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Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1894
Title:
Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894.
Volume count:
5
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1894
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 22.
Volume count:
22
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Südwestafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)
  • Stück Nummer 26. (26)

Full text

jenigen Verbesserungen der Einrichtungen in Lüderiß- 
bucht vorzunehmen, welche schon früher von uns 
im Einverständniß mit dem Verwaltungsrath als 
ersorderlich erkannt waren. Durch Beschluß vom 
15. März 1892 hatte der Verwaltungsrath 
20 000 Mk. für die Beschaffung von Trinkwasser 
vermittelst neuer Kondenser bewilligt. Außerdem 
war damals von uns die Verlegung der Gebäude 
in Lüderitzbucht an einen für die Landung günstigeren 
Platz und die Erbauung einer Landungsbrücke ins 
Auge gefaßt. Hermann hat mit diesen Arbeiten 
bereits begonnen, nachdem wir ihm für dieselben, 
einschließlich der Anschaffung neuer Kondenser, den 
Betrag von 10 000 Mk. zur Verfügung gestellt 
haben. 
Während Lüderitzbucht einen sehr brauchbaren 
Hafenplatz für den Süden des Schutzgebietes bildet, 
war der Schiffsverkchr mit den nördlichen und 
mittleren Theilen des Schußgebietes bis vor Kurzem 
allein auf die im englischen Besitz befindliche Wal- 
fischbai angewiesen. Dies hat, nachdem die Kaiser- 
liche Schutztruppe errichtet worden war und wieder- 
holt Mannschaften sowie Kriegsmaterial noch dem 
Schutzgebiet hinausgesandt werden mußten, der 
Kaiserlichen Regierung Anloß gegeben, eine im 
deutschen Gebiet nördlich von der Tsoakhaubmündung 
gelegene Stelle durch Schiffe der Kaiserlichen Marine 
auf ihre Brauchbarkeit als Landungsplatz prüfen 
zu lassen. Das Ergebniß dieser Untersuchung war 
befriedigend, und durch den Dampfer „Marie 
Woermann“, welcher die zweite Verstärkung der 
Schutztruppe im August v. Is. nach Südwestafrika 
brachte, sowie durch spätere Fahrten anderer, 
von der Deutschen Kolonialgesellschaft direkt nach 
Südwestafrika entsandter Dampfer wurde der that- 
sächliche Beweis für die Möglichkeit der Benutung 
jener Landungsstelle geliefert. 
Mit Rücksicht hierauf will die Regierung die 
Summe von 50 000 Mk., welche in dem Etat für 
das südwestafrikanische Schußgebiet auf das Jahr 
1894/95 zur Bestreitung einmaliger Ausgaben ein- 
gestellt ist, theilweise dazu verwenden, um die An- 
legung einer gesicherten Landungsstelle an der 
Tsoakhaubmündung vorzubereiten. 
Die Herstellung eines solchen Landungsplatzes, 
welcher für die Verbindung mit dem Innern 
ungleich bessere Bedingungen darbietet als Wal- 
fischbai, liegt nicht nur — zumal in Verbindung mit 
dem schon in unserem vorigen Geschästsbericht er- 
wähnten Plan der Erbauung einer Eisenbahn von 
der Küste nach Windhoek — in dem allgemeinen 
Interesse des Schutzgebietes, sondern sie wird auch 
besonders für unsere Gesellschaft insofern von Vor- 
theil sein, als dadurch das Gelände nördlich des 
Tsoakhaubmundes, welches zu dem Grundbesitz unserer 
Gesellschaft gehört, erheblich an Werth gewinnt. Für 
einen dorthin verlegten Posten der Schußtruppe sind 
bereits Unterkunftsräume auf unserem Grund und 
Boden errichtet worden und es sind auch von privater 
557 
  
Seite Anfrätzen wegen des Erwerbs von Gelände 
in der Nähe der Landungsslelle an uns gelangt. 
Die Verhandlungen darüber sind noch im Gang. 
Zur Untersuchung der Seuchen, von welchen die 
Rindviehheerden und die Pferde in Südwestafrika 
öfters heimgesucht werden, hat sich der Marine- 
Stabsarzt a. D., Herr Dr. Sander, Assistent am 
hygienischen Institut der Universität Berlin, Ende 
November vorigen Jahres nach dem Schußgebiet 
begeben. Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der 
Frage nach der eigentlichen Natur und nach den 
Mitteln zur Bekämpfung jener Seuchen haben wir 
uns an den Kosten der Reise des Herrn Dr. Sander 
mit einem Beitrage von 2000 Mk. betheiligt. Die 
bis jetzt eingegangenen Berichte des Genannten lassen 
hossen, daß seine Forschungen von Nußen für das 
wirthschaftliche Gedeihen des Schutgebietes sein werden. 
Sendung von Sämereien. 
Der Hofmarschall a. D. und Präsident der deut- 
schen dendrologischen Gesellschaft, Herr v. St. Paul- 
Illaire zu Fischbach in Schlesien, hat eine Sendung 
Samen verschiedener Eukalyptusarten, welche werth- 
volle Bauhölzer liesern, sowie von Gerberakazien und 
zur Viehweide geeigneten Salzsträuchern, die ihm 
vom Baron Ferdinand v. Müller in Melbourne 
übersandt worden sind, für Deutsch-Südwestafrika 
zur Verfügung gestellt. Die Sämereien sind von 
der Direktion des Königlichen botauischen Gartens 
zu Berlin verpackt und mit dem am 30. September 
d. Is. von Hamburg zur Absendung gelangten 
Dampfer nach ihrem Bestimmungsorte geschickt worden. 
Deutsch-Meu-Guinra. 
Neu-Guinea-Tabak. 
Von der 1893er Ernte traf eine zweite Partie 
des den Pflanzungen der Astrolabe-Kompagnic ent- 
stammenden Neu-Guinea-Tabaks — 602 Ballen 
oder etwa 72 000 Pfund — mit dem Dampfer 
„Karlsruhe“ des Norddeutschen Lloyd in Bremen 
ein und wurde daselbst am 22. September auf dem 
Wege der Einschreibung zu einem nach der Markt- 
lage verhältmißmäßig hohen Preise verkauft. 
Gleichzeitig mit dieser brachte die Kompagnie 
eine in Bremen lagernde Partie Neu-Guinea-Tabak 
1892er Ernte und zwar 279 Ballen = 42000 Pfund 
der Pflanzung Jomba zur Einschreibung, die gleich- 
falls Abnahme fand. - 
Nach den Marktberichten wurden insbesondere 
die Tabake der Pflanzung Stephansort günstig in 
Interessentenkreisen beurtheilt.
	        

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