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Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1895
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
6
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1895
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 7.
Volume count:
7
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Elminas den ihm bekannten Weg von Sanserni nach 
Ibi eingeschlagen hatte. Da er sich hier unter 
englischem Schutz sicher wußte, hatte er die Unver- 
schämtheit, von mir seinen Lohn zu verlangen; 
natürlich wies ich ihm dic Thür, doch war es mir 
nicht möglich, von der Company seine Auslieferung 
zu erlangen. 
Am 30. August kamen wir in Akassa an, dort 
wurde ich gastlich ausgenommen, bis mich am 4. Sep- 
lember S. M. F. „Nachtigal“ nach Kamerun brachie, 
von wo aus ich am 10. September die Heimreise 
über St. Thomé antrat. 
Deuksch-Südwelkafrika. 
Fchutzvertrag mit den Swartbooi-Hottentotten. 
Der im Nordwesten des südwestafrikanischen Schutz- 
gebietes auf dem sogenannten Kaokofelde ansässige 
Hottentottenstamm der Zwartboois hat im Jannar 
d. Is. eine Deputation an die Landeshauptmannschaft 
in Windhoek abgeschickt und um Uebernahme in den 
Schutz des Reiches gebeten. Der Regierungsassessor 
v. Lindequist, als Vertreter des auf einer Expe- 
dition zu den Khauas-Hottentotten abwesenden Majors 
Leutwein, hat darauf am 19. Januar vorbehaltlich 
der Allerhöchsten Genehmigung einen Schutvertrag 
mit dem Kapitän David Zwartbooi und seinem 
Rathe abgeschlossen. Der Vertrag enthält gegenüber 
den entsprechenden mit anderen eingeborenen Häupt- 
lingen abgeschlossenen Verträgen insofern eine beach- 
tenswerthe Neuerung, als der Kapitän sich verpflichtet 
hat, auf Verlangen der Landeshauptmannschaft der 
Schuttruppe bei etwaigen kriegerischen Unter- 
nehmungen Heeresfolge zu leisten. 
Dem Berichte des Assessors v. Lindequist sind 
noch solgende Einzelheiten zu entnehmen: 
Der Kapitän David Zwartbooi ist der Sohn des 
in Otyitambi wohnenden Petrus Zwartbooi. Nach 
dem Tode des letzten kinderlosen Kapitäns Kornelius 
Zwartbooi ist dessen Onkel Petrus nach dem Erbrecht 
der Hottentotten der zur Folge in der Kapitänschaft 
nichskberechtigte. Da er schon bejahrt ist, suchte indeß 
der mächtige Unterkapitän Samuel Zwartbooi in 
Sranzsontein den Lazarus Zwartbooi, welcher aus 
einem jüngeren Zweige der Kapitäusfamilie stammt 
und ganz unter Samuels Einfluß steht, ans Nuder 
m bringen. Kurz vor der Herreise des David 
Zwartbovi fand in Outjo in Gegenwart des Ver- 
treters der South West Africa Company Herrn 
Dr. Hartmann eine Versammlung der Zwartboois 
statt, in welcher Petrus ausdrücklich zu Gunslen 
semes Sohnes David verzichtete. Dieser erklärte 
min in Gegenwart des gleichfalls erschienenen Unter- 
lopitäns Samuel aus Franzfontein, daß er als Kapi- 
Uän nach Windhoek gehen und sich mit der deutschen 
Kegierung osffenen und ehrlichen Herzens über das 
Vohl seines Volkes berathen und unter den mächtigen 
187 
  
Schuß des deutschen Kaisers stellen wolle. Samuel 
Zwartbooi gab betroffen und überrascht nach und 
erklärte sich, wie mir von Herrn Dr. Hartmann be- 
stätigt wird, auch seinerseits damit einverstanden, daß 
David nach Windhoek ginge und dort namens der 
Zwartboois mit der Regierung unterhandele. 
Außer den Streitigkeiten im eigenen Stamme, 
die uns auch hier wieder zu Statten gekommen sind, 
ist es zweifellos vor Allem die Unterwerfung Hen- 
drik Witboois gewesen, die es dem weiterblickenden 
Petrus und seinem Sohne David Zwartbooi gerathen 
erscheinen ließ, eine friedliche Verständigung mit der 
deutschen Regierung zu suchen. 
David Zwartbooi und sein Bruder Josl, Schul- 
lehrer in Otyitambi, sowohl wie die drei mitgekom- 
menen Nathsleute machten einen sehr günstigen und 
geistig geweckten Eindruck. Ich habe die Ueberzeu- 
gung, daß David sich jedes Wort des genau ver- 
lesenen und übersetzten Schutzvertrages reiflich überlegt 
hat, aber auch den festen Willen hat, das einmal 
gegebene Wort treu und ehrlich zu halten. 
Daß es möglich war, David Zwartbooi in dem 
Vertrage zum Versprechen der Waffenfolge zu be- 
wegen, dürste das beste Zeugniß für dies Vertrauen 
des neuen Kapitäns zur deutschen Regierung und 
für das steigende Ansehen des deutschen Namens bei 
den Eingeborenen sein. Ich bemerke noch besonders, 
daß ich gerade diesen Punkt sehr ausführlich mit den 
Zwartboois besprochen habe und daß sich David 
nebst seinen Rathsleuten ausdrücklich mit der Auf- 
nahme desselben einverstanden erklärte. Ich legte 
hierauf ein so großes Gewicht, weil für den Fall, 
daß einmal Verwickelungen mit den Damaras, ins- 
besondere mit denen von Omaruru, entstehen sollten, 
die Zwartboois als die erklärten Gegner der Damaras 
unsere natürlichsten Verbündeten sein werden. Auch 
bei der Erschließung des Ovambolandes und der 
nördlich des Hererolandes liegenden Gebiete kann 
uns die Unterstützung der Zwartboois von großem 
Nutzen sein, da gerade die jetige Kapitänspartei, 
insbesondere der alte Petrus, einen großen Einfluß 
auf die Buschmänner jener Gegend besitzt. Zwischen 
David Zwartbooi und Hendrik Witbooi soll eine 
persönliche Feindschaft bestehen. 
Schließlich will ich nicht unterlassen, die Be- 
mühungen des Herrn Lieutenants Dr. Hartmann, 
der den Zwartboois auch einen Wagen der Company 
unter Leitung des Angestellten Smuts behufs ihrer 
Her= und Rückbeförderung zur Verfügung gestellt 
hat, dankend hervorzuheben. 
Rus dem Berriche der MWissionen und 
der Ankishlaverei-Bewegung. 
Dem Ehrendomherrn Professor D. Hespers 
zu Cöln, belkannt durch die Verdienste, die er sich 
durch die Förderung des katholischen Missionswesens
	        

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