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Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1897
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897.
Bandzählung:
8
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1897
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 18.
Bandzählung:
18
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Volltext

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
Herausgegeben in der Polonial-Abiheilung des Auswärtigen Amts. 
VIII. Jahrgang. Gerlin, 15. September 1897. Unmmer 18. 
i#en Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15, jedes Monats. Derfelben werden als Beihefte beigesügt die mindestens einmal vierteljährli 
PBo ft he on verühochehhn r und Gelehrten aus den deutschon Gste beigesügn d herausgegeben von Dr. Lähtch 
v. Danckelm#en. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften beträgt beim Be · 
Bu handlungen Mk. 8.—, Merst unter Streifband durch die Verlagebuchhonlng Mk. 8, as Deutschland und Oesterreich-Ungarn, Mk. 3.75 für 
die bänder des Weltpostvereins. — Einsendungen und Unfragen sind an die Königliche Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried Mittler 
und Sohn, Berlin 8W 12, Achstraße 68—71, zu richten. (Eingetragen in der Zeitungs-Preisliste für 1897 unter Nr. 1077.) 
gege 
auge durch die Post und die 
Inhalt: Amtlicher Theil: Allerhöchste Kabinets-Ordre, betreffend den Nachtrag zur Bekleidungs-Vorschrift für die 
Kaiserlichen Schutztruppen in Ostafrika S. 537. — Runderlaß des Reichskanzlers, betressend die amtliche Bezeichnung 
für Doppelzentner S. 538. — Verordnunz des Kaiserlichen Gouverneurs von Kamerun, betressend Gebührensätze 
für das summarische Gerichtsversahren S. 538. — Personalien S. 539. 
mtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 539. — Kamerun: Verzeichniß der im Schutzgebiete 
Kamerun thätigen Handels= und Erwerbsgesellschaften S. 540. — Deutsch-Südwestafrika: Jahresberih der 
Station Grootfontein S. 543. — Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung 
4 544. — Aus fremden Kolonien: Ueber den Gewürznelkenbau in Sansibar S. 545. — Verschiedene 
Mittheilungen: Ueber den Absatz deutscher Waaren in den deutschen Schutzgebieten S. 549. — Kamerun-Kakao 
der Ernte 1897/98 S. 550. — Ueber das Vorkommen von Kolanüssen in Ma#nde S. 550. — Ueber Ananaskultur 
S. 551. — Ueber Maté-Thee S. 551. — Litteratur S. 552. — Schifssbewegungen S. 552. — Verkehrs= 
Nachrichten S. 553. — Anzeigen. 
  
—i 
Amtlicher Theil. 
  
Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 31. v. Mts. ist der nachfolgende Nachtrag zur Bekleidungs- 
Vorschrift für die Kaiserlichen Schutztruppen in Ostafrika vom 19. Oktober 1896, betreffend die Uniformen 
der Generale und der Offiziere des Oberkommandos der Schutztruppen genehmigt worden: 
A. 6. Generale 
wie Offiziere der Schutztruppen für Kamerun und Togo mit folgenden Abweichungen: 
Heimathsuniform: 
1. Hut: An Stelle des Bandes um den unteren Rand des Kopftheiles und der Krempeneinfassung 
von ponceaurothem Seidenrips 5,2 cm breite Goldtressen, wie die Admirale. 
2. Waffenrock: Kragen, Aufschläge und Schoßtaschenleisten haben goldene Eichenlaubstickerei nach 
Muster der Stickerei für Generale. Auf der rechten Schulter ein goldenes Geflecht mit Achselband, darauf 
event. Rangsterne, auf der linken Schulter eine gewundene silbern-schwarz-rothe Raupe ohne Rangahzeichen. 
Der grau besponnene Knopf auf der linken Schulter zum Befestigen des Achselbandes fällt sort. Ver- 
goldete Knöpfe mit Kaiserkronen. Vorn herunter 12 Knöpfe — 8 auf dem Bruststück, 4 auf dem Schoß- 
theil. Die 4 untersten Knöpfe werden nicht zugeknöpft — Schoßfutter ponceauroth. 
3. Interimsrock: Knöpfe, auch bezüglich der Zahl, und Schoßfutter wie vorstehend. 
4. Achselstücke: Der Charge entsprechend wie bei den Admiralen, jedoch mit ponceaurothem Tuchfutter. 
5. Stiefelhose: Zu beiden Seiten der Vorstöße 4 cm breite ponceaurothe Tuchstreifen. 
6. Feldbinde: Das Schloß vergoldet mit Kaiserkrone. 
7. Achselband: Fällt fort. 
8. Paletot: Vergoldete Knöpfe mit Kaiserkronen. Ponceaurothes Brustklappenfutter bis zu den 
nutersten Knopflöchern. 
Anmerkung. Es kann zum kleinen Dienstanzug und Gesellschaftsanzug eine lange graue Tuchhose 
mit 4 cmm breiten ponceaurothen Tuchstreifen zu beiden Seiten der Vorstöße und schwarze Fußbekleidung 
mit Sporen mit geradem Hals getragen werden.
	        

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