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Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

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Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1896
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896.
Bandzählung:
7
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1896
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 16.
Bandzählung:
16
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Theil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Volltext

Das Bistum Bremen. 553 
fühlte, sandte er den jungen Mann an König Bela von Ungarn, damit dieser 
ihn zu seinem Vater zurückführe. Kaum aber hatte Heinrich VI. hiervon ge- 
hört, als er sofort seinen Widerspruch einlegte und sich den Jüngling ein- 
händigen ließ"). 
Und doch hatte der braunschweigische Herzog gerade in dieser Zeit ein sol- 
ches Verfahren nicht veranlaßt. Selbst bei einem Streite, der in seiner un- 
mittelbaren Umgebung zwischen einem alten Verbündeten und einem alten 
Feinde ausbrach, verhielt er sich vollkommen ruhig. Die Bremer hatten, wie 
erzählt?“), vor fünf Jahren ihren Erzbischof Hartwich II. mit Hilfe der 
Kaiserlichen vertrieben, mit Billigung des Kaisers den Bischof Waldemar von 
Schleswig erwählt, der ja ganz der kaiserlichen Partei ergeben war, und 
führten — trotz dessen Gefangennahme'“) — seinen Namen beständig auf 
ihren Urkunden, sein Bild und seine Inschrift auf ihren Münzen, obwohl 
Papst Cölestin nicht darauf eingegangen war, den früheren Erzbischof abzu- 
setzen. Nachdeim die Aussöhnung zwischen dem Staufer und Heinrich dem 1194 
Löwen erfolgt war, kehrte Hartwich, derbisher bei dem letzteren geweilt hatte, 
nach Bremen zurück, indem er vorgab, vom Kaiser dazu ermächtigt zu sein##). 
Hierbei wurde er von seinem Amtsbruder von Köln, Adolf, dem Nachfolger 
des verräterischen Bruno, unterstützt. Die Bürger aber glaubten dem Vor- 
geben der beiden Erzbischöfe nicht, da diese bestimmte Beweise nicht vor- 
bringen konnten, und verhielten sichgegen Hartwichablehnend und feindlichff). 
— Solagen die Dinge, als Graf Adolf III. von Holstein nach Bremen kam, 
der sich sehr um die Rückkehr des Erzbischofs bemüht hatte und deshalb Dank 
von diesem erwartete. Aber als er sah, daß Hartwich im Grunde ohne die 
ausdrückliche Erlaubnis des Kaisers zurückgekehrt sei, wurde er stutzig; und er 
und die Bürger beschlossen, daß der Erzbischof die mit Sequester belegten 
Einkünfte des Erzstiftes nicht eher benutzen dürfe, bis der Kaiser dieses ge- 
stattet habe. Darauf beschuldigte der ergrimmte Hartwich den Grafen, der 
nach Erlaubnis des Kaisers Stade und andere Lehen des Bremer Hochstiftes 
inne hatte, als einen Berauber der Kirche. Wegen dieser ehrenrührigen Be- 
zeichnung legte Adolf Berufung nach Rom ein. Dieser Schritt setzte wieder 
den Erzbischof in solchen Zorn, daß er seine ganze Diözese, zu der auch Holstein 
und Stormarn gehörte, mit dem Interdikte, den Grafen aber und die Bürger 
mit der Exkommunikation belegte. Der Haß und die Verwirrung wurden 
immergrößer. Infolge der Nichtbeerdigung der Leichen brach in Bremen eine 
  
An. Stederb. l. c.: Eo tempore dux Austriae Lippoldus de equo corruens uitam 
miserabiliter finiuit, et fillum ducis Willchelmum, quem habebat in pignore, sero 
poenitens antequam moreretur, regi Ungariae duci Heinrico reddendum trans- 
misit. Sed et hoc arte imperatoris impeditum est. — Vgl. Chuonr. Schirens., p. 633 
u. a. m. 
S. 496. 
ESE. 535. 
7) Schon am 3. Juli 1194 ist er in Bremen; Lappenberg, Hamburger Urkundenbuch I.. 
Nr. 301, S. 263. 
ftl) Arn. Lub. IV, 21.
	        

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