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Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Volltext: Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1896
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896.
Bandzählung:
7
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1896
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 19.
Bandzählung:
19
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Nichtamtlicher Theil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Verkehrs-Nachrichten.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten und dritten Auflage.
  • Inhalt.
  • Einleitung
  • Deutsche und Slawen.
  • Die Slawenstämme.
  • Die Karolinger.
  • I. Gründung der Nordmark.
  • König Heinrich gegen die Polaben.
  • Markgraf Gero.
  • Wendische Marken.
  • Die Wenden.
  • Religion der Wenden.
  • Bisthümer im Wendenlande.
  • II. Die ältesten Markgrafen der Nordmark. 965-1134.
  • Abfall der Nordmark.
  • Die Markgrafen.
  • III. Die Markgrafen von Brandenburg aus dem Hause Anhalt. 1134-1319.
  • Die Anhaltiner.
  • 1. Albrecht der Bär. 1134-1170.
  • Brandenburg reichsunmittelbar.
  • Der Wendenfürst Jaczo.
  • Wiederherstellung der Bisthümer.
  • 2. Otto I. 1170-1184.
  • 3. Otto II. 1184-1205.
  • Lehnsauftrag an Magdeburg.
  • 4. Albrecht II. 1205-1220.
  • Kampf mit Pommern.
  • 5. Johann I., 1220-1266, und Otto III. , 1220-1267.
  • Erwerb des Barnim und Teltow.
  • Alte und neue Lande.
  • Krieg mit Magdeburg und Halberstadt.
  • Pommersche Verhältnisse.
  • Neue Erwerbungen.
  • 6. Die letzten anhaltinischen Markgrafen. 1267-1319.
  • Erwerbung von Coburg und Landsberg.
  • Verhältnis zu Magdeburg.
  • Brome, Lüchow und Wesenberg.
  • Abtretung von Stargard.
  • Kämpfe um Pomerellen.
  • Kämpfe mit Meißen.
  • Streitigkeiten mit den Bischöfen.
  • IV. Innere Zustände der Mark unter den Askaniern.
  • Der Adel.
  • Dörfer und Städte.
  • Abgaben.
  • Der Hof.
  • Das Recht.
  • Das Münzwesen.
  • Die Bürgerschaft.
  • Handel.
  • Die Geistlichkeit.
  • Hospitäler.
  • V. Das Interregnum in der Mark. 1319-1323. Die Prätendenten.
  • VI. Die bayerschen Markgrafen. 1323-1373.
  • 1. Ludwig I. der Aeltere 1323-1351.
  • 2. Ludwig II. der Römer. 1351-1365. 3. Otto der Faule. (1351) 1365-1373.
  • VII. Die Luxemburger. 1373-1415,
  • 1. Wenzel. 1373-1378.
  • 2. Siegmund. 1378-1397 u. 1411-1415 Kurfürst von Brandenburg.
  • 3. Jobst. 1397-1411 Kurfürst von Brandenburg.
  • 4. Johann. (1378) 1388-1396 Herr der Neumark, in der Ober- und Nieder-Lausitz.
  • VIII. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den bayerschen und luxemburgischen Markgrafen.
  • Die Städte.
  • Das Münzwesen.
  • Der Adel.
  • Die Geistlichkeit.
  • IX. Die Kurfürsten von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern.
  • Abstammung der Hohenzollern.
  • A. Die Kurfürsten vor der Reformation.
  • X. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den Hohenzollerschen Kurfürsten vor der Reformation.
  • Raubwesen.
  • Die Städte.
  • Die Geistlichkeit.
  • Kriegswesen.
  • Das Münzwesen.
  • Wissenschaften.
  • XI. Die Kurfürsten von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern.
  • B. Die Kurfürsten nach der Reformation.
  • XII. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den Hohenzollerschen Kurfürsten nach der Reformation.
  • das Kriegswesen.
  • Die Landstände.
  • Das Creditwesen.
  • Prinzessinnen-Steuer.
  • Der Adel.
  • Die Städte.
  • Gerichtsbarkeit. Zünfte.
  • Gewerbe und Handel.
  • Zölle und Abgaben.
  • Das Münzwesen.
  • Kunst und Wissenschaft.
  • Kirchenzucht.
  • Aberglauben.
  • Schwelgerei und Vergnügungen.
  • XIII. Die Könige von Preußen.
  • 1. Friedrich als Kurfürst III. von 1688-1701, als König I. von 1701-1713.
  • 2. Friedrich Wilhelm I. 1713-1740.
  • XIV. Preußen als Großmacht.
  • 3. Friedrich II. der Große. 1740-1786.
  • 4. Friedrich Wilhelm II. 1786-1797.
  • 5. (4). Friedrich Wilhelm III. 1797-1840.
  • XV. Preußen seit 1840.
  • 6. Friedrich Wilhelm IV. 1840-1861.
  • 7. Wilhelm I. (seit 1861).
  • Anhang.
  • A. Größe des Staates.
  • B. Stammtafeln.
  • Darstellung der territorialen Entwicklung des brandenburgisch-preußischen Staates.
  • Leerseite

