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Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1896
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896.
Volume count:
7
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1896
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 12.
Volume count:
12
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

367 
Nichtamtlicher Theil. 
Personal -· Nachrichten. 
Deutsch-- Oftafrika. 
Der Hauptmann Heymons, der Kompagnie- 
führer Scherner, Dolmetscher Goliger, Buchhalter 
Haeberle, Bauleiter Müller haben einen Heimaths- 
urlaub angetreten. 
Der Ingenieur Friedrich in Tanga ist mit 
Heimathsurlaub in Deutschland eingetroffen. 
Der zum kommissarischen Bezirksrichter in Tang- 
ist Ende 
ernannte Negierungsassessor v. Reden 
März in Dar-es-Saläm eingetroffen und hat sich 
von da nach seinem Posten begeben. 
  
Der Bezirksrichter Dr. Raffel in Tanga ist nach 
Dar-es-Saläm versetzt worden, um das Gericht für 
1 den südlichen Bezirk und die Vertretung des Ober- 
richters zu übernehmen. 
Der Assistenzarzt 2. Klasse Dr. Meyer tritt die 
Ausreise nach dem Schutzggebiete an. 
Südwestafrika. 
Der in den Dienst der Kaiserlichen Landeshaupt- 
mannschaft getretene Thierarzt Borchmann ist Ende 
Mai nach Tsoakhaubmund abgereist. 
Die der Kaiserlichen Landeshauptmannschaft über- 
wiesenen Assessoren Dr. Golinelli und Dr. Fischer 
sind im Schutzgebiete eingetroffen. 
Nachrichten ans den deuklschen Schuhgebieken. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder theilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Drutsch-HDltafrika. 
Rundschreiben des Raiserlichen Gouverneurs an die 
Stationen und Bezirksämter. 
Der Kaiserliche Gonverneur hat im Mai d. Is. 
das folgende Rundschreiben an die Stationen und 
Bezirksämter erlassen, welches den Zweck hat, die 
Truppe im Innern möglichst billig nach Möglichkeit 
zu verstärken, für Kriegsfälle eine landes= und 
sprachkundige Aufklärungstruppe zu bilden, eine 
spätere umfassendere Rekrutirung von Eingeborenen 
der Kolonie für die reguläre Truppe vorzubereiten, 
den jetzt bestehenden Schwierigkeiten mit Trägern, 
besonders für kriegerische Expeditionen abzuhelfen 
und den Stationschefs Winke zu einer angemessenen 
Beschäftigung ihrer Truppe zu geben. 
J. 
Da vom Gouvernement angestrebt wird, die 
Besatzung der Stationen im Innern mit Mann- 
schaften der Truppe auf das geringst mögliche Maß 
zu beschränken (um ein möglichst starkes Expeditions- 
korps zu erhalten), da man demnächst damit beginnen 
werde, die Stationen des Innern in Beczirksämter 
umzuwandeln und ihnen von da ab nur ein wenn 
auch eventuell starkes Polizeikommando zur Ver- 
sügung stehen wird, außerdem aber, um damit zu 
beginnen, die Eingeborenen Ostafrikas ganz allmählich 
zum Ersatz der Schutztruppe heranzuziehen, empfehle 
ich den Stationschefs, sich eine Art irregulärer 
Truppe zu organisiren. 
Es darf dies aber zunächst nur ohne Auf- 
wendung großer Kosten geschehen und es wird 
hierzu jeder Station eine Summe zu solchen Zwecken 
zur Verfügung zu stellen sein. 
Es werden sich in der Nähe, oder wenigstens in 
dem Bezirke einer jeden Station — wie dies am 
Nyanza schon der Fall ist, wie dies für die Station 
am Tanganyika die Kawende sind — Leute, ja 
vielleicht Stämme finden, die sich mehr zum Kriegs- 
dienst eignen als die große Masse der Bevölkerung. 
Mit solchen Stämmen, sich besonders eignenden 
Häuptlingen bitte ich die Station sich ins Ein- 
vernehmen zu setzen, um sich körperlich und sonst 
eignende Leute in bestimmten Zeitabschnitten für 
mehrere Tage hintereinander — vielleicht 8 Tage — 
nach der Station zu berufen und dieselben dort ein- 
zuüben. Wo sich derartige Stämme nicht finden, 
wird es der Station möglich sein, aus verschiedenen 
Gegenden besonders sich eignende Leute heranzuziehen. 
Es würden solche Leute während der Zeit ihrer 
Uebung in der Nähe der Station ein Lager zu 
schlagen haben und in der Ernährung günstiger ge- 
stellt werden müssen, als dies sonst ihrer Lage ent- 
spricht. Es wird sich empfehlen, die zu Uebungen 
eingezogenen Leute nach jeder Uebungszeit mit einer 
Art Festlichkeit (Fleisch, Pombe) zu entlassen, so daß 
sie freiwillig und gern wiederkommen. 
Um dies zu erreichen, muß auch die Art der 
Ausbildung eine etwas weniger scharf militärische 
sein als bei den Rekruten der Truppe, wie dies ja
	        

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