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Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1895
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
6
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1895
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 11.
Volume count:
11
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Togo.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

— 
lümmerten, sowie das Anerbieten sämmtlicher um- 
liegender Stämme zur Heeresfolge gegen die Frie- 
densstörer sind wohl der beste Beweis dafür. 
Sammlung naturwissenschaftlicher Gegenstände. 
Dem Königlichen Museum für Naturkunde sind 
zwei Sendungen Naturalien, welche von dem Stations-= 
assistenten E. Baumann zu Misahöhe zusammen- 
gebracht wurden, zugegangen. 
Die Sammlung bestand aus 
5 Bälgen von Säugethieren, 
147 Vogelbälgen, 
4 Vogelnestern und 
4 Vogeleiern. 
Die Säugethiere sind zwar schon alle aus Togo 
belunnt, doch sind sie, verschiedenen Altersstufen an- 
ihrer Färbung wegen von wissenschaftlichem 
Werthe - 
Die Vögel sind sehr werthvoll. Etwa 40 Arten 
waren früher für jenes Gebiet noch nicht nachgewie- 
sen. Unter ihnen befinden sich große Seltenheiten 
und zwei für die Wissenschaft neue Arten. 
Deutsch-Züdwelkafrika. 
Wegeverbesserung in Südwestafrika. 
Auf einer von dem Regierungsassessor v. Linde- 
quist am 4. März d. Is. zusammenberufenen Ver- 
sommlung der Einwohner von Groß-Windhvek, Klein- 
Windhoek und Avis, die von 30 bis 40 Personen 
besucht war, wurde u. Al die Frage der Ausbesserung 
des Baiweges zur Berathung gestellt. Die Anwesen- 
den beschlossen einstimmig, sich durch Zeichnung frei- 
williger Beiträge an den von der Regierung auszu- 
führenden Wegebauten zu betheiligen. Die eingeseßzte 
Wegekommission, bestehend aus dem Feldmesser 
Gärtner, den Ansiedlern Ludwig aus Klein- 
Windhoek, Niemeyer und Körner aus Avis und 
Meyburg aus Aub, verabredete hierauf, am 16. März 
mit dem Assessor v. Lindequist in Barmen zu- 
sammenzutreffen. Ueber den weiteren Verlauf ist 
dem Berichte des letztgenannten Beamten aus Tsoak- 
haubmund vom 9. April Folgendes zu entnehmen: 
Die Bereisung der Kommission hat zu dem Er- 
gebniß geführt, daß es wünschenswerth sei, zunächst 
den bisherigen Baiweg über Otyimbingue unter 
Vornahme unwesentlicher Verlegungen einer gründ- 
lichen Ausbesserung zu unterziehen und von Otyim- 
bingue aus den kürzesten der verschiedenen sich hier 
abzweigenden Wege über die Stationen Tsaobis und 
Salem zu wählen. Für letzteren Weg sprachen sich 
auch die von mir in Otyimbingue zusammenberufenen 
weißen Einwohner einstimmig aus. Was die finan- 
zielle Frage betrifft, so sind genügend Mittel zu- 
sammengekommen, um eine gründliche Ausbesserung 
der Straße nach der Küste vorzunehmen. 
273 
  
Es ist mir außerdem gelungen, auf der Herreise 
den Hererovormann in Groß-Barmen zur Gestellung 
von 20 Hereros, die bereits in Klein-Barmen unter 
einem Unteroffizier der Truppe arbeiten, und den 
Häuptling Zacharias in Otyimbingue ebenfalls zur 
Stellung von 20 eingeborenen Arbeitern, die in 
Tsaobis arbeiten sollen, zu bewegen. 
Das Truppenkommando wird sich insosern an 
dem Wegebau betheiligen, als zwei stärkere Komman- 
dos, das eine in Groß-Barmen, das andere in Salem, 
zum Wegebau stationirt sind. 
Die Wegestrecke Sneyrevier — Queipütz, die 
schlechteste Stelle im Wegezuge zwischen Otyimbingue 
und Groß-Barmen, wird mindestfordernd vergeben 
werden. 
An verschiedenen Stellen des Weges sind Wasser- 
löcher gegraben, die bis zum Eintreffen der Pumpen 
dem dringendsten Bedürfnisse abhelsen werden. 
Waloschutz in Südwestafrika. 
Im Auschluß an seinen früheren Bericht über die 
Maßregeln zum Schuh der Holzbestände (vergl. Kol. 
Bl. 1894, S. 610) meldet der Regierungsassessor 
v. Lindequist unter dem 5. März d. Is. Folgendes: 
Die Verordnung vom 7. August v. Is., betreffend 
den Schutz der Holzbestände im Bezirke Windhoek, 
ist auf einen Umkreis von zwei Wagentrekstunden um 
die Plätze Otyimbingue, Tsaobis, Salem, Heigamkhab 
ausgedehnt worden. Von den zur Aeußerung über 
die Ausdehnung der Verordnung aufgeforderten Be- 
zirkshauptmaunnschaften und Ortspolizeibehörden sind 
fast durchweg Berichte eingelaufen, die eine Ausdeh- 
nung der Verordnung auf weitere Bezirke beantragen, 
so insbesondere von der Bezirkshauptmannschaft 
Keetmanshoop und Otyimbingue. 
Die vorliegende Verordnung greift für die ein- 
zelnen Stationen des Baiweges, wo der Schutz der 
Holzbestände wegen des starken Verkehrs besonders 
erforderlich ist, Platz. Wegen der Ausdehnung auf 
den Süden finden noch Erhebungen statl. 
Mit der Ausübung des Forstschutzes in Otyim- 
bingue ist einstweilen der dortige Distriktschef, Sekond- 
lieutenant Schwabe, in seiner Eigenschaft als Ver- 
weser der Ortspolizei betraut worden. 
Don den Rhauas- Doftentotten. 
Mior Leutwein berichtet unter dem 26. März 
Vi Reste der KHhauas-Hottentotten haben sich 
gemäß dem mit ihnen ahgeschlossenen Vertrage 
(vergl. Kol. Bl. S. 211) zur Zeit in Goamus nieder- 
gelassen, während ein kleiner Theil aus Nahrungs- 
mangel wieder nach dem Nosob entwichen ist, wo die 
Bodenverhältussse ihnen mehr Aussicht zur Fristung 
ihres Lebens durch Feldfrüchte bieten. Indessen hat
	        

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