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Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1895
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
6
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1895
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Anzeigen.
  • Beilage zu Nr. 23 des "Deutschen Kolonialblattes", VI. Jahrgang. Allerhöchste Verordnung über die Schaffung, Besitzergreifung und Veräußerung von Kronland und über den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken in Deutsch-Ostafrika im Allgemeinen. Vom 26. November 1895.

Full text

Einwanderung in Brasilien. 
Nach dem Berichte des brasilianischen landwirth- 
schaftlichen Ministers hat die Einwanderung nach 
Brasilien im Jahre 1894 betragen 63 294 Kövfe. 
Davon landeten in Rio 33 733, in Santos 29 561. 
Unter den in Rio gelandeten Einwanderern waren Beu lel e 
Staatsangehörigkeitsverhältnisse zu schaffen, 
14513 Italiener, 14 200 Portugiesen, 3405 Spanier 
und 778 Deutsche. 31 835 der Einwanderer 
waren Bauern, 1734 Handwerker, 164 ohne be- 
stimmten Beruf. 
VVYTNVVVYYyTYTNTTYDVYYVYVYYNTTYYY7TYY Y7 Y7 7V7Ty 
  
Tikkerqrische Besprechungen. 
Dr. Wilhelm Cahn: 
Erwerbung und den Verlust der Reichs= und 
Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870, erläntert 
mit Benutzung amtlicher Quellen und unter ver- 
gleichender Berücksichtigung der ausländischen Ge- 
setzggebung. Zweite vermehrte und verbesserte 
Auflage. Berlin 1896. J. Guttentag. 
Das vorbezeichnete Werk ist in der neuen Auf- 
lage wesentlich verändert und vermehrt. Wenn auch 
das Reichsgesetz selbst seit der ersten Auflage eine 
Veränderung nicht erfahren hat, so mußte doch die 
Auslegung der darin enthaltenen, auf die Wehryflicht 
sich bezichenden Beslimmungen dem inzwischen ver- 
öffentlichten vom 22. November 1888 
werden; auch die Kommentirung 
durch eine Reihe 
und oberverwal- 
und Entscheidungen eine 
erlangt. Alles dies hat in der 
neuen Anflage Verwendung gefunden. 
Die Indigenatsgesetzgebung in verschiedenen frem- 
den Staaten — in Frankreich, den Niederlanden, 
Schweden und anderen — hat reine vollständige Um- 
wandlung erfahren und ist von dem Verfasser in 
ihrer Wechselwirkung auf das Reichsangehörigkeits- 
gesetz durchweg berücksichtigt worden. Statt der Ta- 
    
    
   
  
   
668 
nunentschieden gebliebene Fragen einer ausführlichen 
. Besprechung unterzogen worden. 
Otto Ehlers: 
Das Reichsgeseh über die 
bellc, die in der ersten Auflage Auskunft nur über 
die Bedingungen der Erwerbung der Staatsange- 
hörigkeit in Europa und in den Vereinigten Staalen 
von Amerika ertheilt hat, ist nunmehr in dem An- 
hange Anlage 63, 1 bis 50 eine vollständige Zu- 
sammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen über 
die Erwerbung und den Verlust der Staatsangehörig- 
keit in allen civilisirten Staaten der Welt gegeben 
worden, und zwar sind, wo Nationalitätsgesetze 
bestehen, diese wortgetreu oder in wörklicher Ueber- 
setzung aufgeführt, wo dies nicht der Fall, die ein- 
schlägigen gesetzlichen Bestimmungen aus den betreffen- 
den Civilgesetzbüchern oder Verfassungen entnommen. 
Es ist dies die einzige bisher erschienene voll- 
ständige Zusammenstellung der nationalilätsgesetzlichen 
Bestimmungen aller Staaten. 
die Schutzgebiete bisher ergangenen Bestimmungen 
eingehend berücksichtigt und verschiedene gesetzlich 
Auch sind die über 
Der Verfasser ist 
dem Gedanken, der ihn bei der Herausgabe seiner 
Arbeit geleitet hat, ein gutes Nachschlagebuch für 
den Praktiker und einen nützlichen Leitfaden für jeden 
Deutschen zur Beurtheilung seiner und seiner Familie 
auch in 
der neuen Bearbeitung treu geblieben. Insbesondere 
war er bestrebt, durch ein vollständigeres Inhalts- 
verzeichniß und durch ein ausführlicheres alpha- 
betisches Register dem Leser die Benuhung des Buches 
zu erleichtern. 
  
Samoa, die Perle der Südsee. 
Berlin 1895. H. Paetel. 
Die kleine und leider wohl letzte Schrift des 
vielgereisten Verfassers ist wie die früheren aus 
Reisebriesen hervorgegangen, die an Tagesblätter ge- 
richtet waren. Wie alle Bücher von Ehlers zeichnet 
sie sich durch frische Beobachtung und witige Dar- 
stellung aus. Auch wer schon viel über die ebenso 
schönen als durch ihre unruhige Bevölkerung berüch- 
tigten Samoainseln gelesen hat, wird das Schriftchen 
mit Vergnügen durchschen. 
Otto Ehlers: An indischen Fürstenhöfen. Berlin 
1894. Allgemeiner Verein für Deutsche Litteratur. 
Zwei Bände. Dritte vermehrte Auflage. 
Das vorliegende Werk, die Frucht der vor- 
letzten Reise des leider so jäh dahingerafften 
Verfassers, hat binnen kaum zwei Jahren schon die 
dritte Auflage erlebt. Daß es diesen Erfolg nicht 
allein dem Interesse, welches die vom Verfasser be- 
reisten Gegenden besitzen, sondern in noch höherem 
Maße seiner amüsanten Schreibweise verdankt, wird 
für keinen Leser zweifelhaft sein. Das Buch erinnert 
in vieler Hinsicht an Hildebrandts Reise um die 
Erde und wird wie dieses sich jedenfalls dauernd 
in der Gunst des Publikums behaupten. 
H. v. Frangois: Noma und Damara, Deutsch- 
Südwestafrika. Magdeburg. E. Baeusch. 
Das vorliegende Buch zeichnet sich durch eine 
Fülle sehr hübscher Landschaftsbilder und Darstellungen 
von Eingeborenen verschiedener Stämme aus, die 
nach gut gelungenen photographischen Aufnahmen 
angefertigt sind. Der Text behandelt in zehn Kapi- 
teln Geographie, Pflanzen= und Thierwelt, Kultur- 
geschichte, Ethnographie und politische Geschichte des 
Schutgebietes. 
A. Freiherr v. Fircks: Aegpten 1894. I. Theil. 
Mit einer Karte der Nilländer und Westarabiens 
sowie einer Nebenkarte des Nildeltas. Berlin 1895. 
Dietrich Reimer. 
Das vorliegende, sehr fleißig und gründlich 
gearbeitete Werk begegnet einem fühlbaren Bedürfiisse. 
Das Material über die slaatsrechtlichen und wirth- 
schaftlichen Verhältnisse war bisher so zerstreut und
	        

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