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Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1894
Title:
Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
5
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1894
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 20.
Volume count:
20
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)
  • Stück Nummer 26. (26)

Full text

Resultat bei 13. Von den 34 mit Erfolg geinpsten 
Leuten wiesen 12 je 1, 7 je 2, 4 je 3, 2 je 4, 
5 je 5 und 4 je 6 schön entwickelte Prseln auf. 
3. Impfung in Dar-es-Saläm am 2. Februar 
1894. 
Auch die am 2. Februar bei 77 Farbigen ver- 
impfte Lymphe stammte aus dem Impfinstitut zu 
Karlsruhe. Sie war am 8. Januar ganz frisch 
vom Thier entnommen und mit Glhyzerin gemischt, 
am 9. Januar in Karlsruhe zur Post gegeben und 
am 31. Jannar in Dar-es-Saläm eingetroffen. 
Geimpft wurden 77 Sundanesen, welche sämmtlich 
bereits früher bei ihrer Amverbung der Impfung 
schon einmal unterzogen waren. Von diesen Leuten 
hatten 26 deutliche und 11 undeutliche Narben 
früherer Impfung; einer hatte früher die echten 
Pocken überstanden. Es wurden wiederum bei jedem 
Mann 6 Imovfsschnitte auf den linken Oberarm ge- 
macht. Ein Resultat zeigte sich bei 19 Leuten, 
welche in Summa 44 Pusteln aufwiesen (6 je 1, 
7 je 2, 3 je 3, 1 je 4, 1 je 5, 1 je 6). Auch 
bei dem früher pockenkrank gewesenen Mann hatte 
sich 1 Pustel entwickelt. 
4. Impfung in Kilwa am 27. März 1894. 
Auch hier handelte es sich wieder um Thier= 
lyzerinlymphe aus dem Großbherzoglichen Impf- 
institut zu Karlsruhe. Die Lymphe war in Karls- 
ruhe vom Thier entnommen am 8. Februar, war 
in Dar-es-Saläm eingetrossen am 6. März und 
von hier aus am 9. März per Post nach Kilwa 
weitergeschick, Der Abgang der Post nach Kilwa 
halte sich unvorhergesehenerweise etwas verzögert 
und erst am 18. März kam die Lymphsendung in 
die Hände des Stationsarztes von Kilwa. Bei der 
Oeffnung der Sendung hatle es sich gezeigt, daß 
die Holzbüchse, welche das mit Lymphe gefüllte 
Glasröhrchen enthielt, an dem einen Ende zerquetscht 
war; das in derselben enthaltene Lymphröhrchen 
aber schien unverletzt. Aus äußeren, hier nicht näher 
zu erörternden Gründen konnte die Impfung in Kilwa 
vor der Hand nicht vorgenommen werden, weshalb 
die Lymphe einstweilen an einem möglichst kühlen (2) 
Ort aufbewahrt wurde. Ats dieselbe endlich am 
27. März zur Verimpfung hervorgeholt wurde, be- 
Mmerkte der Arzt, daß die vordem klare Lymphe eine 
etwas veränderte Farbe zeigte und daß sich an dem 
einen Ende des dieselbe enthaltenden Kapillarröhr- 
chens an der Innenfläche ein schwärzlicher Belag ge- 
bildet hatte, der von einer kaum zu erkennenden 
Oeffnung im Glase ausging. Trotzdem wagte der 
Art die Verimpfung und nahm dieselbe mit je 3 
Impfschnitten an 34 Sudanesen und 1 Suaheli 
vor, sämmtlich Wiederimpflingen, zuletzt etwa 1 Jahr 
vorher geimpft. Der Erfolg war bei sämmtlichen 
Soldaten gänzlich negativ, jedoch zeigte sich bei ein- 
zelnen unter den vielen gleichzeitig mit den Sol- 
daten und mit derselben Lymphe geimpften Ein- 
486 
  
geborenenkindern, daß die Lymphe doch noch nicht 
ganz wirkungslos geworden war. Trotdem die in 
Kilwa zur Verimpfung gebrachte Lymphe mehr als 
verdächtig aussah und eigentlich gar nicht hätte ver- 
impft werden dürfen, blieben üble Folgen gänzlich aus. 
Ueberhaupt wurden nach keiner der sämmtlichen 
im vorstehenden Bericht erwähnten Impfungen örtliche 
oder allgemeine Gesundheitsstörungen beobachtet. 
Abgrenzung der deutschen und portugiesischen Gebiete. 
Durch einen zwischen Deutschland und Portugal 
stattgehabten Notenaustausch ist als Grenze zwischen 
Mozambique und dem deutsch-ostafrikanischen Schutz- 
gebiete eine Linie vereinbart worden, welche nördlich 
des Kap Delgado auf dem Breitengrade 10° 407 
von der Küste bis zum Rovuma läuft. Die nähere 
Festsetzung dieser geographisch bestimmten Linie ist 
kommissarischen Verhandlungen an Ort und Stelle 
vorbehalten. 
Deuksch-SZüdwelkafrika. 
Ueber einen Besuch des slellvertretenden Landeshaupt- 
manns Major Leutwein in Okahandya 
berichtet unter dem 24. Juli d. Is. der Regierungs- 
assessor v. Lindequist aus Windhoek, wie folgt: 
Am 23. Juni verließ Herr Major Leutwein 
Windhoek und traf abends den mit Geschütz und 
25 Mann vorweggerittenen Lieutenant Troost unweit 
Ozona, einem 4 km von Okahandya entfernt liegen- 
den Orte. Am nächsten Morgen ritt er nach dem 
2 km von dem unfrigen entfernten Lager des Ober- 
häuptlings der Hereros, Samnel Maharero. In 
seiner Begleitung befanden sich außer mir und dem 
Dolmetscher noch fünf Mann der Truppe. Samuel 
Maharero hatte sich auf einem nach allen Seiten 
hin freies Schußfeld bietenden Hügel mit etwa 
300 Männern und Frauen nach Eingeborenenweise 
stark verschanzt. Schon von Weitem erblickten wir 
auf dem Plateau die deutsche Flagge auf hohem 
Maste im Winde flatternd. Am Eingange wurden 
wir von dem im Rocke des Kaiser Franz Garde- 
Grenadier-Regiments steckenden Feldkornet und Führer 
der Truppe des Oberhäuptlings und gleich darauf 
von dem aus dem noch nicht beendeten Feldgottes- 
dienst herbeieilenden Samuel Maharero begrüßt. 
In der mit Leßterem und einigen Großen abgehal- 
tenen Versammlung erklärte Samuel Maharero, daß 
er nicht der Uebermacht des Gegners, sondern um 
des Friedens willen aus Okahandya gewichen sei, 
da er diesen nicht ohne Willen des Kaiserlichen 
Landeshauptmanns habe brechen wollen. Major 
Leutwein ließ darauf den mit Seiner Majestät 
dem deutschen Kaiser geschlossenen Schutzvertrag vor- 
lesen und belobte den Oberhäuptling, daß er in ge-
	        

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