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Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1894
Title:
Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
5
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1894
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Togo.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Fahrplan der deutschen Ostafrika-Linie für 1894.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)
  • Stück Nummer 26. (26)

Full text

Sohn Kontus, des Häuptlings von Yegge, von denen 
Ersterer etwa vor einem Monat von der Fetischfrau 
in Pereu einen Gifttrank erhielt, weil er im Verdacht 
stand, am Tode eines Dukukpenemannes Schuld zu 
haben. Der Trank wurde jedoch von ihm aus- 
gebrochen, ohne ihm zu schaden, wodurch seine Un- 
schuld bewiesen war. 
Mit der Umgegend leben wir in gutem Einver- 
ständniß. Seit meiner Rückkehr schon kamen Ge- 
schenke von den Häuptlingen von Persu, Yegge, 
Temerumu und von der Fetischfrau. 
Bei meiner Rückkehr erwartete mich hier auch 
das noch nicht erledigte Palaver wegen des Raubes. 
in Temerumu, wo der Ketshenkimann Kusava mit 
seinem Anhang eingefallen war. Dieser ist ein reicher 
Mann — er treibt Handel mit Salaga — im All- 
gemeinen aber wohl ziemlich verhaßt. So. z. B. 
erklärte mir Bovi, der Häuptling von Peréu, daß 
er nicht zu einem Kusava-Palaver kommen könne, 
da ihm dieser Mann zu sehr verhaßt sei. Kusava 
erklärte mir, sein Naubeinfall in Temerumu sei 
Landesbrauch, er wolle daher auch nach Landes- 
brauch abgeurtheilt werden und nicht von mir. Da 
ich jeden Gewaltalt vermeiden wollte, so bat ich die 
betheiligten Nachbarhäuptlinge zu mir und sagte ihnen, 
einer von ihnen möge das Palaver übernehmen. 
Der Häuptling von Temerumu erklärte mir aber 
daraufhin, wenn ich nicht imstande sei, ihnen das 
Geraubte oder des Geraubten Werth von Kusava 
zurückzuverschaffen, sie zu den Waffen greifen würden. 
Dadurch natürlich war ich zum thätlichen Einschreiten 
gezwungen, denn ein Gefecht zu Füßen der Station 
durfte doch unter keinen Umständen zugelassen werden. 
Ich begab mich daher vor Morgengrauen mit einigen 
Leuten nach Kelshenki, umstellte die vier Häuser 
Kusavas, eines nach dem anderen und nahm ihn so 
gesangen. Elf Gewehre und drei Faß Pulver, die 
ich bei ihm fand, nahm ich mit zur Station. Den 
Häuptling, einen schwachen, alten Mann, der zwar 
gegen Kusava war, aber nicht imstande war, ihn 
zur Herausgabe des Geraubten zu bewegen, hatte 
ich wecken und als Zeugen meiner Thätigkeit zu mir 
kommen lassen. So verlief Alles friedlich, trotz des 
großen Andrangs der Ketshenkileute. Es folgte nun 
ein großes Palaver, bei dem alle Großen meiner 
Ansicht waren, daß Kusava mit seinem Vermögen 
für den Schaden haftbar sei. Ich behielt diesen 
einige Tage im Gewahrsam, bis mir Ketshenkileute, 
zum Theil sogar Kusavas Verwandte, noch zwei 
Faß Pulver und einige Körbe mit Zeug gebracht 
hatten. Dies erhielten die Temerumuleute, und 
Kusava wurde auf freien Fuß gesetzt. Einige Tage 
darauf erschien er mit seinem Bruder, seiner Mutter, 
seiner Schwester und vier seiner Weiber, um sich 
„für die gerechte Aburtheilung“ zu bedanken und 
einige Geschenke zu bringen. 
Am Tage noch meiner Rückkehr erschien auf der 
Station eine Abordnung von Puratau-Tshantsho, 
denselben, deren Thätigkeit im Anyangalande mir 
18 
  
noch frisch im Gedächtniß stand. Sie brachten ein 
Pferd zum Kauf. Ich machte sie auf ihre Plünde- 
rungen und Verwüstungen aufmerksam, sagte ihnen, 
daß ich auf den Pferdekauf von solchen Leuten ver- 
zichtete, und hieß sie die Station verlassen. Sie ver- 
handelten darauf mit mir durch Ketshenkileute, 
versprachen, von jetzt an Frieden zu halten, und 
baten mich, einen Markt einzurichten, zu dem sie 
ihre Waaren bringen könnten. Dies that ich, be- 
stimmte Tag und Ort, glaube aber nicht, daß viel 
aus der Sache werden wird. Kratyeleute kommen 
übrigens zu solchem „Markt“" nach Adeli; ihr Markt- 
ort ist Dadiasi. 
Neulich bekam ich zwei Briefe vom Häuptling 
Sofo von Ketekratye, in gutem Englisch abgefaßt, 
mit der Ausschrift: v. Doering, Esdq. Olceer in 
the German army. German station Bismarck- 
burg. In dem einen der Schreiben theilte er mir 
mit, daß ein Keteweib in Odumasi geraubt sei, und 
bat um meine Einmischung. In dem anderen be- 
richtete er von zwei Gefechten zwischen Haussah und 
Ashanti. Erstere seien geschlagen und hätten sich 
auf eine Stadt Namens Moe zurückgezogen und 
wollten von dort nach Kratye kommen. 
Deutsch-Südwelkafrika. 
Die Plünderung der landwirthschaftlichen Station 
Kubub durch Hendrik Wilbooi ist auf Grund ihm 
zugegangener Gerüchte durch dos Kaiserliche General- 
konsulat in Kapstadt dem Auswärtigen Amt gemeldet 
worden. Darauf hat dasselbe sofort Anlaß genommen, 
in Uebereinstimmung mit der Marine S. M. S. 
„Falke“ zur näheren Erforschung der Sache und er- 
sorderlichenfalls zur Aufnahme der deutschen Flücht- 
linge nach Lüderitzbucht zu schicken. 
Der „Falke“ ist in der ersten Hälfte des Dezem- 
ber in Lüderitzbucht eingetroffen. Das über seine 
Ermittelungen nach Berlin gerichtete Telcgramm 
lautet: „Witbooi Kubub geplündert. Herrmann auf 
Dampfer „Nautilus“ nach Kapstadt. Raub soll zu 
Schotte Dunkan getrieben sein, der Munition liefert. 
Sergeant Morhenne wollte in Angra Pequena bleiben.“ 
Von diesem Telegramm ist ohne Verzug der 
zunächst betheiligten deutschen Kolonialgesellschaft für 
Südwestafrika Mittheilung gemacht worden. 
RNus dem Berriche der Wissionen und 
der KAntishlaverei-Bewegung. 
Einer Zeitungsnotiz zufolge hat der Missionar 
Paesler von der Leipziger Missionsanstalt aus 
Madschame geschrieben. Nach dem Inhalt des Briefes, 
der vom 5. Oktober datirt ist, kamen die Missionare
	        

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