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Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1895
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895.
Volume count:
6
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1895
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Marshall-Inseln.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Vertheilungsplan der Schutztruppe und Landespolizei von Deutsch-Ostafrika am 1. Dezember 1894.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Marshall-Inseln.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

13 
der Sũdseeinsulaner, auf Nauru nicht mehr .vor--licher Länge kam so nahe heran, daß er geschossen 
d. 
handen sin 
An einem der Abende wurden zu unseren Ehren 
einige Tänze bei Fackelschein aufgeführt; sie scheinen 
von den Gilbert-Inseln zu stammen und werden nur 
von den Frauen getanzt. Die Frauen sind es auch 
allein, welche die Zaubergesänge und Besprechungen 
vorzunehmen haben. Zum Theil haben diese Cere- 
monien ihre für unsere Erfahrungen ganz natürliche 
Begründung. So müssen die Frauen, wenn die 
Männer bei stürmischem Wetter fischen wollen, zur 
Bernhigung der hochgehenden See triefend von Oel 
und mit Blumen geschmückt in das Meer hinaus- 
gehen und durch Gesänge die bösen Geister be- 
ruhigen. Ohne sich darüber klar zu sein, kennen 
also die Eingeborenen die Wirkung des Oels auf 
die Wogen. Ein merkwürdiger Ausfluß ihres Aber- 
glaubens ist es auch, daß kein Nauramann Fische, 
die er selbst gefangen hat, ißt; sie tauschen sie viel- 
mehr untereinander aus. Ebenso verpönt ist cs, 
Fische in der Pfanne zu braten; sie dürsen nur auf 
Kohlen geröstet werden. Dazu sind gewisse Fische 
mit dem „Tabu“ belegt, d. h. sie sind geheiligt und 
dürsen nicht gegessen werden. Ich vermuthe, daß 
diese Sorte von Fischen giftiger Natur ist und aus 
diesem Grunde ihr Verzehren verboten ist. Beim 
Fischfang sind die Leule ebenso geschickt wie kühn. 
Meistens fischen sie beim Fackelschein, und es ge- 
währt einen eigenthümlichen Anblick, überall abends 
das ganze Riff entlang diese Feuer auflodern zu 
sehen. Eine besondere Gefahr für die Leute bietet 
der Fang des riesigen Seeaals, der oft dicker als 
ein starker Mannesarm wird und eine Länge von 
10 bis 12 Fuß erlangt. Der Fischer stößt dem 
Thicre, das in den Korallen des Riffes sitzt, den 
eisernen Haken in die Schnauze und versucht ihn so 
herauszuziehen. Dabei geht aber das verwundete 
Thier oft selbst zum Angriff über, umschlingt den 
Mann und zieht ihn in die Tiefe. Wie mir von 
glaubwürdiger Seite erzählt wurde, kehren oft geung 
die Leute von solchen Fischzügen nicht wieder heim. 
Auch der Fang der Schwertfische ist mit Lebens- 
gefahr verbunden. So ist in den letzten Jahren der 
Fall vorgekommen, daß ein Naurumann im Kanoe 
von einem riesigen Schwertfisch, dessen Schwert 
5 Fuß lang war, angegriffen und durch einen Stoß 
getödtet wurde. Ich habe einige von diesen Schwer- 
tern erworben, und sie lassen erkennen, was für eine 
gefährliche Wasse dieses stahlharte Fischhorn ist. 
Der Reichthum an Walfischen wird leider nicht 
in dem Maße mehr ausgebeutet, wie es geschehen 
sollte. Nur selten kommt jetzt noch ein Walfisch- 
fänger in die Breiten des Schutzgebietes, während 
sie früher zu allen Jahreszeiten stehende Gäste der 
Marschallinseln waren. Es scheint die Meinung 
unter ihnen zu herrschen, daß sich der Walfisch aus 
diesen Gegenden zurückgezogen habe. Dem ist aber 
keineswegs so, man lonnte vom Dampfer eine ganze 
Anzahl sich tummeln sehen, und einer von beträcht- 
  
wurde. Daß Nauru jetzt weit weniger als früher 
von Schiffen angelaufen wird, ist übrigens eine Folge 
der Verordnung, betressend den Hafen von Jaluit 
als alleinigen Einklarirungshafen des Schutzgebiets 
vom 28. Juli 1888. 
Abgesehen von dem Mißwachs, der seit längerer 
Zeit in Nauru herrscht, darf man mit der Ent- 
wickelung der Insel wohl zufrieden sein. Die Ein- 
geborenen zeigen die größte Friedfertigkeit, und 
Diebstahl und ähnliche Verbrechen sind völlig unbe- 
kannte Dinge. Der einzige Fall, der eine Bestrafung 
ersorderte, war die schon oben erwähnte Körper- 
verletzung, die aber auch nur infolge von sinnloser 
Trunkenheit verübt war. 
Nachdem die Häuptlinge, darunter zwei Frauen, 
eindringlich ermahnt worden waren, wic bisher auch 
in Zukunft Frieden und Ruhe zu halten, und nach 
Erledigung einiger Streiligkeiten von weißen Händlern 
und Eingeborenen wurde die Insel am 21. August 
nachmittags 3 Uhr verlassen, um die Reise nach 
weiteren Inseln des Schutzgebietes, zunächst nach 
Majurn, fortzusetzen. 
Deutsch-Neu-Gnuninea.-) 
Eriedrich Wilhelmshafen. 
Die Leitung der Stationsgeschäfte hat der 
Korvetten-Kapitän a. D. Rüdiger am 8. No- 
vember 1893 übernommen. Die nothwendige 
Vermehrung und Verbesserung der baulichen Anlagen 
hat infolge von Erkrankungen der wenigen weißen 
Handwerker und der Schwierigkeiten bei Beschaffung 
der Materiales nur langsame Fortschritte gemacht, 
im November und Dezember 1893 waren auch die 
schweren Regenfälle dem Fortschritt dieser Arbeiten 
hinderlich. 
In der Nähe des Bureaus der Zentralverwaltung 
wurde an dem Wege nach Yam ein Wohnhaus für 
den Sekretär des Landeshauptmanns, für den oberen 
Rechnungsbeamten und den Registrator noch im 
vorigen Jahr begonnen, aber erst im Juli nahezu 
vollendet. Dasselbe ist mit Ausnahme der Wellblech- 
bedachung und einigen Brettern ganz aus einheimischem 
Material hergestellt. 
Die Zahl der an der Station gehaltenen farbigen 
Arbeiter betrug durchschnittlich 245, von denen die 
meisten Melanesen waren. 
Der Gesundheitszustand unter den Weißen war 
im Allgemeinen, mit Ausnahme der Monate No- 
vember, Dezember und Januar, welche infolge des 
feuchten Wetters in jedem Jahr ungünstige sanitäre 
Verhältnisse bedingen, befriedigend. 
In Bezug auf die Nutzholzgewinnung ist zu be- 
merken, daß der Export von Calopbyllum Iuo- 
bhyllum sich im Jahre 1894 in erdfreulicher 
* Aus den Mittheilungen über Kaiser Wilhelmsland.
	        

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