Volltext

Das Münzwesen. 63 
und gezwungene. Jedes Jahr nämlich mußte acht Tage vor Jacobi, 
d. h. am 18. Juli, das alte Geld gegen neues bei schwerer Strafe 
umgesetzt werden, da nur das im Münzjahre geprägte Geld Geltung 
hatte. Dieser Umtausch fand der Art statt, daß anfänglich für 12 
Pfennige neuen Geldes 13, seit 1319 aber sogar 16 Pfennige des 
alten Geldes gezahlt werden mußten. Mithin flossen der markgräf- 
lichen Kasse nicht weniger als 25 Prozent zu, welche nach Abzug der 
Prägungskosten und des durch den Gebrauch oder auch durch absicht- 
liche Beschneidung verloren gegangenen Silbers einen nicht unbedeu- 
tenden Gewinn abwarf. Diesen Umtausch bequemer zu bewerkstelligen, 
war das Land in Münzdistricte oder Münzyser (Münzeisen; 
so hieß ursprünglich der Prägestock) eingetheilt, in deren Hauptorte 
sich die Münzfabrik befand. Berlin z. B. umfaßte 14 umliegende 
Städte und die dazwischen liegenden adligen Gebiete und Dörfer; in 
allen diesen hatte der Berliner Münzmeister die Auswechslung zu be- 
sorgen. Daß ein solches Verfahren außer der Unbequemlichkeit auch 
noch den Uebelstand hatte, daß Betrügereien aller Art ungeachtet der 
angedrohten überaus harten Strafen möglich waren, liegt nahe genug, 
und wir werden deshalb im folgenden Zeitabschnitt sehen, wie der 
s. g. ewige Pfennig schon in der Mitte des 14. Jahrhunderts 
Sitte wurde, d. h. eine nicht einzuwechselnde Münze, und wie alle nur 
irgend wichtigere Orte dies Münzrecht dem Landesherrn abkauften, eine 
Vergebung von Hoheitsrechten, die unter den Askaniern nur selten vor- 
gekommen ist. 
Was den Geldverkehr ferner sehr erschwerte, war die bestehende 
Verordnung, daß es nicht erlaubt war, Geld auf Zinsen oder Pfand 
zu leihen. Man verfiel deshalb auf das Auskunftsmittel, auf Zeit zu 
verkaufen oder gewisse Renten aus seinem Geld zu beziehen. Wollte 
deshalb Jemand Geld verleihen, so schloß er einen gerichtlichen Con- 
tract der Art ab, daß er sich für 100 Pfund Silbers eine jährliche 
Rente von 10 Pfd. erkaufe, daß aber dem Andern das Recht vorbe- 
halten bleibe, nach einer gewissen Zeit diese Rente gegen Zahlung von 
100 Pfd. wieder zurückzukaufen. Auf ähnliche Weise wurde auch Geld 
auf Unterpfand, Häuser oder Güter, verliehen; der Gläubiger gestand 
seinem Schuldner ebenfalls das Recht zu, für die empfangene Summe 
nach gewisser Zeit das Gut wieder an sich zu kaufen. Anderweitig 
wurden auch der Art Zinsen genommen, daß man Kapital und Zinsen 
als Gesammtsumme von dem Schuldner in dem Schuldscheine auf- 
führen ließ, und selbst kirchliche Bestimmungen konnten dagegen nichts 
ausrichten. War zur Verfallzeit die Schuld nicht eingelöst, so hatte 
der Gläubiger das Necht der Pfändung an dem lebenden Inventar 
oder dem Grundstück, das der Schuldner besaß. Wurde dies Pfand 
nicht in bestimmter Zeit eingelöst, so konnte der Gläubiger zum Ver- 
kauf der beweglichen Habe, und genügte das nicht, der liegenden 
Gründe schreiten. Besaß der Schuldner kein Vermögen und hielt er 
sein gerichtlich gegebenes Versprechen nicht, so wurde er in Haft ge- 
nommen. Eigenthümlich war das Verfahren, daß der Schuldner bei
	        

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