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Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1896
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896.
Volume count:
7
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1896
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Ungefähr 120 Zuckerrohrstecklinge (das Zucker- 
rohr kaufte ich von den Eingeborenen), die Anfang 
Oktober in die Erde kamen, haben jetzt schon 40 bis 
60 cm lange Triebe angesetßzt. 
Der Ende September gesäete Kaffee ist seit un- 
gefähr 14 Tagen über der Erde; nur wenige Samen 
haben keine Keime getrieben. Ein Stück Land ist an 
der unteren Urwaldgrenze bereits ausgerodet und ein 
Wassergraben in Arbeit. 
Es scheint mir nach den jetzigen Versuchen ein 
Säen und Ernten in ununterbrochener Reihenfolge 
hier am Berge möglich. Freilich sind die Zeiten bei 
Eintritt der großen Regen am günstigsten, da als- 
dann die Bewässerungsarbeiten wegfallen. 
Da die letzte und größte Arbeiterwohnung, mit 
der zugleich ein Viehstall verbunden war, höchst bau- 
fällig geworden war, so wurde sie niedergerissen und 
an der Südgrenze der Station ein neues Haus ge- 
baut. Dasselbe soll später dem Wärter des Vieh- 
stalles, den ich in nächster Zeit ebendahin zu bauen 
gedenke, zur Wohnung dienen. Vieh ist nämlich 
unbedingt nöthig, um den nöthigen Dung für die 
Felder zu erhalten. 
Ich plane einen Versuch der Zebrazucht und war 
deshalb im Anfang vorigen Monats zehn Tage in 
der Steppe, um eins oder mehrere dieser Thiere zu 
fangen. Da ich jedoch zu wenig Leute hatte, nahm 
das Graben der Fallgruben die größte Zeit in An- 
spruch und die Thiere wurden für die nächste Zeit 
verscheucht. Herr Kompagnieführer Johannes, dem 
es gelang, ein Zebra einzufangen, konnte es nicht 
transportiren, da das Thier die zum Binden ver- 
wendeten Stricke zerbiß und durchging. Von cinem 
Zähmen der eingefangenen Thiere ist wenig zu er- 
hoffen, jedenfalls würden sich aber aufgezogene Thiere 
und vor Allem Blendlinge von Zebra und von seinen 
Verwandten, Pferd und Esel, zur Arbeit gewöhnen 
lassen. Außerdem ist hier der Versuch so billig, wie 
er sich wohl schwerlich anderswo bewerkstelligen läßt. 
Togo. 
Dandel. 
Die Ausfuhr des Togogebietes hat in den ersten 
sechs Monaten des Etatsjahres 1895/96 einen Werth 
von 1 649 027,25 Mark gehabt. In den entsprechen- 
den Monaten des vorigen Etatsjahres erreichte diese 
Ausfuhr einen Werth von 1 651 121,55 Mark. 
Während aber in dem erwähnten Zeitraum des 
Jahres 1894/95 der Gummiexport nur 44 019,15 
Mark betrug, hat er in den ersten zwei Quartalen 
des laufenden Etatsjahres schon 131 173,35 Mark 
erreicht. Geringer war dafür der Werth der Aus- 
fuhr von Palmkernen und Palmöl, was mit dem 
Ernteausfall zusammenhängt. Da der Gummiezport 
im Jahre 1893 nur 99 254 Mk., 1894 115 621 Mk. 
Werth besaß, erweckt die jetzige Zunahme sehr gute 
Erwartungen. 
104 
1 Deuftsch-Südwelkafrika. 
Sum Schutzvertrag zwischen Major Leutwein und 
Dendrik Witbooi. 
Dem zwischen dem Kaiserlichen Landeshauptmann 
Herrn Major Leutwein und dem Kapitän Hendrik 
Witbooi am 15. September 1894 abgeschlossenen 
Schutzvertrage ist am 16. November 1895 ein Zusatz- 
artikel hinzugesügt worden. 
Die hierüber in Gibeon ausgenommene Verhand- 
lung hat folgenden Wortlaut: 
Um deutlich und öffentlich zu zeigen, wie fest der 
Kapitän Witbooi auf den Bedingungen steht, die der 
Schutzvertrag Seiner Majeslät des deutschen Kaisers 
Wilhelm 1I. mit ihm am 15. September 1894 ge- 
schaffen hat, um ferner zu beweisen, wie der Kapitän 
Witbooi sich mit ganzem Herzen der deutschen Sache 
zu ergeben bemüht — und schließlich um den vielen, 
Mißtrauen erregenden Gerüchten, die fortgesetzt durch 
das Land laufen, ein= für allemal einen festen Damm 
entgegenzusetzen, haben der Kaiserliche Landeshaupt- 
mann Herr Major Leutwein und der Kapitän 
Hendrik Witbooi dem obenerwähnten Schutz- 
vertrage folgenden Artikel hinzugefügt: 
Zusatz-Artikel (9). 
Der Kapitän Hendrik Witbooi verspricht für sich 
und seine Nachfolger, Seiner Majestät dem deutschen 
Kaiser und der Regierung desselben gegen alle äußeren 
und inneren Feinde des deutschen Schutzgebictes, auf 
den Ruf des von Seiner Majestät dem deutschen 
Kaiser eingesetzten Landeshauptmanns hin mit allen 
wasfenfähigen Männern unbedingt und unverziglich 
Heeresfolge zu leisten. 
Die dieses heilige Versprechen betreffenden Einzel- 
beiten, 6. da sind jährliche Angaben über die Zahl 
der waffenfähigen Männer, ihre Bewassnung u. s. w., 
setzt ein zwischen dem Kapitän Witbooi und dem 
Distriktschef von Gibeon besonders anfzusetzender 
Vertrag fest. 
Gibeon, den 16. November 1895. 
Der Kaiserl. Landeshauptmann. Der Kapitän. 
gez. Leutwein. gez. Hendrik Witbooi. 
Der Distriktschef von Gibeon. Als Zeugen: 
gez. H. v. Burgsdorff. gez. Abel C. Jzaak. 
Daniel Pitter. 
Jonas Jozef. 
Samuel Jzaak, 
Petrus Jood. 
  
Besichtigungs= und Grientirungsreise im Namalande. 
Der stellvertretende Kommandeur der südwest- 
afrikanischen Schutztruppe Major Müller berichtet 
über eine Besichtigungs= und Orientirungsreise durch 
das Namaland, die er Anfang August v. Is. an- 
getreten hatte und von der er am 1. November nach 
Windhoek zurückgekehrt ist, wie folgt: 
 
	        

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