Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1827. (11)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Inhaltsverzeichnis: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1827. (11)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1896
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896.
Bandzählung:
7
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1896
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 1.
Bandzählung:
1
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Nichtamtlicher Theil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Werbung

Titel:
Anzeigen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Werbung

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Großherzoglich Sachsen Weimar - Eisenachisches Regierungs-Blatt.
  • Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1827. (11)
  • Titelseite
  • Inhalt.
  • Regierungs-Blatt Nummer 1. (1)
  • Regierungs-Blatt Nummer 2. (2)
  • Regierungs-Blatt Nummer 3. (3)
  • Regierungs-Blatt Nummer 4. (4)
  • Regierungs-Blatt Nummer 5. (5)
  • Regierungs-Blatt Nummer 6. (6)
  • Regierungs-Blatt Nummer 7. (7)
  • Regierungs-Blatt Nummer 8. (8)
  • Regierungs-Blatt Nummer 9. (9)
  • Regierungs-Blatt Nummer 10. (10)
  • Beförderungen.
  • I. Bekanntmachung über die Ausdehnung der Benutzung gedruckter Vollmachten auf minderwichtige und geringfügige Rechts-Sachen. (28)
  • II. Bekanntmachung der Uebereinkunft mit Fürstlich Schwarzburg-Sondershausischen Regierung wegen Uebernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen. (29)
  • III. Bekanntmachung, die Besetzung der zweiten Adjunktur der Schulaufsicht in der Diözes Großrudestedt betreffend. (30)
  • IV. Bekanntmachung, Bestimmung des Anfangs-Termines des öffentlichen Schulbesuches der Kinder. (31)
  • V. Bekanntmachung, Ganerben soll, im Betreff der vor 1794 und bisher vererbten, unter diesseitiger Hoheit stehenden ganerblichen Häuser und Grundstücke zu Ostheim, das bedungene unübersteigbare Vorzugs- und Pfandrecht wegen der aus dem Kontakte herrührenden Verbindlichkeiten zugestanden seyn. (32)
  • VI. Bekanntmachung, die Ertheilung der Erlaubniß zur Betreibung einer advokatorischen Praxis vor den Untergerichten des Eisenach'schen Kreises betreffend. (33)
  • Regierungs-Blatt Nummer 11. (11)
  • Regierungs-Blatt Nummer 12. (12)
  • Regierungs-Blatt Nummer 13. (13)
  • Regierungs-Blatt Nummer 14. (14)
  • Regierungs-Blatt Nummer 15. (15)
  • Regierungs-Blatt Nummer 16. (16)
  • Regierungs-Blatt Nummer 17. (17)
  • Regierungs-Blatt Nummer 18. (18)

Volltext

61 
werden soll, von diesem nicht angenommen, und deöhalb nach F. 11 in denjenigen 
Staat, welcher ihn ausgewiesen hatte, zurncgebracht: so muß letzterer auch die Ko- 
sten des Transportes und der Verpflegung erstatten, welche bey der Zurückführeng 
aufgelaufen sind. 
0. 15. 
Vorstehende Uebereinkunft soll vom Tage der beyderseits zu bewirkenden Publi- 
kation an verbindlich seyn und in Kraft treten. — 
Damu Se. Königl. Hoheit, der Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach, 
diese Uebereinkunft allenthalben genehmiget und wegen Vollziehung derselben das Er- 
forderliche anzuordnen geruhet haben: so wird deren Bekanntmachung auf höchsten 
Befehl hierdurch bewirkt. * 
Weimar den 22. May 1827. 
Großherzogliche Sächsische Landes-Direktion. 
F. von Schwendler. 
III. Auf darum beschehenes Nachsuchen ist der Adjunkt der Schulaufsicht in der 
Diözes Großrudestedt, Pfarrer M. Becker zu Kleinbrembach, von dem ihm über- 
tragen gewesenen Adjunktur-Geschäfte der zweyten Adjunktur, die derselbe zu unserer 
Zufriedenheit verwaltet hat, entbunden, und dagegen die Visitation der Schulen zu 
Dielsdorf, Kleinbrembach, Schloßvippach, Sprötau, Thalborn und Vippachedel- 
hausen dem Pfarrer Hildebrand zu Vogelsberg, die Visitation der Ortsschule zu 
Vogelsberg aber, so wie der Schulen zu Nöda, dem Adjunkt Wirth in Mittelhau- 
sen übertragen worden, welches denjenigen, die es angehet, zur Nachricht und 
Nachachtung hiermit bekannt gemacht wird. 
Weimar den 29. May 1827. 
Großberzogliches Schisches Ober-Konsistorium. 
ercer. 
IV. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben in Ansehung der Bestim- 
mung des Alters, in welchem die Kinder zur Schule eingeführt wer- 
den sollen, und mehrer damit zusammenhängender Punkte, unter dem 15. 
September v. J. gnädigst zu verordnen geruht: 
1) daß das erfüllte 6te Lebensjahr fernerhin als der Anfangstermin 
zum öffentlichen Schulbesuche festgesezt bleibe; 
2) daß die Aufnahme in die Schule nur an zwey Jahresterminen 
Statt finde, nähmlich mit Berücksichtigung der Konfirmations-Zeit zu Ostern 
oder Pfingsten für alle diejenigen Kinder, welche bis zum 1. April, und 
zu Michaelis für diejenigen Kinder, welche bis zum 1. Oktober das 6te 
Lebensjahr erfüllen;
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

METS METS (Gesamtwerk)
TOC
Mirador

Diese Seite

Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welches Wort passt nicht in die Reihe: Auto grün Bus Bahn:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.