theile 
auch mit Erde hinterfüllt. Desgleichen war die weit 
in den Fluß hinein sich erstreckende Landungsbrücke 
errichtet, und zwei Krahne waren auf derselben auf- 
gestellt; es bedurfte noch der Anbringung der Vor- 
richtungen zum Festmachen, um die Brücke für die 
254 
  
Handelsdampfer in Gebrauch zu nehmen. Kleinere 
Fahrzeuge, wie z. B. der Gouvernementsdampfer 
„Nachtigal“, konnten bereits an der Brücke anlegen. 
Die Kaianlage bedeutet eine ganz bedeutende Ver- 
besserung in den Schiffahrtsverhältnissen Kameruns. 
Statt eines Flußufers, welches dem Wechsel von 
Ebbe und Fluth unterlag und bei niedrigem Wasser 
eine breite mit Schlick und Schmutz bedeckte, schwer 
passirbare Fläche darstellte, wird nun ein festes, 
gegen den Fluß durch die Kaiwand genau abge- 
hrenztes Gelände geschaffen. Die eingehenden Waaren 
können von den Dampfern ohne Zuhülfenahme von 
Booten direkt auf die Landungsbrücke geladen und 
von dort auf Schienengeleisen zu den Faktoreien be- 
fördert werden. Es kann keine Frage sein, daß sich, 
ist die Anlage erst im Betrieb, die Ladung und 
Löschung der Dampfer weit einfacher und schneller 
als bisher vollziehen und damit dem Handel ein 
unschätzbarer Vortheil zugeführt wird. Daneben ist 
die mit Wegfall der bei Ebbe trocken fallenden Ufer- 
strecken zu erwartende Besserung der gesundheitlichen 
Verhälmmisse des Platzes auch nicht gering anzuschlagen. 
Ein Mangel liegt noch darin, daß die Kai- 
anlage nur einer beschränkten Anzahl der Faktoreien 
zu statten kommt. Sobald daher die erforderlichen 
Mittel beschafft werden können, wird der Fortführung 
des Baues nach Osten zu näher getreten werden 
müssen. 
Hervorgehoben zu werden verdient, daß mit 
der Kaianlage eine Reparaturwerkstätte (bereits fertig) 
und ein Slip zum Aufziehen von Schiffen ver- 
bunden wird. Diese Einrichtung wird es ermög- 
lichen, in Zukunft an kleineren Schiffen umfangreiche 
Reparaturen vorzunehmen. Hierdurch wird die 
Anlage über den Bereich unseres Schutzgebietes Be- 
dentung gewinnen und, da ähnliche Einrichtungen 
in den benachbarten fremden Kolonien fehlen, dürften 
die in die Küstenschiffahrt eingestellten kleineren 
Dampser der Nachbarkolonien (Lagos, Gebiet des 
Niger und der Oelflüsse 2c.) in Zulunft den Hafen 
von Kamerun nicht selten aussuchen. 
Die Niederlassungen der in Kamerun ansässigen 
Firmen schließen sich, wie bereits erwähnt, an den 
Gouvernementsbesitz nach Osten zu an. Ihre Lage 
am Füusse, als dem Haupthandelswege, ist eine ge- 
gebene. Da dicht hinter den Faktoreien die stark 
bevölkerten Dualladörfer belegen sind, so ist das 
Terrain luapp bemessen und die Gebäude (Wohn- 
häuser für die Angestellten, Waarenhäuser) sind eng 
zusammengedrängt. Hier und da hat man die 
Wohnhäuser auf der nicht weit vom Ufer sich er- 
hebenden Anhöhe errichtet und das niedrige Gelände 
nur für die Waarenhäuser verwandt, ein Arrange- 
ment, welches, sofern nur eben das Terrain erhält- 
lich ist, im gesundheitlichen Interesse nur empfohlen 
werden kann. Besonders stattlich nimmt sich das 
kürzlich erbaute, auf hohen Pfeilern ruhende Gebände 
der Hauptagentur der Firma C. Wörmann in 
Akwadorf aus. Seine bereitwillig zur Versügung ge- 
 
	        

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