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Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1897
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897.
Bandzählung:
8
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1897
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 1.
Bandzählung:
1
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Nichtamtlicher Theil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Schiffsbewegungen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", VIII. Jahrgang. Zollverordnung für das deutsch-südwestafrikanische Schutzgebiet vom 10. Oktober 1896.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Volltext

14 
Brhiffabewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Abfahrt des Schiffes.) 
S. M. S. „Bussard“ 2/11. Apia. (Poststation: Hofpostamt.) 
S. M. S. „Condor"“ Port Natal. (Poststation: Kapstadt.) 
S. M. S. „Falke“ 11/10. Apia 5/11. — Rundreise. (Poststation: Hofpostamt.) 
S. M. S. „Habicht“ 22/11. Freetowm 29/11. — Monrovia. — 10//12. Klein-Popo 12/12. — 
16/12. Kamerun. (Poststation: Kamerun.) 
S. M. S. „Hyäne“ 14/9. Kamerun 17/12. — Kapstadt. (Poststation: Kapstadt.) 
S. M. Vermessungsschiff „Möwe" 11/9. Sydney 24/11. — Deutsch-Neu-Guinea. (Poststation: Matupi.) 
S. M. S. „Seeadler“ 9/7. Sansibar. (Poststation: Kapstadt.) 
  
Verkehrs-Wachrichten. 
Bekanntmachung, betreffend Postanweisungen im Verkehr mit den Samoa-Inseln. 
Vom 1. Jannar 1897 ab sind Postanweisungen aus Deutschland nach den Samoa-Inseln, durch 
Vermittelung der deutschen Postagentur in Apia, bis zum Einzelbetrage von 400 Mark zulässig. Zur 
Ausstellung der Postanweisungen ist das für den internationalen Verkehr vorgeschriebene Formular zu 
benutzen, wobei der Betrag lediglich in der Markwährung anzugeben ist. Die Gebühr beträgt 10 Pfennige 
für je 20 Mark, mindestens jedoch 20 Pfennig. Die Auszahlung der Beträge durch die deutsche Post- 
agentur in Apia erfolgt entweder in der Markwährung oder, je nach den vorhandenen Geldmitteln, in 
englischer oder der Währung der Vereinigten Staaten von Amerika. Ueber die sonstigen Bedingungen 
erkheilen die Postanstalten auf Erfordern Auskunst. 
Berlin W., den 16. Dezember 1896. 
Reichspostamt, I. Abtheilung. 
Fritsch. 
Schiffsverkehr zwischen Anstralien und den Inseln der Südsee. 
Zur Zeit bestehen außer den Linien nach Fidii, Neu-Kaledonien und den Neu-Hebriden unter 
anderen folgende Dampferlinien: 
1. Der Dampfer „Archer“", Rheder Henderson & Mgaefarlane, geht etwa drei= bis viermal jährlich 
von Sydney über Fidji, bisweilen auch Apia, die Gilbert-, Marshall-Inseln nach Nauru und zurück. 
. Von Sydney nach Fidji, Apia und Tonga geht der Dampfer „Ovalau“ der Union Steam Ship Co. 
of New Zealand Ltd. etwa alle vier Wochen. 
Von Auckland geht in gewissen Zwischenräumen der Dampfer „Taupo“ von derselben Gesellschaft 
nach Tahiti und Rarotonga. 
. Von Sydney geht etwa alle sechs bis acht Wochen der Dampfer „Titus“, Rheder Burns 
Philp & Co., nach Britisch-Neu-Guinea und nach den britischen Salomons-Inseln. Nerdmngs 
hat die Rhederei von der Neu-Guinea-Kompagnie den Dampfer „Paabel“ gekauft und beabsichtigt, 
denselben regelmäßig nach Kaiser Wilhelmsland und dem Bismarck-Archipel fahren zu lassen. 
0 5P 
Der nach Deutsch-Südwestafrika fahrende Dampfer „Marie Woermann“ ist am 21. Dezember in 
Teneriffa angekommen. 
Fahrten des Dampfers „Leutwein“ nach Tsoakhaubmund: 
ab Kapstadt am 5. Januar und 2. Februar 1897. 
Postdampfschiffverbindungen nach den dentschen Schutzgebleten. 
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe mussen aus 
Nach vom Ein- Dauer Berlin spätestens 
shiffungshafen an folgenden Tagen der Ueberfahrt abgesandt werden 
1 
Te am 20. Jan., 10. Febr. Tanga 20 Tage am 1., 18., 29. Jan., 
con 5% 1½ h urres Salam 1 Tage 20 Februar. 
, - rindisi am 3., 31. Januar ansibar age abds. 
1. Deutsch- Ostafrita. ubihst , iie nsi g 
am 10. jedes Mts. 
  
Narseile 
-ranzösische Schiffe) 40 ums. 
  
Sansibar 18 Tage 
  
am 8. jedes Monats 
948 abds.
	        

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